Als wir im letzten Jahr eine Reise für meinen Freund und mich gebucht haben (wir wohnen nicht zusammen), erhielten wir vom Reiseveranstalter die Auskunft, dass eine Reiserücktrittsversicherung uns nicht viel nützen würde: Falls bei Unverheirateten ein Reiseteilnehmer erkranke, müsse der andere dennoch allein fahren bzw. eine Ersatzperson gefunden werden. Nur Eheleute könnten bei Ausfall eines Partners beide von der Reise Abstand nehmen. Das hatte ich vorher nie gehört und wunderte mich, wir verzichteten aber auf die Versicherung.
Nun buchten wir wieder eine Auslandsreise in einem anderen Reisebüro, wo man von diesem Gesetz / dieser Regelung nichts wissen wollte. Selbstverständlich könnten im Krankheitsfall einer Person beide Teilnehmer zurücktreten.
Angesichts so widersprüchlicher Aussagen der "Experten" bin ich einigermaßen verwirrt und wäre sehr dankbar für einen Hinweis, welche denn stimmt.
Vielen Dank im Voraus!

Das ist von RRV zu RRV verschieden, deshalb auch die verschiedenen Aussagen... allerdings akzeptieren die meistens RRVs auch nichteheliche Partnerschaften.
Grundsätzlich gilt: hat man gemeinsam eine Reise gebucht, so kann man die Reise auch gemeinsam versichern. Einen Vergleich günstiger Anbieter findet man beispielsweise bei http://www.curso24.de/reiseversicherungen.do
Bitte nach der Auswahl eines günstigen Anbieters in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen schauen.
Beide stimmen; es liegt an den Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Die bekanntesten Gesellschaften sind EUROPA und Hanse-Merkur. Deren Bedingungen stehen im I-Net. Wenn ihr nicht zusammen wohnt, seit ihr auch keine nichteheliche Gemeinschaft!
Ergänzend dazu. m.E. stellen die meisten aber auf eine Lebensgemeinschaft ab. Ansonsten im Kombivertrag aber auch bei unterschiedlicher Anschrift möglich, gegen Aufschlag.