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reiserücktritt - per e-mail gebucht - unterlagen zugeschickt - nichts bezahlt oder unterschrieben

gefragt von andromeda19 am 07.07.2009 um 11:48 Uhr

Hallo,

wir haben vor knapp 2 Wochen per e-mail eine Nordseereise gebucht. Unterlagen wurden zugeschickt, aber noch nichts unterschrieben.

Nun wurde ich letzte Woche unvorhersehbar operiert und möchte die lange Reise nicht antreten.

Der Betreiber des Ferienparks möchte nun 20 % der Reisekosten. Er meint, er verfährt nun so, als hätten wir eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. (Reiseantritt wäre der 13.07.09 gewesen).

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und/oder weiß Bescheid, ob das so in Ordnung ist?

Herzlichen Dank schon einmal für Eure Antworten.

LG Andromeda19


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anonym
beantwortet von rudibee am 7. Juli 2009 11:57
2x
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Ein Vertrag kann auch ohne Unterschrift zustandegekommen sein und so sieht das hier aus. Ein Widerrufsrecht gibt es hier auch nicht, weil ein fester Termin gebucht war. Die 20% Stornokosten sind fair und gerechtfertigt.


Chrissi2708
beantwortet von Chrissi2708 am 7. Juli 2009 11:51
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wenn du nix unterschreiben hast oder Bezahlt hast dann bist du raus aus der Nummer... mach dir keine sorgen... er kann dir nix... aber frage lieber noch mal bei Rechtsanwalt nach...

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 7. Juli 2009 11:53

Falsch... auch ein Internetvertrag bzw. ein Telefonvertrag ist ein Vertrag - auch ohne Unterschrift.

Kommentar von F7b23b99be13b3b27cf13631f92fcebdsmallChrissi2708 am 7. Juli 2009 11:56

war z.b. vor ca.2 Jahren dieses Theater mit der Telecom. Kunden haben angeblich am Telefon zugestimmt in neue Tarife zu wechseln. ALLE "verträge" wurden vom Gericht für ungültig erklärt, weil man am Telefon keine "Verträge" abschließen kann...

Kommentar von rudibee am 7. Juli 2009 11:59

das ist doch sowas von Quatsch. Sehr wohl gibt es telefonisch abgeschlossene Verträge, nur hat die Telekom da etwas großzügig interpretiert

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 7. Juli 2009 12:07

Es git definitiv gültige Telefonverträge. In Einzelfallentscheidungen kann ein Gericht natürlich trotzdem den Vertrag für nichtig erklären, das hat aber nichts mit der allgemeinen Situation zu tun.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 7. Juli 2009 12:04
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Ich kenne keinen Internetauftritt, wo der bEtreiber so doof sein soll, dass er ohne Bestätigung der AGB´s Reisebestätigungen etc. rausschickt. In der Regel gibt es ohne Akzeptanz oft noch nicht mal eine Buchungsanfrage. Sofern Du keinen anderen beweis findest, den Du auch anfordern kannst, geh mal davon aus, dass es ordnungsgemäß abläuft.


kariyes
beantwortet von kariyes am 7. Juli 2009 11:50
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Ist normal. Das nennt sich auch Stornokosten. Auch wenn Du es nicht unterschrieben hast, hast Du die AGB`s beim abschicken aktzeptiert. Du musst leider bezahlen!

Kommentar von F7b23b99be13b3b27cf13631f92fcebdsmallChrissi2708 am 7. Juli 2009 11:52

glaube ich eher nicht... wenn sie die AGB´s nicht ausdrücklich (anklicken z.b.) akzeptiert dann ist da nicht woran man sich halten muß

Kommentar von 010599169bf5d667e978fb41a2a691cfsmallkariyes am 7. Juli 2009 11:56

man muss die agb´s immer vorher aktzeptieren sonst nehmen sie eine buchung gar nicht an!

Kommentar von F7b23b99be13b3b27cf13631f92fcebdsmallChrissi2708 am 7. Juli 2009 11:59

oben steht "per e-mail gebucht"... ich konnte bis jetzt in keiner E-Mail irgendetwas anklicken was die bestätigung der AGB´s angeht...

Kommentar von 010599169bf5d667e978fb41a2a691cfsmallkariyes am 7. Juli 2009 12:02

Selbst wenn man es per E-Mail bucht muss man vorher ein Angebot dazu haben. Bei diesen Angeboten stehen meißt die AGB´s dabei und es wird auch dabei stehen, das man sie annimmt wenn man eine wortwörtliche Buchung vornimmt. Ich habe aber jetzt keine Lust mich mit dir zu streiten wenn Du es anscheinend besser weißt.

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 7. Juli 2009 12:10

Unabhängig davon könnte der Veranstalter selbst bei Fehlen der AGB Schadenersatz nach BGB verlangen. Also stehen ihm quasi auch dann Stornokosten zu, wenn die AGB nicht wirksam in den Vertrag mit einbezogen wurden. Lediglich die Höhe der Stornokosten könnte dann anders sein, allerdings sind die 20% durchaus üblich und in diesem Fall sogar äußerst günstig - bei Abreise 13.07. verlangen andere RVs gerne auch mal 80%, und selbst das ist per se okay!

Kommentar von 010599169bf5d667e978fb41a2a691cfsmallkariyes am 7. Juli 2009 12:30

Das brauchste mir nicht sagen. Ich kenne das "Problem"

Muss sehr oft für unsere Firma Reisen buchen!

Kommentar von B0ca3fc1a0c141a0e0a3797b90eb3b01smallsoedergren am 7. Juli 2009 12:40

kariyes, mein Kommentar bezog sich auch eher auf Chrissi ;-) Unterm Strich bleibt, an den Stornokosten wird andromeda nicht vorbeikommen.

Kommentar von andromeda19 am 7. Juli 2009 12:08

Hallo,

danke für Eure Antworten. Also, ich habe keine AGBs oder Ähnliches angeklickt. Es hieß, schön, dass sie unsere Wohnung buchen. Ich schicke Ihnen die Unterlagen zu. Vordruck für Reiserücktritt ist beigefügt. Unterlagen sind jetzt da und wir haben noch nichts unterschrieben.


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