danimaus76 am 13.08.2008 um 22:27 Uhr
Da es bei meinem Freund mit dem ersten Job nicht so geklappt hat, hat er sich nun weiter beworben u. hat am Mo. 2 Vorstellungsgespräche. Da die Entfernung bei 750 km liegt, hab ich nachgefragt u. das Amt meint man beantragt Reisekostenerstattung, fährt hin u. bekommt im nachhinein mit d. Auto bis zu 130€ wieder. Also müßten wir es erstmal selber zahlen. Aber wie sollen wir das machen?? Wir haben so schon keinen Cent mehr, wo sollen wird es hernehmen?? Gibts da keine andere Möglichkeit. Es geht ja um nen Job u. nicht um ne Urlaubreise, wir wollen das Geld nich verpulvern sondern endlich eine Arbeit.
wenn man sich richtig gut durchsetzten kann, hat man beim amt viel mehr erfolg, als wenn man alles einfach so hinnimmt!!
Also immerwieder hingehen und druck machen!!

Hat er sich mal beim potenziellem Arebeitgeber erkundigt? Generell würde ich mal schauen, ob Bahnfahren nicht günstiger ist: Reisekosten aufgrund einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch sind unter Umständen nicht unerheblich. Eine Firma, die zu einem Gespräch einlädt, muss diese Kosten erstatten. Rechtsgrundlage bildet der § 670 BGB: „Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatze verpflichtet.“
Eine Anreise per Bahn 2. Klasse ist voll erstattungspflichtig. Ist eine Anreise per PKW notwendig, kann eine Kilometerpauschale in Rechnung gestellt werden. Ebenso sind u. U. Verpflegungsmehraufwendungen erstattungspflichtig (Sätze nach der Regelung des Einkommensteuergesetzes §4 Abs. 4 Nr. 5c)
Wer im Norden Deutschlands wohnt und morgens um 10 Uhr ein Vorstellungsgespräch in München hat, kann in der Regel per Flugzeug anreisen.
Ebenso sind Taxikosten zum Vorstellungsort ersatzfähig.
In den meisten Fällen werden die rechtmäßig in Rechnung gestellten Kosten anstandslos von der zum Gespräch einladenden Firma übernommen. Bei Weigerung der Firma die Kosten zu übernehmen, hat man die Möglichkeit, ein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren einzuleiten bzw. durch das Arbeitsgericht am Sitz des potentiellen Arbeitgebers die Reisekosten einzuklagen. Allerdings werden die Auslagen hierfür auch bei Prozessgewinn http://www.bewerbung-heute.de/reiseko_vorstell.htm
danimaus76 am 13. August 2008 22:39 Die Bahnfahrt kostet mehr, 222€, und dann ist er nur in der Stadt. In Kempten ist leider nicht so ein verzweigtes Netz wie in einer Großstadt. Wir haben die Verbindungen schon nachgesehen.
danimaus76 am 13. August 2008 22:43 Und das größte Problem ist wir kommen ja nicht hin, weil wir das nicht bezahlen können. Er muß ja erstaml dasein um vom Arbeitgeber was erstattet zu bekommen. Das Geld fehlt uns ja.
koira1975 am 13. August 2008 22:53 Sehr verzwickte Lage und mir unverständlich warum das Amt nicht in Vorkasse gehen kann.Wart ihr da und habt die Einladung vorgelegt und eure finanzielle Lage noch einmal deutlich gemacht? Ich fürchte in der Kürze der Zeit wird euch nur die Möglichkeit bleiben euch Geld bei Eltern etc. zu leihen.

Reisekosten bekommt man meines Wissens erst erstattet, wenn die Reise vorbei ist. Wie das Amt es handhabt, weiß ich leider nicht. Vielleicht müßt ihr noch mal hingehen. Könnt ihr euch das Geld denn irgendwo leihen?
danimaus76 am 13. August 2008 22:39 Leider nicht, ich hab meine Eltern schon gefragt, die habens leider auch nich so dicke momentan.