gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Reise- und Bewirtungskostenabrechnung

gefragt von usherle am 04.11.2008 um 13:36 Uhr

Ich bin grad geschäftlich in Frankfurt und mir wurde gesagt, dass ich eine Verpflegungspauschale von 24 euro am Tag hätte. Heißt das ich kann jetzt essen gehen wo und was ich will und bekomm für jeden Tag, an dem ich hier bin 24 euro zurück auch wenn ich z.B. heute nur für 10 euro was esse? oder brauchen die dann die belege dafür?? aber wenn es eine Pauschale ist krieg ich 24 euro pro tag sicher egal was ich ausgebe oder?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Arbeit x 14.501 reisekosten x 35

evelote
beantwortet von evelote am 4. November 2008 13:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das nennt man Spesen. Du bekommst taeglich 24 E ohne Einzelnachweis. So ist jedenfalls Deine Schilderung zu verstehen.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 4. November 2008 13:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Weil es eine Pauschale ist kriegst Du nur die 24 Euro auf die Steuerschuld erlassen. Bei 45% Spitzensteuersatz sparst Du dann satte 10,8 Euro. Also genau das was Du gedenkst fürs Essen aus zu geben.

Falls es die Firma zahlt gibt es das Geld so.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 5. November 2008 00:17

Nicht "auf die Steuerschuld erlassen", sondern allenfalls als Werbungskosten anerkannt. Ob sich diese Werbungskosten auf das zu versteuernde Einkommen auswirken, hängt davon ab, ob der Werbungskostenpauschalbetrag bei unselbständiger Arbeit überhaupt überschritten wird.

PS. Deine Berechnung von € 10,80 basiert auch auf der Werbungskostenanrechnung!


anonym
beantwortet von migrowe am 4. November 2008 13:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja. Nein. Ja. - Wenn ich deine 3 Fragen richtig interpretiere. Wenn du es belegen müsstest, wäre es ja keine Pauschale mehr...


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.