Ich bin grad geschäftlich in Frankfurt und mir wurde gesagt, dass ich eine Verpflegungspauschale von 24 euro am Tag hätte. Heißt das ich kann jetzt essen gehen wo und was ich will und bekomm für jeden Tag, an dem ich hier bin 24 euro zurück auch wenn ich z.B. heute nur für 10 euro was esse? oder brauchen die dann die belege dafür?? aber wenn es eine Pauschale ist krieg ich 24 euro pro tag sicher egal was ich ausgebe oder?
Das nennt man Spesen. Du bekommst taeglich 24 E ohne Einzelnachweis. So ist jedenfalls Deine Schilderung zu verstehen.
Weil es eine Pauschale ist kriegst Du nur die 24 Euro auf die Steuerschuld erlassen. Bei 45% Spitzensteuersatz sparst Du dann satte 10,8 Euro. Also genau das was Du gedenkst fürs Essen aus zu geben.
Falls es die Firma zahlt gibt es das Geld so.
LittleArrow am 5. November 2008 00:17 Nicht "auf die Steuerschuld erlassen", sondern allenfalls als Werbungskosten anerkannt. Ob sich diese Werbungskosten auf das zu versteuernde Einkommen auswirken, hängt davon ab, ob der Werbungskostenpauschalbetrag bei unselbständiger Arbeit überhaupt überschritten wird.
PS. Deine Berechnung von € 10,80 basiert auch auf der Werbungskostenanrechnung!
Ja. Nein. Ja. - Wenn ich deine 3 Fragen richtig interpretiere. Wenn du es belegen müsstest, wäre es ja keine Pauschale mehr...