Ich weiss nicht, was ich machen soll? Unsere Tochter hat mit Strßenmalkreiden vor der Einfahrt des Nachbarn gemalt. Nun will er von uns 32 Euro, weil er das mit seinem Hochdruckreiniger weggemacht hat. Wie sollen wir uns verhalten?
Rechtstipp: Kreidemalerei vor dem Haus nicht schadensersatzfähig 29.02.2008
Wiesbaden (ddp.djn). Vermieter haben nicht das Recht, die Kreidemalerei eines Kindes vor dem Haus mit einem Hochdruckreiniger entfernen und sich die Kosten dafür von der Mutter ersetzen zu lassen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden hervor.
Das Gericht wies die Schadenersatzklage einer Vermieterin über 44 Euro zurück.
In der Begründung hieß es, dass normale Straßenkreide durch den Regen wieder weggewischt werde. Dafür sei kein Hochdruckreiniger erforderlich. Auch den Einwand, dass bis zum nächsten Regen die Kreidepartikel von Mietern wie Besuchern ins Treppenhaus getragen werden könnten, hielt das Gericht nicht für stichhaltig.
Vielmehr sei es durchaus üblich, sich auf der vor dem Hauseingang befindlichen Matte die Schuhe zu säubern. (AZ: 93 C 6086/05-17)
(http://www.business-wissen.de/ratgeber/artikel/rechtstipp-kreidemalerei-vor-dem-...)
Ich würde deiner Tochter ein neues Paket kaufen un sie beauftragen ihm die ganze Einfahrt vollzuschmieren und das jeden Tag wenn er bei der Arbeit ist!
MyWay am 24. Juli 2008 12:53 Jawoll! So bricht garantiert ein Nachbarschaftsstreit aus... Keine gute Idee.
Wofür genau will er da die 32€? Wasserkosten? Arbeitsaufwand? Der nächste Regen hätte das sowieso mitgenommen. Ich würde das nicht zahlen. Es war ja nur Kreide und keine Lackfarbe.
Tippse am 24. Juli 2008 11:12 Tafelkreide ja, Wachskreide nicht!
simoneFN am 24. Juli 2008 11:13 strassenmalkreide IST tafelkreide.
Straßenkreide - wie oben geschrieben - ist do wie Tafelkreide, oder nicht?

ich würde nicht bezahlen, es auf einen Rechtsstreit sogar ankommen lassen - es handelt sich um KREIDE!
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Ein Angebot würde ich ihm allerdings unterbreiten: das er beim nächsten mal bescheid sagt, damit ihr die Möglichkeit habt, diese "Sauerei" zu beseitigen...

Naja, wenn schon, dann hätte er Euch erst die Möglichkeiten zur Entfernung der Schmirage geben müssen, bzw. Euch dazu auffordern. Wenn Ihr allerdings keinen Nachbarschaftsstreit anfangen wollt, dann würde ich ihm das zahlen und aus. Eure Nerven sind sicher mehr wert, als 32,--... hm?
Hmmm, ich würde mal sagen, wenn der Nachbar so unverschämt ist, dafür 32 € zu verlangen, war der Streit wohl schon vorher da. In einer guten Nachbarschaft geschieht so was sicher nicht. Daher mein Tipp: Nicht zahlen, da keine Gelegenheit zur Selbst-Bereinigung eingeräumt wurde und der Nachbar sicher nicht nachweisen kann, dass ihm diese Kosten auch wirklich entstanden sind. Allerdings muss schriftlich Widersprch gegen die Rechnung eingelegt werden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
simoneFN am 24. Juli 2008 11:15 Nie und nimmer zahlen! Das ist doch total unrechtens!
Gibt es da nicht einen Spruch, der so ähnlich heißt wie: Wenn der Klügere immer nachgibt, wird die Welt bald von den Dummen regiert?
AndyArbeit am 24. Juli 2008 11:20 Wenn es "vor" der Einfahrt des Nachbarn war, ist es sicherlich öffentlicher Verkehrsraum (Bürgersteig, Straße), da hat der Nachbar eh nichts zu kamellen.

der soll sich auf seinen Gesundheitszustand überprüfen lassen, der Herr Nachbar, da bezahlt er nur 10 Euro..
ignoriere es einfach, solche Menschen sind nicht ganz frisch in der Birne..
er bekommt nirgendwo recht

Straßenmalkreide ist doch vom Regen wieder abwaschbar? WEnn du die 32 Euro nicht berappen willst und keinen Streit vom Zaun brechen willst, biete dem Nachbarn an, die Kreide wegzuwaschen.
Übrigens: Wenn die Tochter unter 7 Jahre alt ist, brauchst du nicht für sie zu haften. Da hat der Nachbar dann einfach Pech gehabt.

Das kann ja wohl nicht sein! Ignorier das, das ist unberechtigt und unverschämt. Der nächste Regen hätte es eh wieder weggewaschen. Und es war nicht auf seinem Grundstück. Er hat kein Recht dafür etwas zu verlangen, ist selber schuld, wenn er das macht. Lass ihn darauf sitzen. Soll er es doch einklagen......tut er eh nicht, weil er weiss, dass er im Unrecht ist.

Blöder Nachbar; Kinder dürfen das, jedenfalls vor meiner Haustür, Kreide ist mit dem nächsten Regen wieder weg. Und der Hausflur wird eh regelmäßig geputzt. Ich freu mich jedenfalls über die Kreativität der kleinen Kackbratzen von meinem Nachbarn. Wenn das Mädel unter 7 Jahren ist und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, geht der Nachbar sowieso leer aus. Und bevor der Nachbar die Kreide entfernt hat, hätte er Dich erst einmal auffordern müssen, diese zu beseitigen.
Leute gibt es. Aber warum hat er dich nicht einfach informiert und um Beseitigung gebeten. Sonst einfach einen Termin bei einem Schiedsmann vereinbahren. Deine Gemeindeverwaltung kann dir dern zuständigen Schiedsmann nennen.

Ich würde mit der Nachbarin nochmal drüber reden und darauf hinweisen, dass die Kreidemalereien spätestens beim nächsten Regen ohnehin verschwinden würden. Außerdem, wenn die Nachbarin sich so dran gestört hatte, mäßte sie sich bei dir melden, damit du den "Schaden" behebst. Für solche "Untaten" bist du rein rechtlich nicht zu belangen, wenn das zum ersten mal so passierte und die Nachbarin bisher nichtprotstiert hatte. Damit hättest du zwar gute Karten vor Gericht, aber einen Feind mehr in der Nachbarschaft. Wenn die Nachbarin nicht zu Vernunft kommt, dann würde ich ihr einen Fünfer anbieten, weil 32 Euro - dafür kann man schon einen Hochdruckreinger gebracht kaufen - sind schlichtweg für diesen Fall unangemessen. Der Tochter würde ich aber schon klar machen, dass sie lieber vor der eigenen Haustür malen sollte und nicht bei Fremden.

Willkommen im Land der Kinderhasser! Dein Nachbar gehört da offensichtlich dazu. Es ist sicher nicht verboten mit Kreide auf der Straße zu malen, allerdings hätten deine Kinder nicht gerade sein Eigentum bemalen sollen. Dass er für die Reinigung, für die ein Regenschauer genügt hätte, 32 Euro verlangt, finde ich unverschämt. Allerdings würde ich sie, um einen ewigen Nachbarschaftsstreit zu vermiden, wahrscheinlich bezahlen. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich mal vorher einen Rechtsanwalt fragen. Übrigens war kürzlich unsere Tiefgarageneinfahrt vollkommen bunt bemalt. Ich fand es sehr schön und schade, dass es nach dem nächsten Regen verschwunden war. Armes Deutschland!
Die Frage ist wie alt dein Kind ist (wegen der Deliktfähigkeit). Dann deine Haftpflichtversciherung informieren und angeben, dass du die Aufsichtspflicht verletzt hast. Dann kann sich der Nachbar mit deiner privaten Haftpflichtversicherung streiten !
frag deinen nachbarn doch einfach mal, warum er nicht euch gefragt hat, ob ihr das bitte beseitigen könntet, wäre von euch bestimmt kein problem gewesen, einen eimer wasser darüber zu schütten. hat er selber keine kinder gehabt? vernünftig miteinander reden hilft da vielleicht manchmal schon. aber ich finde den tipp von ordensbruder auch nicht schlecht.

Der Nachbar hat nicht den geringsten Anspruch auf Vergütung !
Es handelt sich nicht um sein Eigentum, und ein entsprechender Auftrag von Dir dürfte auch nicht vorliegen ! Wie schon jemand schrieb, kauf dem Kind Kreide !
Er hätte sich erst mal bei euch melden können. Mit einer Gießkanne Wasser wär das erledigt gewesen. Zahlen würde ich nicht!!!
Idee: Dem Nachbarn das o. g. Urteil ausdrucken und ihm die Hälfte geben.
urteil ist OK, aber der fall nicht ganz vergleibar. Nachbar ist nicht gleich der eigene Vermieter.
Wo ist denn da rechtlich auf diesen Fall bezogen der Unterschied ?