drogendealer9 am 11.05.2009 um 15:36 Uhr
wenn man jemandem eine schreckliche Geschichte erzählt, oder ihn sehr erschreckt, und er in Folge dessen stirbt, was wäre das? Mord? Unfall? Todschlag?
Natürlich nur Hypothetisch

Denk mal nicht das das Mord wäre. Man könnte die ja auch keine Absicht beweisen
Also zum Vorsatz würde ich da nicht kommen, bei Tötungsdelikten wird schon ein wenig mehr verlangt an Vorsatz (deswegen kommen wo viele so glimpflich davon). Aber fahrlässige Tötung ist durchaus denkbar, wenn Du vom schwachen Herzen weißt. Dann könnte es aber auch durchaus eine bedingt vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge werden, aber würde auf die Umstände ankommen.
Es könnte unter besonderen Umständen zu einer Strafbarkeit kommen. Aber die praktische Wahrscheinlichkeit ist sehr gering.
Kurz gesagt: Wenn Du weißt, dass die Person ein schwaches Herz hat und dazu neigt, sich besonders aufzuregen und Du den Tod der Person in Kauf nimmst, dann hättest Du den Menschen vorsätzlich getötet. Das kann sogar zu einer Strafbarkeit wegen Mordes führen.
Ebenfalls könntest Du den Totschlag auch fahrlässig begehen.
Unterm Strich kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.

da kein vorsatz vorliegen kann ist das ganze strafrechtlich uninteressant.
wenn du es allerdings extra gemacht hast weil du weißt der jenige hat ein schwaches herz und da könnte es passieren ... ja dann wäre es mord...- Natürlich nur Hypothetisch
Genau, es fehlt am Vorsatz.