Reifenschaden, Strassenloch
Hallo, ich bin gestern auf dem Weg zur Arbeit über ein Strassenloch gefahren wobei mein linker vorderer Reifen beschädigt wurde. Ich kann zwar mit dem Reifen ( Vredestein snowtrack 3 ) noch fahren aber er verliert ca. alle 12std 1bar Luft. Polizei hab ich heute auch verständigt dass Sie es absichern sollten. Nun meine Frage muss ich nur den kaputten Reifen oder beide Reifen vorne wechseln? Meine Reifen sind ca. 1jahr alt und haben ca. 7000 km drauf. Und würd ich den Schaden vom Strassenbauamt ersetzt bekommen? Ich bedanke mich für die Antworten im vorraus und wünsch euch allen einen guten Rutsch
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Theoretisch reicht es, einen Reifen zu erneuern. Sinn macht es aber, beide Reifen an einer Achse zu ersetzen, da Du somit gleiche Haftungseigenschaften (Profiltiefe, Reifenhärte, etc.) hast und sicherer fährst. Ob ein Reifen mehr oder weniger Profil hat als der andere, spielt technisch gesehen hingegen keine Rolle.
Gemeinde und Städte sind zwar haftbar, wenn sie gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen haben, aber das musst Du erstmal nachweisen. Da das in der Regel kaum möglich ist, und Du dadurch nur Zeit und Geld investieren musst (vermutlich hast Du aber eine Rechtsschutzversicherung), ist es an sich einfacher, die zwei Reifen zu erneuern und es damit gut sein zu lassen. Letztendlich bist auch Du dafür verantwortlich, wo Du fährst, bzw. wo Du reinfährst. http://www.autoplenum.de/Antworten/D/5293/Zahlt-die-Gemeinde-bei-Reifendefekt-du...
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du solltest immer reifen achsweise wechseln, alles andere ist auf dauer nicht gut.
ob du gegen die gemeinde oder das straßenbauamt vorgehen kannst, müsste am besten ein fachanwalt prüfen. nicht bei jedem schlagloch ist die gemeinde haftbar. es kommt darauf an, wie tief das loch ist, wie lange es schon so in diesem zustand ist und ob ein hinweisschild "straßenschäden" an oder vor der stelle vorhanden ist.
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wenn schilder wg. beschädigter fahrbahn aufgestellt wurden, hast du keine chance, damit sind sie rechtlich aus dem schneider. ggf. einen rechtsanwalt konsultieren. es können die felgen lädiert sein, damit halten sie den luftdruck nicht mehr, gummi ist da flexibler, aber auch die flanken der reifendecken können einen schaden genommen haben, mögliche spätwirkung: bei voller fahrt explosion.
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Du kannst die Gemeinde (die für die Strasse verantwortlich ist) haftbar machen - Beweise sichern (Fotos, Zeugen). Aber schauen, ob per Verkehrszeichen auf die Strassenschäden hin gewiesen wird, dann sieht es schlecht aus. Ein Reifen wechseln wird reichen - frage den Reifendienst.
Kommentar von Papi1979 31.12.2012Also Warnschilder waren keine da, habe auch Fotos gemacht, und das Strassenloch hat eine tiefe von einer halben Zigarettenschachtel und die grösse von mind. einer halben Zeitung. Fotos hab ich bereits gemacht mit der aktuellen AZ.
Kommentar von andreas030andreas030 31.12.2012Gut alles richtig gemacht, gehe zum Anwalt damit.
Kommentar von andreas030andreas030 31.12.2012Nachtrag, zum Beweise sichern zählt auch nachweisen zu können, dass das Schlagloch ursächlich war, das währe bei´m Reifendienst zu klären.
Kommentar von Joey55Joey55 31.12.2012eine tiefe von einer halben Zigarettenschachtel
also wenn da dein Reifen schon kaputt geht, dann hattest du auch einen schei** Reifen.....
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ich würde mir nur einen neuen montieren lassen, da sie ja noch nicht so alt sind und das Profiel kaum abgenutzt ist. Ich glaube aber nicht das du Schadenersatz bekommst. Das sin deine Kosten!
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Antwort von Teigkruste 31.12.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ja, denn kannst du ersetzt bekommen.
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Ja müsstest du ersetzt bekommen. Jedoch nicht von Straßenbauamt sondern von einer nummer Höher.. bei uns heißt das Stadtverwaltung.. ka wies bei euch heißt ^^ denn denen ihre aufgabe ist es die straßen so zu halten das so etwas nicht passiert.. das straßenbauamt bekommt das auch erst von der Stadt.
Zum reifen würde ich sagen in erster linie den beschädigten.. abe rbeide wäre besser
Kommentar von Papi1979 31.12.2012ich bin aus München und ein Gutachter hatte mir gesagt das dass Strassenbauamt dafür haften soll
Kommentar von iTakeOiTakeO 01.01.2013dann wird das bei euch so sein :)
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Mir wurde mal gesagt dafür kannst die Stadt heranziehen.
Kommentar von jgauswafjgauswaf 31.12.2012Ja kenn ich auch so wobei es azf den einzelfall ankommen wird. Aber in der regel isz zb die kommune verantwortlich und müsste ggf ein 30er schild aufstellen
Kommentar von Driver401Driver401 31.12.2012In der Regel musst Du nachweisen, dass die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Viel Spass.
Und was genau sollte daran "auf Dauer nicht gut" sein, wenn man nur einen Reifen erneuert?
das macht nur sinn, wenn der neue und der gebrauchte vom selben fabrikat sind und der gebrauchte höchstens 1 jahr alt ist und noch nicht großartig verschlissen ist.
der verschleiß hat einen sehr großen einfluss auf das fahr- und bremsverhalten und es könnte bei zwei unterschiedlichen reifen auf einer achse trotz esp mal bei einer vollbremsung oder auf nasser straße in einer kurve zu einem ausbrecher kommen. das sollte man garnicht erst riskieren.