Oder muss ich die E-Mail-Adresse, unter der ich zu erreichen bin, im Impressum explizit angeben? Wer kennt die Rechtslage und kann mir Tipps/Informationen geben?

Eine Emailadresse ist Pflicht, wenn die Webseite nicht nur absolut privaten Charakter hat. Selbst bei einer privaten Seite, wo nur Werbebanner o.ä. eingeblendet werden, geht man von einer gewerblichen Webseite aus und unterliegt somit der Anbieterkennzeichnungspflicht laut Telemediengesetz (TMG §5). Ich würde grundsätzlich dazu raten, eine Emailadresse anzugeben, sowie den vollen Namen und Postanschrift, Telefonnummer. Ob die Telefonnummer wirklich nötig ist, wird derzeit vorm Europäischen Gerichtshof verhandelt. Der Staatsanwalt hält diese nach der ersten Verhandlung für überflüssig. Das Urteil steht jedoch noch aus.

Hallo miamiwise,
das Impressum würde für mich auf alle Fälle ausreichen, solange da alles mögliche über dich drin steht und die Besucher dies als zufrieden sehen. Dies hier ist ein Impressum eines Anbieters im Netzwerkbereich. Allround Hosting. http://kuerzer.de/XBKYzco23 Solch ein Impressum ist gerne gesehen.
Gruss Christian Dollowski
Vollkommen richtig.
Zu ergänzen wäre noch, das es reicht die Mailadresse als Bild anzugeben, damit das Finden der Adresse durch Spammer verhindert wird. Sinngemäßer O-Ton des Richters: "Es ist dem Nutzer der Seite durchaus zuzumuten die Mailadresse abzuschreiben, da die Belange des Seitenbetreibers, Spam zu verhindern, höher einzustufen sind."