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Reicht zum Zulassen eines Pkw´s eine Kopie der AU?

gefragt von maik83maik83 am 16.03.2009 um 16:10 Uhr

Hallo ich habe mir ein PKW gekauft und habe dazu alle orginalen papiere bis auf die AU bescheinigung. da der verkaufer über 200km von mir weg ist, konnte er mir die AU Bescheinigung nur faxen. Der verkäufer hat nach dem kauf die AU nochmal neugemacht und diesen AU bericht gefaxt.Das Orginaldokument bekomme ich wenn ich das auto abhole. Kann ich mit dieser kopie(Fax) das auto anmelden? hoffe jemand kann mir da weiterhelfen. mfg ;)


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Praline
beantwortet von Praline am 16. März 2009 16:11
1x
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Mußt die AU schon mitbringen! Kopie zählt nicht!


anonym
beantwortet von IoiI44 am 16. März 2009 16:12
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reicht nicht.lass es dir per Posst schicken ,du musst ja eh brief Teil 1und 2 haben


Husband
beantwortet von Husband am 16. März 2009 16:12
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Normalerweise nicht. Ruf lieber bei der Zulassungsstelle an und frage nach!


maiki01
beantwortet von maiki01 am 16. März 2009 16:12
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nein, der Originalausdruck muß dabei sein


maik83
beantwortet von maik83 am 16. März 2009 16:18
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naja ,ich habe brief teil 1und 2 orginal. HU -Bericht original und ne kopie AU.......


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