Ich habe das jetzt ein paar Mal so gemacht, weil mein Sohn und Lausebub die alte zerlegt hat und ich noch keine neue gekauft habe.Jetzt meinte eine Bekannte,so dürfte ich es nicht machen?!Warum soll das denn nicht möglich sein, stimmt das??!
siehe: http://www.strafzettel.de/index.html?/content/741.htm

Ich war mal in Schwerte und hatte keine Parkscheibe,da kam eine Politesse und sagte mir wenn ich einen Zettel mit der Uhrzeit draufschreibe dann würde es reichen.Aber das ist schon einige Jahre her.
Ein Zettel reicht leider nicht.Dazu gibt es auch Gerichtsurteile. Außerdem gelten auch alte Parkscheiben nicht mehr, die nur die Stunden von 1-12 haben.
Es gibt eine DIN-Norm für Parkscheiben, die genau vorschreibt, welche Farbe und Größe eine Parkscheibe in Deutschland haben muss.
Allerdings habe ich in meinem Kollegenkreis anderer Ordnungsämter noch nie gehört, dass eine unserer Überwachungskräfte so kleinlich war, als dass sie einen ausreichend großen Zettel mit der Aufschrift "ANKUNFT XXX UHR" nicht aktzeptiert hätte.
Ich denke, diese DIN-Norm ist wieder mal darin begründet, dass in Deutschland so ziemlich alles reguliert sein muss, was irgendwie reguliert werden kann.
und siehe: § 13 und 41 StVO! hier ist dann die Parkscheibe vorgeschrieben Bild 291 - Parkscheibe