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Reicht für Waffenschein Amtliches Führungszeugniss??oder Polizeilichesführungzeugniss???

gefragt von DerAlex21 am 20.02.2009 um 22:31 Uhr

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teppichhai
beantwortet von teppichhai am 20. Februar 2009 22:31
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waggerla
beantwortet von waggerla am 20. Februar 2009 22:32
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Es muss auch ein guter Grund vorliegen, weshalb man eine Waffe führen möchte. Und ein Kurs belegt worden sein, der Waffengesetz und Waffenkunde lehrt.

Kommentar von DerAlex21 am 20. Februar 2009 22:33

Ja und welcher am besten#?

Kommentar von 6bdfe16d72eb72829a89e5bf9f6e0e10smallteppichhai am 20. Februar 2009 22:33
Kommentar von Be24bc455b5320c12556d810e0f5e613smallmagura99 am 20. Februar 2009 22:35

Zum Glück bekommt nicht jeder den "Großen"

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 20. Februar 2009 22:35

er hat's noch nicht gelesen ;o)

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 20. Februar 2009 22:34

Welcher Grund? Na, Du bist Mitglied in einem Verein (Trap, Skeet etc.), Du bist Jäger und hast den Jagdschein, Du hast täglichen Umgang mit großer Geldmenge oder Wertsachen...


anonym
beantwortet von Max666 am 21. Februar 2009 15:35
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Du brauchst für die Beantragung eines Waffenscheins oder einer WBK kein polizeiliches Führungzeugnis oder gar eine Unbenklichkeitsbescheinigung. Alle nötigen Auskünfte über deine Person werden durch ausstellende Behörde selbst eingeholt.

Wenn deine Weste strahlend weiß ist hast du eine einzige Bedingung (von vielen) erfüllt damit eine WBK oder gar ein Waffenschein erteilt werden kann.


LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 20. Februar 2009 22:32
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für beides benötigst du keinen waffenschein!!!!???


magura99
beantwortet von magura99 am 20. Februar 2009 22:33
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Wofür benötigt man einen Waffenschein? Meinst du den kleinen zum Führen von Waffen mit PTB im Kreis oder einen für großkalibriege Waffen?


medic
beantwortet von medic am 20. Februar 2009 22:34
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erstmal muss man was um welche waffen es geht ? nur schreckschuss ? KK ?

Kommentar von DerAlex21 am 20. Februar 2009 22:35

Nein richtig Scharfe Waffe

Kommentar von Be24bc455b5320c12556d810e0f5e613smallmagura99 am 20. Februar 2009 22:41

Was willst du damit? Du musst doch einen Grund haben bzw. sie soll einen Zweck erfüllen.

Kommentar von 6bdfe16d72eb72829a89e5bf9f6e0e10smallteppichhai am 20. Februar 2009 22:41

Aha, ein Messer! Das kannst du unter 12cm Klingenlänge auch ohne Waffenschein tragen.


manna0987
beantwortet von manna0987 am 20. Februar 2009 22:36
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kauf einfach eine waffe auf dem schwarzmarkt und fertig,,.,haha nein,..,

Kommentar von Be24bc455b5320c12556d810e0f5e613smallmagura99 am 20. Februar 2009 22:42

Oder zieh in die Staaten


Questor
beantwortet von Questor am 20. Februar 2009 23:31
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Nein.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 21. Februar 2009 00:34
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Kommentar von vwillys1950 am 26. Februar 2009 13:53

Hallo MarcSu! Woher hast du denn diesen link ausgegraben. Kommentar uralt (2002)ein neues und weil es immer so ist, nochmals verschärftes Waffengesetz ist schon wieder vorhanden. dpa Nachricht ist ebenfalls falsch, der DSB zählt zwar ca. 1.6 Mio. Mitglieder aber ganz sicher nicht Sportschützen. Immerhin aber wenigstens ein Weg aufzuzeigen, wo man nachlesen sollte. Höchste Vorsicht aber bei den "normalen" Pressefritzen, die haben nämlich überhaupt keine Ahnung von der Materie, sind lediglich daran interessiert die Auflagen zu erhöhen. Empfehlenswert eigentlich nur die Redaktionen der etablierten Waffenzeitschrift wie z.B. von Caliber, Visier und DWJ. Diese Leute sind wirklich vom Fach, haben eine Ahnung von dem was sie schreiben. Gruß vwillys


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