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Reicht es private Rechnungen elektronisch zu speichern ?

gefragt von mgeiger01mgeiger01 am 04.05.2007 um 17:58 Uhr

wenn man etwas kauft,reicht es wenn man die Rechnungen z.B. als PDF speichert um sie im Notfall vorweisen zu können (Garantiefall etc.) ?


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RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 4. Mai 2007 18:52
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Meines Wissens nach nicht. Die Läden benötigen das Original, um zu sehen, ob es sich um ein nicht geändertes Formular handelt. Die Computer-Technik ist ja heute schon so weit, dass sich diese 'elektronischen' Belege fast nicht merkbar manipulieren lassen.

Kleine Rückfrage: Magst Du die Belege aus Platzgründen nicht aufhebenß Dann hefte oder klebe die doch auf die erste Seite in die Gebrauchsanweisung. Dann sind die Belege gut weggeräumt und Du weisst trotzdem genau, wo welcher sich befindet.


jacobi06
beantwortet von jacobi06 am 4. Mai 2007 19:02
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In den meisten Fällen für Garantieansprüche zwecks Reparatur : ja! , denn Geschäftsleute müssen das Original beim Steuerberater einreichen (oder wer auch immer sich um die Finanzen kümmert) und kommen danach meistens schlecht wieder an die Unterlagen. Wenn es aber dann darum geht, die Ware doch zurückzugeben (z.Bsp. Wandlung), wird dieses nur mit dem Original Beleg gehen, um Steuern nicht abzusetzen für Ware die nicht mehr da ist.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 4. Mai 2007 19:36
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Da die meisten Kassenzettel heute aus einem Thermodrucker kommen und dadurch nur eine kurze Halbwertzeit haben reicht es völlig aus, diese Bons einzuscannen und entsprechend abzuspeichern. Solche Kopien reichen natürlich nicht für eine Steuerklärung. Da akzeptiert das Finanzamt nur Originale. Aber wir sprechen hier ja von Belegen für mögliche Garantie- oder Gewährleistungsansprüche.


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