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reicht eine adresse??? oder lieber alle drei?

gefragt von nanine123 am 10.03.2009 um 22:06 Uhr

hallo ihr fleißigen,

habe grade durch zufall entdeckt das mein freund letzten do. also am 5.3. irgend soeiner drückerkolonne auf den leim gegangen ist, er hat mir grad beteuert das er nur bestätigen sollte das die typen da waren... aber auf dem wisch wo seine unterschrift drauf ist steht AUFTRAGSBESTÄTIGUNG!!! bei mir klingeln nat. alle alarmglocken... er hat zwar seine kontodaten nicht angegeben aber ich will vorsichthalber widerrufen, man hat ja 2 wochen, so meine frage... auf diesem wisch stehen 2 verschiedenen adressen (auch eine unter dem widerrufsbelehrungsfeld) an die man angeblich die kündigung schicken soll, allerdings ist über die original gedruckte adresse, die ich nun mit viel mühe rausschreiben konnte, ein adressaufkleber geklebt mit einer völlig anderen adresse und einem völlig anderen namen. also reicht es wenn ich an die adresse ein widerrufsschreiben schicke mit rückschein oder vorsichhalber an alle drei??? danke für eure hilfe


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jackian
beantwortet von jackian am 10. März 2009 22:08
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ui, würd die an alle 3 schicken, alle drei mit rückschein einschreiben. pass da ja auf....alles gute euch beiden ;-)

Kommentar von nanine123 am 10. März 2009 22:09

glaub das mach ich auch ... könnt meinem freund grad so die ohren lang ziehen ...

Kommentar von B2479803aa234f35e8b307cf6503fff4smalljackian am 11. März 2009 20:02

das glaub ich dir :-)


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 10. März 2009 22:09
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Ich würde es an alle drei, obwohl vermutlich zwei nicht ankommen werden, aber sicher ist sicher.


anonym
beantwortet von phantasielos am 10. März 2009 22:09
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Ich würde vorsichtshalber an alle drei schicken. Einschreiben mit Rückschein, dann bist du auf der sicheren Seite.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 10. März 2009 22:10
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Ich würde vorsichtshalber alle Andressen anschreiben (natürlich per Einschreiben). Ansonsten kommen dann irgendwelche Zeitungen und jede Menge Rechnungen. Wer weiß, welche Produkte noch alles angekreuzt wurden.


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 10. März 2009 22:10
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Alle drei nehmen und zusätzlich, soweit benannt oder im Internet ausfindbar, per Fax mit Sendebestätigung !


Wenne
beantwortet von Wenne am 10. März 2009 22:11
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Ich würde die Adresse von dem Aufkleber nehmen.

Beim Widerspruch würde ich aber auch dazu schreiben dass der Vertrag nur auf betrügerische Weise der Drückerkolonne zustande gekommen ist und von vornherein klar stellen dass die Firma nie einen einzigen Cent sehen wird.

Kommentar von nanine123 am 10. März 2009 22:21

ja habe schon auf gericht aufmerksam gemacht falls die auch nur wagen sollten einen cent abzubuchen morgen gleich auch die bank informieren ...


frechesfruechtlein
beantwortet von frechesfruechtlein am 10. März 2009 22:13
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Ich musste vor kurzem meine Tochter retten, die hatte das gleiche Problem. Vorsichtshalber habe ich auch an alle 3 Adressen geschrieben. Aber Einschreiben/Rückschein ist viel zu teuer. Ein normales Einschreiben bei der Post reicht völlig. Ich habe mich da beraten lassen und das ist schon teuer genug mit 2,95 Euro pro Brief. Dafür bekommst Du einen Einlieferungsbeleg mit einer Sendungsnummer und kannst dann bei www.deutschepost.de/briefstatus nachschauen, falls Du keine Reaktion auf Dein Schreiben bekommst. (Diesen Beleg gut aufheben!) Bei uns hat es geklappt, die haben nach ein paar Tagen geantwortet. Ich wünsch Dir viel Erfolg!


anonym
beantwortet von emily2009 am 10. März 2009 22:29
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Da man mit einen Einschreiben mit Rückschein beweisen kann das man an einer der drei Adressen geschrieben hat.Alles Aufbewahren nur an einer Adresse nötig du hast ja die Kopie.Und falls was kommt ggf. vorlegen.Schreib an die Adresse wo Kündigung steht ganz wichtig die anderen beiden Adressen sind uninteressant.Dagegen kann keiner was machen wenn da die Kündigungsadresse steht kündige nur da.


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