gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Reicht ein Schild mit 'Bissiger Hund', um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu sein?

gefragt von Fantastica am 08.09.2008 um 21:55 Uhr

Ein Freund hat einen etwas unberechenbaren Hund, deshalb brachte er am Zaun ein Schild mit 'Vorsicht, bissiger Hund' an. Würde das im Ernstfall reichen, wenn mal was passieren würde? Hatte da so meine Bedenken, weil der Hund eben oft im (eingezäunten) Garten rumrennt. Nur, wenn jemand doch das Grundstück betreten würde und der Hund würde ihn verletzten: wäre das dann dessen eigene Schuld oder wäre der Halter verantwortlich?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33604)
Hunde (3473)
Haftpflichtversicherung (623)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. September 2008 21:57
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das Schild ist im endeffekt genauso nutzlos, wie das auf der Baustelle mit dem Satz: Eltern haften für ihre Kinder

du bist als Hundehalter dafür verantwortlich, daß dein Hund niemanden Schaden zufügt und kein Schild oder weis de Geier was..

verletzt du diese Pflicht kann das u.U., sehr unangenehm für dich werden

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 8. September 2008 22:10

wieso. was ist denn mit dem baustellenschild? wenn meine kinder jetzt über den baustellenzaun klettern und den trecker kaputt machen, muß ichs nicht bezahlen?

Kommentar von docbde am 8. September 2008 22:14

Nur wenn Du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Und Kinder kann man ja nicht zu hause an den Stuhl fesseln ;-)

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 8. September 2008 22:17

grandios.

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 8. September 2008 22:18

das heißt die baustellenleute sind selber schuld beispielsweise der zaun nicht hoch genug war und sie besser auf ihren trecker aufpassen hätten sollen?


Qetan
beantwortet von Qetan am 8. September 2008 21:58
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich dafür sorgen, dass niemand das Grundstück unbemerkt betreten kann. Es gibt ja auch Kinder und Analphabeten.


Smash
beantwortet von Smash am 8. September 2008 21:59
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Besitzer eines Vierbeiners hat eine Aufsichtspflicht und haftet für seinen Hund in jedem Fall, auch wenn er mit einem solchen Schild vor dem Tier warnt. Dabei ist es sogar nebensächlich, ob der Geschädigte das Grundstück unbefugt betreten hat oder mit der Zustimmung des Eigentümers.

Quelle: geld.de


Tonica
beantwortet von Tonica am 8. September 2008 21:58
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du bist immer in der Haftung, wenn Du ein Tier hälst. Hat er denn keine Tierhalterhaftpflicht? Würde ich dringend zu raten. L.G.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 8. September 2008 21:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich habe gehört, dass es nicht an dem ist. Du bist trotzdem der Dumme.



RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 8. September 2008 21:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Schild "Bissiger Hund" kann den Haftpflichtschutz kosten, da Du ja um die Gefährlichkeit des Hundes weißt. Da wäre ich sehr vorsichtig.


anonym
beantwortet von lenamara123 am 8. September 2008 21:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich finde das schwierig, weil viele diese Schilder als Witz anbringen. Es gibt eine Menge Spaßschilder zu diesem Thema. Kann man den das Tor einfach öffnen oder ist abgeschlossen, sodass man nicht ohne deinen Freund auf das Grundstück kommt?


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 8. September 2008 21:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es ist sicher besser als nichts, aber eine Garantie würde ich dafür nicht übernehmen.

(Es gibt bisweilen recht eigenwillige Gerichtsentscheidungen.)


anonym
beantwortet von pacole1 am 8. September 2008 21:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn das Tor zum Garten abgeschlossen ist, solange der Hund draußen ist, reicht dieses Schild.

LG pacole1


Hamburgerin
beantwortet von Hamburgerin am 9. September 2008 09:37
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sogar wenn ein einbrecher gewaltsam in dein haus eindringt und dein hund ihn beisst,haftest du für die schäden bzw. verletzungen. ich finde dieses gesetzt unmöglich


pccarlo
beantwortet von pccarlo am 8. September 2008 21:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja das reicht aus

Kommentar von condor56 am 8. September 2008 21:59

diese Antwort ist mit Sicherheit unverantwortlich... :-(

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 8. September 2008 22:04

@pccarlo: Falsch!


JumpingHenry
beantwortet von JumpingHenry am 14. Oktober 2008 13:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die erste Antwort ist die Richtige. Der Halter eines Hundes haftet immer für das Tier. Hier stellt sich nicht die Frage nach einem Verschulden. Man haftet, weil man ein Tier hält und das nicht nur bei Hunden. Das steht im BGB unter §833. Es gibt nur eine Ausnahme: das Tier wird aus beruflichen Gründen gehalten.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.