Ein Freund hat einen etwas unberechenbaren Hund, deshalb brachte er am Zaun ein Schild mit 'Vorsicht, bissiger Hund' an. Würde das im Ernstfall reichen, wenn mal was passieren würde? Hatte da so meine Bedenken, weil der Hund eben oft im (eingezäunten) Garten rumrennt. Nur, wenn jemand doch das Grundstück betreten würde und der Hund würde ihn verletzten: wäre das dann dessen eigene Schuld oder wäre der Halter verantwortlich?
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das Schild ist im endeffekt genauso nutzlos, wie das auf der Baustelle mit dem Satz: Eltern haften für ihre Kinder
du bist als Hundehalter dafür verantwortlich, daß dein Hund niemanden Schaden zufügt und kein Schild oder weis de Geier was..
verletzt du diese Pflicht kann das u.U., sehr unangenehm für dich werden

Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich dafür sorgen, dass niemand das Grundstück unbemerkt betreten kann. Es gibt ja auch Kinder und Analphabeten.

Der Besitzer eines Vierbeiners hat eine Aufsichtspflicht und haftet für seinen Hund in jedem Fall, auch wenn er mit einem solchen Schild vor dem Tier warnt. Dabei ist es sogar nebensächlich, ob der Geschädigte das Grundstück unbefugt betreten hat oder mit der Zustimmung des Eigentümers.
Quelle: geld.de
Du bist immer in der Haftung, wenn Du ein Tier hälst. Hat er denn keine Tierhalterhaftpflicht? Würde ich dringend zu raten. L.G.

Ich habe gehört, dass es nicht an dem ist. Du bist trotzdem der Dumme.
Das Schild "Bissiger Hund" kann den Haftpflichtschutz kosten, da Du ja um die Gefährlichkeit des Hundes weißt. Da wäre ich sehr vorsichtig.
Ich finde das schwierig, weil viele diese Schilder als Witz anbringen. Es gibt eine Menge Spaßschilder zu diesem Thema. Kann man den das Tor einfach öffnen oder ist abgeschlossen, sodass man nicht ohne deinen Freund auf das Grundstück kommt?

Es ist sicher besser als nichts, aber eine Garantie würde ich dafür nicht übernehmen.
(Es gibt bisweilen recht eigenwillige Gerichtsentscheidungen.)
Wenn das Tor zum Garten abgeschlossen ist, solange der Hund draußen ist, reicht dieses Schild.
LG pacole1
sogar wenn ein einbrecher gewaltsam in dein haus eindringt und dein hund ihn beisst,haftest du für die schäden bzw. verletzungen. ich finde dieses gesetzt unmöglich

Die erste Antwort ist die Richtige. Der Halter eines Hundes haftet immer für das Tier. Hier stellt sich nicht die Frage nach einem Verschulden. Man haftet, weil man ein Tier hält und das nicht nur bei Hunden. Das steht im BGB unter §833. Es gibt nur eine Ausnahme: das Tier wird aus beruflichen Gründen gehalten.
wieso. was ist denn mit dem baustellenschild? wenn meine kinder jetzt über den baustellenzaun klettern und den trecker kaputt machen, muß ichs nicht bezahlen?
Nur wenn Du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Und Kinder kann man ja nicht zu hause an den Stuhl fesseln ;-)
grandios.
das heißt die baustellenleute sind selber schuld beispielsweise der zaun nicht hoch genug war und sie besser auf ihren trecker aufpassen hätten sollen?