gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Reicht ein Frontfoto (Blitzer) als Beweismittel aus?

gefragt von Soeldi am 27.06.2008 um 14:05 Uhr

Weiß jemand wie die Gesetzeslage aussieht, wenn ein Motorradfahrer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung (hier 13Km/h außerhalb geschl. Ortschaften - 20Euro Bußgeld) nur von vorne geblitzt wird und durch das Tragen des Helmes ebenso wenig erkannt werden kann, wie auch das Motorrad durch das fehlende Kennzeichen - das sich ja nun einmal hinten befindet - nicht eindeutig erkennen lässt?

Reicht so ein Foto für ein Bußgeld aus?

Ich nehme an, dass der Bulle der im Auto des Blitzerfahrzeuges saß das amtl. Kennzeichen erkannt haben will, wobei dieser im Bußgeldbescheid nicht einmal als Zeuge aufgeführt wird!

Danke vorab für aussagefähige Antworten!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Motorrad (606)
Blitzer (43)
Beweismittel (3)
ähnliche Fragen

Reply


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 27. Juni 2008 14:10
3x
Thumb_up

Du kannst bei Widerspruch auch ein Sachverständigengutachten darüber bekommen wer der Fahrer ist. Für den Fall das Du zu 100% ausschließen kannst das Du es warst lass es drauf ankommen. Aber wegen 20 Euro würde ich das nicht riskieren. Die Chancen sind schlechter als beim Lotto.


Szintillator
beantwortet von Szintillator am 27. Juni 2008 14:17
2x
Thumb_up

Lege doch Widerspruch ein, wenn ein Bulle im Auto gesessen hat, ist das kein Beweis, Bullen können nicht schreiben und nicht lesen, sind hinter den Kühen hinterher, haben vier Beine, und passen in ein Auto auch gar nicht hinein!

Kommentar von Cb828dd023c324577483e7015a2a9bdbsmallIBenjaminFG am 27. Juni 2008 14:19

DH! lol

Kommentar von Soeldi am 16. Juli 2008 10:37

lol Da hast Du recht....sollte ich tun! Bullen tragen aber auch komische grüne oder neuerdings blaue Uniformen und sind hinter dem Geld der Bürger her, weil sie dann ein Sternchen mehr auf die Schulter bekommen! fg


anonym
beantwortet von Emmeli am 27. Juni 2008 14:07
1x
Thumb_up

ja dass reicht als beweis und wenn nicht gehe zu einem fotoladen der es dir vergrösern kann

Kommentar von Bluce am 27. Juni 2008 14:10

Stimmt. DH!


IBenjaminFG
beantwortet von IBenjaminFG am 27. Juni 2008 14:07
1x
Thumb_up

Ich würde mich Dumm stellen und sagen:Wie bitte,ich?Nein das kann nicht sein,was haben sie für beweise?Noch nicht mal ein Foto wo ich drauf bin,geschweige denn ein Nummernschild?Tut mir leid!


anonym
beantwortet von Regenmacher am 27. Juni 2008 14:10
1x
Thumb_up

Zahl die 20 Mücken...und gut ist. Es kann nur noch teurer werden.

Oder hast du nur eine Maschine, die höchstens 50 km/h schafft?





anonym
beantwortet von Soeldi am 27. Juni 2008 14:12
1x
Thumb_up

Emmeli

Der wichtigste Punkt der Frage ist aber doch der, dass unter Beweismittel nur das Foto angegeben ist und KEIN ZEUGE!

Wäre hier ein Polizist als Zeuge genannt worden, dann würde ich Dir ja zustimmen, aber entweder haben die von der Stadt vergessen ihn zu benennen, oder es handelt sich um einen "netten Versuch"!?

Kommentar von Bluce am 27. Juni 2008 14:15

Von einem Netten Versuch würde ich nur sprechen, wenn ich es nicht gewesen wär.

Überleg mal wie viele mit dem Moped rumfahren und dann kommen sie ausgerechnet auf dich...

Also wenn du es warst, dann haben sie auch eine Zeugenaussage über dein Nummernschild.

MfG!

Kommentar von Cb828dd023c324577483e7015a2a9bdbsmallIBenjaminFG am 27. Juni 2008 14:18

oben steht,dass der Polizist das nummernschild aufgeschrieben hat.Das heisst noch lange nicht,dass du gefahren bist.Du brauchst einfach nur sagen zwei Kumpels fahren mit dem Motorrad und ich weiss nicht mehr genau wer gefahren ist.DANN müssen die rausfinden wer das war usw....Und wegen 20Eur. so einen aufwand zu machen das machen die nicht,und wenn doch können sies dir nicht beweisen,wenn keiner mehr weiss wann er gefahren ist.So einfach ist das,ich würde alles versuchen diesen Leuten nichts und wieder nichts das Geld in den Rachen zu schieben.

Kommentar von Bluce am 27. Juni 2008 14:22

Dann darf er bald ein Fahrtenbuch für sein Motorrad führen und wenn er das nicht immer aktuell hält gibts richtig eins aufs Dach bei einer Kontrolle und das wegen 20 Öcken...

Kommentar von Cb828dd023c324577483e7015a2a9bdbsmallIBenjaminFG am 27. Juni 2008 14:24

Das stimmt allerdings..


anonym
beantwortet von Bluce am 27. Juni 2008 14:12
1x
Thumb_up

Du warst es doch sicherlich, also Zahl lieber die € 20,- denn es ist billiger und spart Nerven und weiteres Geld...

Wenn es erst zum Widerspruch kommt, kommen noch Bearbeitungsgebühren etc dazu und dann bist schon bei locker 50-60 Euro...

Wenn es dann noch vor Gericht gehen sollte, dann wirds richtig teuer...

Ich würde mich da nur versuchen zu Wehren, wenn ich es tatsächlich nicht gewesen wäre...

MfG!

Kommentar von Soeldi am 27. Juni 2008 14:20

Sorry, aber es spielt weniger eine Rolle, ob ich es war oder nicht, sondern vielmehr ob ein solcher Bußgeldbescheid, auf dem kein Zeuge benannt wird überhaupt eine Chance auf Erfolg hat! Auch wenn ich es nicht gewesen bin....wenn es so rechtmäßig ist, dann würde ich trotzdem zahlen müssen, denn in diesem Staat reicht es nicht mehr, wenn man Recht hat....man muss es erstmal bekommen!

Irgendwo muss es doch ein Gesetz geben, indem festgelegt ist, wie sowas abzulaufen hat und was als Beweis zählt und was nicht!?

Kommentar von Bluce am 27. Juni 2008 14:25

Es muss nicht auf dem Bescheid stehen, wer alles als Zeuge zur Verfügung steht. Primäres Beweismittel ist das Foto. Wenn es zu 'nem Prozess kommt, dann werden die Sekundären Beweismittel(=Zeugen) schon auch zur Geltung kommen.

Nur weil im Bescheid nicht alle Beweismittel aufgezählt sind, wird er aber nicht automatisch unwirksam bzw. heisst es nicht, dass die nicht noch mehr haben.


anonym
beantwortet von etmundi am 27. Juni 2008 15:14
0x
Thumb_up

Namaste du hast ja zunächt nur die Verwarnung/Anhörungsbogen bekommen. Nun gibt es drei Möglichkeiten. 1. du zahlst- Sache erledigt 2. du zahlst nicht - Bußgeldbescheid 3. du äußerst dich zur Sache, z.B ich wars nicht - möglicherweise Bescheid. Beim Bußgeldbescheid kommen noch Gebühren und die Auslaugen der Bußgeldstelle hinzu. Auch werden hier andere Anforderungen gestellt an den Inhalt als bei der bloßen Verwarnung. Hier wird mit Sicherheit der Polizeibeamte als zeuge aufgeführt werden.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.