Bei fast jeder Verkaufsbeschreibung (bei Privatverkäufen) stehen ganz unten Bemerkungen über den Privatverkauf bei Ebay. Dass weder Gewährleistung, noch Rückgaberecht besteht und so weiter. Ein Freund hat mir kürzlich gesagt, dass man nur erwähnen müsse, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, den Rest brauche man gar nicht hinschreiben. Stimmt das?
braucht eigentlich nicht drin stehen, weils selbstverständlich ist. auf nem flohmarkt weist auch keiner auf garantien hin!

Dein Freund hat recht,das müssen nur die Gewerblichen.
Danke dir !

Es muß kein zusätzlicher Hinweis in dem Text stehen, weil in der Verkäuferbeschreibung vermerkt ist:
Ist als Privatverkäufer registriert.
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen und lieber den Volltext schreiben. Es gibt zu viele seltsame "Landsleute".
Ich würde die Sache mit Privatkauf, keine Garantie oder Rückgaberecht hinschreiben, doppelt hält besser! Ich glaube auch das man das tun muss um den Käufer darauf hinzuweisen.
Danke!

Bei eBay darfst Du alles! Die kassieren ab, der Rest ist Schweigen oder unsinnige Textbausteine als Antworten. eBay lässt auch wissentlich zu, wenn ein gewerblich angemeldetes Mitglied am Ende seiner Artikelbeschreibung mit Artikelnummer 170292674384 vermerkt: Da dies ein Privatverkauf ist, keine Rücknahme !! Auch lässt eBay wissentlich dabei zu, daß irreführend beschrieben wird, daß der Eindruck entsteht, daß es sich um eine Jubiläumsausgabe der Goldmarkmünze von 2001 handelt,12,0g schwer,die von der Bundesbank herausgegeben wurde. Mit keiner Zeile erwähnt der Verkäufer, daß es sich um eine Goldmarkmedaille handelt, die nur 1,0g wiegt. Das Muenzhaus MDM hat diese Medaille zum komplettpreis von 29,50 Euro verkauft. Also Vorsicht mit Ebay. Das Unternehmen ist nicht mehr vertrauenswürdig!

Diese Frage wird eindeutig von der zuständigen Verbraucherschutzbehörde beantwortet. Wo sich die zuständige befindet kann man 'ergoogeln!

Ich verkaufe seid 2003 bei Ebay und empfehle jeden ganz klar und deutlich seinem Angebot den Artikel sowie die Vertragsbedingungen zu beschreiben. Dazu gehört auch ein Umtauschrecht und dass sollte gweährt oder auch nicht gewährt werden. So baut man Kundenvertrauen auf und das ist wichtig bei Ebay.