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Reha - was muss der Arbeitgeber wissen?

gefragt von LeaLaun am 30.04.2009 um 15:53 Uhr

Ich habe die Bewilligung für eine Reha über 6 Wochen erhalten, beigefügt war ein Schreiben an den Arbeitgeber, welches ich auch sofort weitergeleitet habe. Darin steht wörtlich" Der Beginn der Reha wird Ihnen von ihrem Mitarbeiter mitgeteilt werden".

Soweit, sogut. nun habe ich den Termin schriftlich von der durchführenden Einrichtung bekommen. Als ich meinem Arbeitgeber diesen mitgeteilt habe, verlangte die Sekretärin eine Kopie dieses Schreibens. Darf sie das verlangen? Oder reicht ein Schreiben meinerseits, in dem der termin mitgeteilt wird?

Grundsätzlich ist dies natürlich keine große Sache, andererseits wird mit dem Datenschutz hier sehr lax umgegegangen ( es wurde auch eine Kopie des Bescheides für meinen Schwerbehindertenausweis gewünscht, also eine detaillierte Beschreibung (!!) meines Krankheitsbildes.) und ich bin der Ansicht, dass es hier niemanden etwas angeht, um welche Art Klinik es sich handelt.


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 30. April 2009 15:55
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Händige eine Kopie der Reha-Einladung aus. Das ist doch wirklich verständlich. Und sicher hat die Firma darauf auch einen Anspruch.

Den Bescheid bezüglich der Schwerbehinderung würde ich nicht rausrücken. Das geht den AG nichts an, Kopie des Ausweises reicht.

Kommentar von LeaLaun am 30. April 2009 15:57

Den Bescheid bzgl.Schwerbehinderung habe ich auch nicht vorgelegt, das ist ja klar. Mir geht es aber darum, dass ich eben auch nicht möchte, dass der AG erfährt, in welcher Klinik ich bin, daher möchte ich die Einladung selbst auch nicht kopieren. Ob ich das muss war ja meine Frage :)

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 30. April 2009 15:58

Das steht in meiner Antwort.


mentecaptum
beantwortet von mentecaptum am 30. April 2009 15:55
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Du mußt deinen AG nur über die Dauer der Rehamaßnahme informieren und ggf. bei "Nachschlag" erneut.


anonym
beantwortet von firefox2204 am 30. April 2009 15:56
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Frag bei deiner Krankenkasse nach wie du dich in diesem Fall verhalten sollst.


blackpanic
beantwortet von blackpanic am 30. April 2009 15:56
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Nein du musst ihr keine Kopie geben. Die in der Klinik schreiben dir eine Bestätigung(wenn du dort angekommen bist) raus, das du dort bist, die schickst du deinem AG. Vorher reicht mündlich, damit muss er sich zufrieden geben.


anonym
beantwortet von Paula1234 am 30. April 2009 15:56
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Wenn in dem Schreiben nichts über deine Krankheit steht, kannst du es getrost weitergeben. Ansonsten müsste denen deine mündliche Aussage reichen. Bzgl. der Kopie für deinen Schwerbehindertenausweis: Wollte das zuständige Amt die Kopie haben (was rechtens ist) oder auch dein Arbeitgeber? Denn dieses geht das überhaupt nichts an.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 30. April 2009 15:57
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Das ist bei uns nicht üblich. Schon gar nicht, eine Kopie des Bescheides zu verlangen. Die Kopie des Ausweises reicht für die Unterlagen völlig aus. Im Höchstfall erfährt die Schwerbehindertenvertretung davon. Das ist ja auch normal, soll sie doch den Betroffenen kompetent beraten und betreuen. Genau so sieht es mit deinem Schreiben jetzt aus. Dein Betrieb hat die Nachricht von der Reha bekommen und du bist nur verpflichtet, ihm den Termin zu sagen. Nichts weiter. Auch auf Krankenscheinen, die für den Betrieb bestimmt sind, steht keine Diagnose - und das ist auch gut so.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 30. April 2009 15:59
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Du hast es ja schon geschrieben:Es ist keine große Sache.

Gib eine Kopie des Schreibens an den Arbeitgeber.

Die Kopie wird ja nicht veröffentlicht und wandert in deine Personalakte.

Kommentar von LeaLaun am 30. April 2009 16:21

Ich hab in der Tat geschrieben, dass es keine große Sache sei, der Satz ging aber danach noch weiter. Es hat nichts in meine Personalakte zu wandern, was da nicht zwingend reinmuss; denn merkwürdigerweise geht der Inhalt solcher Schreiben anschließend immer mündlich im ganzen Amt rund. Mit diesem Hintergrund ist viell verständlich dass ich freiwillig keine Informationen mehr preisgebe.


tauben
beantwortet von tauben am 30. April 2009 16:07
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ich habe nur den antrag den ich von den krankenhaus bekommen habe mein arbeitgeber gegeben und wann es ist sonst nichts brauchte ich ab geben soi war es bei mir


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