andreas124 am 25.10.2009 um 13:50 Uhr
Hallo, ich habe bei der Rentenversicherung eine medizinische Reha beantragt. Diese hat auch einen Bedarf festgestellt, war aber nicht zuständig und hat deshalb den Antrag an meine Krankenkasse weitergeleitet, die den Antrag abgewiesen hat. Habe die SB darauf hingewiesen,m das die Rentenversicherung einen Bedarf festgestellt hat, in den Schreiben heißt es: ´Nach unseren Feststellungen liegt jedoch ein Rehabilitationsbedarf im Sinne des SGB IX vor´. Die SB weiß nicht was der Satz zu bedeuten hat und fragt jetzt nach der Ablehnung nach. Hätte Sie das nicht erst tun müssen, bevor Sie den Antrag abgelehnt hat? Und bedeutet im Sinne von SGB IX ? Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Besten Dank.
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Mach dir nichts draus, öffentlicher Dienst im Winterschlaf.

Das kann ein Spiel werden dass die Krankenkasse wieder an die LVA verweist da braucht man gute Nerven und wenn es im Sinne von SGB 9 ist http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/
das kannst Du auf dem link ersehen
Ich würde als erstes einen Widerspruch starten, vllt hast Du damit schon Glück. Bei dieser Art von Ämtern habe ich die Erfahrung gemacht, je mehr Du Dich nicht abwimmeln läßt und Dich evtl auch lästig machst, je eher erreicht man sein Ziel. Viel Glück