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Regelung bei Stegreifaufgaben (2 Std.-Stoff) bei Krankheit ?

gefragt von zitronenkuchen am 03.10.2007 um 16:45 Uhr

Es gibt ja die Regelung dass man den Stoff von 2 Std. in der Ex abfragen kann. Wie siehts aus wenn man in der letzten Stunde zwar da war aber in der vorletzten nicht. Muss man dann mitschreiben weil man ja die Zeit gehabt hat alles nachzuholen oder nicht.

Außerdem wie siehts mit einer Doppelstunde an einem Tag aus, zählt die dann als einfache Stunde oder wie ghabt als 2 Std.?

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AliPeter
beantwortet von AliPeter am 3. Oktober 2007 16:54
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Hi...also prinzipiell müsstest du mitschreiben, weil du ja wie du selber gesagt hast Zeit gehabt hättest den Stoff nachzulernen. Viele Lehrer (ist zumindestens bei uns so ;) werten dann aber nur die Fragen zu der letzten Stunde - wie gesagt dürften sie aber alles werten. Eine Doppelstunde zählt für zwei Stunden, d.h. bei einer ex kann abgesehen von dem Grundwissen nur der Stoff der Doppelstunde ausgefragt werden.


casualuser
beantwortet von casualuser am 3. Oktober 2007 16:58
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Krankheit und der Zeitraum für das Nachholen des Unterrichtsstoffes werden immer das bleiben, was nicht gesetzlich geregelt werden kann: Der eine fühlt sich morgens nicht wohl, kann aber nachmittags schon nacharbeiten, der andere ist bis abends richtig krank und schleppt sich dann zur Schule.
Das muss also auf der Entschuldigung der Eltern ggf. vermerkt werden.
In den meisten Fällen reicht ein kurzes Gespräch mit der Lehrkraft aus, um abzuklären, ob du genug Zeit hattest, nachzuarbeiten oder nicht.
Wenn jemand am Tag nach einer Doppelstunde wieder zur Schule kommt, ist der Fall ziemlich klar: Sicher musst du dann mitschreiben, aber der Test wird ggf. nicht gewertet. (außer, wenn er gut ausfällt)
Wenn du in der vorletzten Stunde gefehlt hast, sehe ich eigentlich keinen Grund, den Test nicht zu werten, es sei denn, deine Eltern haben auf ihre Entschuldigung geschrieben, dass du noch nicht wieder so hergestellt bis, dass du von einem Tag zum anderen den versäumten Stoff nachholen kannst.


anonym
beantwortet von oldpaed am 4. Oktober 2007 07:44
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Da Du in der letzten Stunde vor der schriftlichen Übung (vor dem Test) anwesend warst, konntest Du Dich bei der Lehrperson oder bei Mitschüler(inne)n über die vermittelten und im Test abzufragenden Unterrichtsinhalte informieren und Dich vorbereiten. Falls Du keine Gelegenheit zur Vorbereitung hattest (wg. Krankheit oder aus anderen Gründen), müssten das die Erziehungsberechtigten auf der schriftlichen Entschuldigung vermerken; dann kann Dir Gelegenheit gegeben werden, die Übung nachzuschreiben. Da sich solche Tests immer nur auf ein begrenztes STOFFGEBIET beziehen können, ist die Frage nach der dafür verwendeten Zeit sekundär; es geht um das Fachgebiet, die genauen Unterrichtsinhalte, nicht um die zur Vermittlung verwendete Zeit. Es ist also immer nach dem konkreten Unterrichtsstoff zu fragen.


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