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Regelinsolzenz

gefragt von mady01 am 30.12.2007 um 1:41 Uhr

Hallo, wird das Einkommen der Ehefrau, bei der Regelinsolvenz,bei Schulden die vor der Ehe entstanden sind mit berechnet? Wenn ja,wieviel bleibt am Ende dann für den Lebensunterhalt bei 3 Personen? Danke allen und einen guten Rutsch ins neue Jahr mady01


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kraudischen
beantwortet von kraudischen am 30. Dezember 2007 01:49
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Natürlich ist eine Ehefrau nicht für die Schulden des Ehepartners vor der Ehe verantwortlich. Aber!!!!!! Ihr habt geheiratet und habt jetzt vermutlich eine Gütergemeinschaft.Alles erwirtschafte gehört euch beiden. Wie wollt Ihr etwas aufbauen, wenn einer Schulden mitbringt? Gütertrennung ist eine Lösung, kommt aber immer auf den Fall an.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 30. Dezember 2007 02:14

Das ist mit Sicherheit keine Gütergemeinschaft, sondern - falls kein Ehevertrag vorhanden - eine Zugewinngemeinschaft. Die in die Ehe eingebrachten Schulden bleiben bei der Berechnung des Zugewinns außen vor.

Deshalb ist die Frage, "Wie wollt Ihr etwas aufbauen, wenn einer Schulden mitbringt?" Unsinn.

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 30. Dezember 2007 02:21

Nein, ist sie nicht. Aus Sicht eines Rechtsanwaltes vielleicht, aber nicht aus Sicht einer Beziehung. Eine Grundregel der Physik, es kommt immer auf den Standort der Beobachtung an. Das kann richtig aber auch ganz falsch sein. L.G.

Kommentar von Simple_avatar8smallNoddy am 30. Dezember 2007 12:54

Es geht hier um eine Frage der Regelinsolvenz und nicht um eine Frage darüber was richtig und was falsch ist. Hierüber sollen wir nicht urteilen, das steht uns nicht zu.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 4. Januar 2008 19:46

O.k., jetzt habe ich's verstanden. Die rechtliche und die beziehungsmäßige Sicht sind hier durchaus verschieden. Darum nachträglich: DH.


Mathias Münch
beantwortet von Mathias Münch am 30. Dezember 2007 02:19
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Wofür soll das Einkommen des Ehegatten mitberechnet werden? Bei der Beurteilung der Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit vor Insolvenzeröffnung spielen die Einkommens- und Vermögensverhältnisses des Ehepartners eben sowenig eine Rolle wie bei der Verteilung der Insolvenzmasse im Verfahren selbst.

Sprich: Das Vermögen der Frau wird nicht unter den Gläubigern des Mannes verteilt.

Kommentar von mady01 am 30. Dezember 2007 02:27

hallo, also das heißt,das sie ruhig Einkommen haben kann und mein Einkommen dann bei den Gläubigern bis zur Pfändungsgrenze verteilt wird?

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 30. Dezember 2007 02:41

Grundsätzlich erst mal ja, es sei denn, es ist Euch etwas anderes nachweisbar( Sie verdient Dein Geld). L.G.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 30. Dezember 2007 10:00
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Ihr solltet unbedingt einen Vertrag über die "Gütertrennung" vereinbaren - dann seid ihr auf der sicheren Seite.

Bei der üblichen "Zugewinngemeinschaft" müsst ihr damit rechnen, dass die Gläubiger auch versuchen, an das Einkommen Deiner Frau heranzukommen.


Noddy
beantwortet von Noddy am 30. Dezember 2007 12:01
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Da hier von einer Regelinsolvenz gesprochen wird sollten wir auch strikt über die Regelinsolvenz aufklären. Es handelt sich um eine Regelinsolvenz und nicht um eine Private Insolvenz. Ich habe eine Regelinsolvenz direkt mitbetreut und kann folgendes mitteilen: es geht hier nur um die Person die eine Regelinsolvenz beantragt. Das heisst die Privaten Vermögensverhältnisse des Ehepartners gehen den Treuhänder nichts an. Der Ehepartner kann zum Beispiel zwei Autos besitzen (also am besten Auto auf Ehefrau/Mann umschreiben) oder auch eine Eigentumswohnung haben. Der Ehepartner kann auch Schulden haben, die gehen die Regelinsolvenz auch nichts an. Hierfür steht die Privatperson, gegebenenfalls mit Privatinsolvenz, gerade. Nur weil man verheiratet ist verliert man nicht seine alleinige Verantwortung. Also, bitte die Kriterien für die Regelinsolvenz befolgen und nicht vergessen den Treuhänder als objektive, neutrale Begleitperson betrachten. Dort auch gegebenenfalls einfach nachfragen, am besten in schriftlicher Form. Viel Erfolg und bei Fragen wieder nachhaken!


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