Referat über Pflichten. Was sind Pflichten?

10 Antworten

Du wirst nicht umhinkommen, etwas Literatur zu lesen.

Die Menschen haben sich bereits seit der Antike Gedanken über den Begriff "Pflichten" gemacht. Man könnte also einen antiken Text als Grundlage nehmen und zumindest einige Gesichtspunkte im Vergleich zur heutigen Zeit diskutieren.

Ein ganz berühmes Beispiel ist das Werk des römischen Politikers und Redners Marcus Tullius Cicero, das man z. B. hier kostenlos in deutscher Übersetzung lesen kann:  http://gutenberg.spiegel.de/buch/ciceros-drei-bucher-von-den-pflichten-1900/2

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich arbeite als Historiker.

pflichten sind taten, die getan werden müssen, um das soziale leben zu gewährleisten

Woher ich das weiß:Hobby – Wo liegen die Ursachen für das, was in der Welt passiert?

Pflichten sind genau keine Dinge, die man unbedingt tun muss, sondern die man sich selbst auferlegt. Dadurch, dass man in der Schule von Pflicht spricht, beispielsweise Schulpflicht, wo aber Zwang gemeint ist, wird das Wort oft falsch gebraucht. Noch ein Beispiel: Du hast die Pflicht, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. NEIN, die hast Du nicht. Du wirst gezwungen, pünktlich zu erscheinen.

Also: Man muss eine Pflicht erst dann erfüllen, wenn man sich SELBST dafür entschieden hat. Mit anderen Worten: Man hat immer eine Wahl. Man kann genauso gut entscheiden, sich nicht zu verpflichtet. Das ist der entscheidenden Unterschied zum Zwang.

Das wird sicher noch nicht für das Referat reichen, aber es sind Punkte, die man integrieren kann.

Gruß Matti

Hi,- ich würde der Überschaubarkeit wegen eine Systematik vorschlagen, die in Anlehnung an den Freiheitsbegriff von Isaiah Berlin, der in a) die Freiheit zu etwas und b) die Freiheit von etwas unterscheidet auch hier unterscheiden wollen in a) die die Pflicht des Menschen aus seiner Existenz als  Individuum Selbstverpflichtung) und  b) die Pflicht des Menschen als Kollektivwesen (Sozialverpflichtung) - also eine Spähre der inneren Begriffsbegründung und eine der äußeren.

Aus a) folgt der Diskurs zum Begriff der Vernunft und der Tugend als gelebte Vernunft.

Aus b) folgt der Diskurs zum Recht als Gerechtigkeit.

Im idealen Fall einer Gesellschaft als Gemeinschaft besteht ein konsistenter Zusammenhang zwischen beiden Spähren als Freiheit des Individuums von etwas (z.B. Einzeldominanz) und zu etwas (z.B. Selbstentwicklung) weil es eine Freiheit durch etwas ist, nämlich durch die Verbindung beider Sphären als Verfassung / Grundgesetz einer (Selbst-) Verantwortungs- und Verpflichtungsethik des Einzelnen im Kollektiv - also eine Verfassung der Vernunft.

Den Kern hierzu hat Kant mit seinem Kategorischen Imperativ formuliert und das die Menschenrechte als Naturrecht - zumindest als starke Idee und ein erster Schritt - mittlerweile in der Welt sind und sich dort gegen alle Despotenparolen hartnäckig halten wie Unkraut hat genau damit zu tun.

Denn sie sind reine Vernunft und als solche auf Dauer unhintergehbar.

Aufgabe, die jemandem aus ethischen, moralischen, religiösen Gründen erwächst und deren Erfüllung er sich einer inneren Notwendigkeit zufolge nicht entziehen kann oder die jemandem obliegt, die als Anforderung von außen an ihn herantritt und für ihn verbindlich ist

Beispiele

staatsbürgerliche Pflichteheliche Pflichten (oft verhüllend; Verpflichtung zum Geschlechtsverkehr mit der Ehepartnerin, dem Ehepartner)die Pflicht ruft (eine Aufgabe, Arbeit wartet auf [unmittelbare] Erledigung)seine Pflicht erfüllen, vernachlässigenetwas als eine Pflicht ansehenwir erfüllen hiermit, haben die traurige Pflicht, Ihnen mitzuteilen (müssen Ihnen zu unserem Bedauern, aus traurigem Anlass mitteilen),dass …der Pflicht genügenetwas nur aus Pflicht (nur ungern, nicht freiwillig) tunjemandem etwas streng zur Pflicht machen

Wendungen, Redensarten, Sprichwörter

jemandes Pflicht und Schuldigkeit sein, (emotional:)jemandes verdammte/verfluchte Pflicht und Schuldigkeit sein(jemandes selbstverständliche Pflicht sein)jemanden in [die] Pflicht nehmen (gehoben: dafür sorgen, dass jemand eine bestimmte Pflicht übernimmt)