Wenn es die wirtschaftliche Situation eines Freiberuflers erfordert, darf den Angestellten die Anzahl der Urlaubstage reduziert werden ? (Natürlich nicht weniger als der gesetzliche Mindestanspruch.)

Das wird wohl schwierig umzusetzen sein aber nicht unmöglich. Besser als wenn Kündigungen ausgesprochen werden müssen.

''darf den Angestellten die Anzahl der Urlaubstage reduziert werden?''
Nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers ... und dann auch nicht unterhalob des gesetzlichen Minimums.
Wenn die Zahl der Urlaubstage vertraglich festgelegt ist, geht es nur über eine Vertragsänderung.
Ob die Angestellten die akzeptieren müssen, weiß ich aber nicht...
Der Anspruch ist doch sicherlich vertraglich geregelt worden. Somit kann man nur auf Kooperation hoffen, im Recht ist man mit Kürzung mMn nicht.
Die Verträge müssen geändert werden.
bitmap am 18. Januar 2009 22:21 Dann sprich mit dem/den Arbeitnehmer[n]. Wenn die Alternative Arbeitslosigkeit ist, werden sie vielleicht ein Einsehen haben und auf paar Tage Urlaub verzichten.
Arbeit ist genug vorhanden. Nur die Kosten fressen den Freiberufler auf. Und da die Einkünfte festgelegt sind, muss er nach Lösungswegen suchen. Leider zählt dazu auch der Urlaub der Mitarbeiter.