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Reduzierung der Urlaubstage

gefragt von radschlaeger am 18.01.2009 um 21:56 Uhr

Wenn es die wirtschaftliche Situation eines Freiberuflers erfordert, darf den Angestellten die Anzahl der Urlaubstage reduziert werden ? (Natürlich nicht weniger als der gesetzliche Mindestanspruch.)

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Urlaub x 9.095 Arbeitsrecht x 2.164 FEVW x 122

regideur
beantwortet von regideur am 18. Januar 2009 21:58
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Das wird wohl schwierig umzusetzen sein aber nicht unmöglich. Besser als wenn Kündigungen ausgesprochen werden müssen.

Kommentar von radschlaeger am 18. Januar 2009 21:59

Arbeit ist genug vorhanden. Nur die Kosten fressen den Freiberufler auf. Und da die Einkünfte festgelegt sind, muss er nach Lösungswegen suchen. Leider zählt dazu auch der Urlaub der Mitarbeiter.


bitmap
beantwortet von bitmap am 18. Januar 2009 22:15
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''darf den Angestellten die Anzahl der Urlaubstage reduziert werden?''

Nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers ... und dann auch nicht unterhalob des gesetzlichen Minimums.


anonym
beantwortet von tonks am 18. Januar 2009 21:59
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Wenn die Zahl der Urlaubstage vertraglich festgelegt ist, geht es nur über eine Vertragsänderung.

Ob die Angestellten die akzeptieren müssen, weiß ich aber nicht...


anonym
beantwortet von Esk81 am 18. Januar 2009 21:57
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Der Anspruch ist doch sicherlich vertraglich geregelt worden. Somit kann man nur auf Kooperation hoffen, im Recht ist man mit Kürzung mMn nicht.

Kommentar von radschlaeger am 18. Januar 2009 21:58

Die Verträge müssen geändert werden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Januar 2009 22:21

Dann sprich mit dem/den Arbeitnehmer[n]. Wenn die Alternative Arbeitslosigkeit ist, werden sie vielleicht ein Einsehen haben und auf paar Tage Urlaub verzichten.


Kathymaus
beantwortet von Kathymaus am 18. Januar 2009 21:57
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klaro warum nicht. natürlich nur anfang des jahres. aber wie du gesagt hast mindestanspruch^^

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Januar 2009 22:19

''klaro warum nicht.''

Weil man nicht einfach mal einseitig die vertraglichen Bedingungen abändern kann.


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