Hallo, ich habe eine Frage! Ich habe leider ein wenig ärger mit meiner Ex Freundinn, wobei es um eine kleine Banale sache eines Möbelstückes geht, was angeblich irh gehört. Obwohl ich sie mehrere male versucht hab anzurufen, hat sie nicht reagierrt.
VOr kurzem erhielt ich nun einen Brief von Ihrem Anwalt, der schrieb das ich ihr bis XX.XX.09 das Produkt wiedergeben soll, desweiteren soll ich die Anwaltskosten von 83.10 € tragen.
Ich hab wiederspruch zu der Zahlung bei ihm schriftlich eingelegt, des weiteren habe ich von ihm keien rechung schriftlich erhalten ( nur dazu ).
Jetzt meine frage, muss ich diesen Betrag zahlen ( obwohl ICH den nicht beauftragt habt ) und gibt es eine Passage im Gesetz die das aussagt, das ich dies nicht zahlen muss?
Wäre um eine Antwort sehr erfreut.
LG Benny

Wenn du diese Kosten übernimmst, dann ist das so, als ob du dich »schuldig« bekennst.
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Wenn du wirklich versucht hast, die Angelegenheit persönlich mit ihr abzuklären, ist die Übernahme der Anwaltskosten ihr eigenes Problem. Falls du sie durch dein Verhalten gezwungen hast, einen Anwalt einzuschalten (weil sie sich nicht anders zu wehren wusste), dann wäre es im Zweifel eventuell dein Problem - aber erst dann, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung gekommen ist und der Richter zu deinen Ungunsten entscheidet. Bei dem geringen Streitwert wird der Anwalt deiner Freundin aber von einer Klage abraten, und wenn er das nicht tut, wird wahrscheinlich das Gericht die Klage wegen Geringfügigkeit abweisen.
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Bei sowas solltest Du mal einen Anwalt fragen. Oder Dich im Internet kundig machen. Erstmal würde ich nichts zahlen und wie Du dagegen gehen.
Gerd2 am 7. November 2009 00:45 dann wirds ja noch teurer, schlechter Tipp. Die Vorgeschichte ist ja nicht bekannt und hier nur einseitg dargestellt.
Mein Anwalt nimmt 10%vom Wert der ermittelt wird. Wie teuer war den dieses Möbelstück? 800 das er dich um 83,10 bittet?
Es handelt sich um eine alte Komode, die ich 1. eh nicht brauch..aber sie dreht das spiel um, so nach dem motto das ich ihr das ding nicht wieder geben will..ich hab sie etliche male versucht zu erreichen..und jetzt kommt sie mir mit dem anwalt...
Der Preis, liegt glaub ich nicht mal bei 50 Euro... aber wie gesagt es steht drin, da sie den anwalt beauftragt hat, muss ich die gebühren übernehmen von 83,10€ und wenn ich das nicht tue, wird es noch teurer -.-
lg