Rechtzeitig rückgemeldet bei Überweisung des Semesterbeitrages 3 Tage vor Fristende?

4 Antworten

Das Geld sollte normalerweise bis zum 01.09. auf deren angegebenes Konto eingegangen sein. Mit der Zuordnung hast du nichts zu tun und die erfolgt idR sowieso nicht direkt nach der Frist weil sie mit gewissen Versäumnissen rechnen und daher auch die Möglichkeit einräumen (unabhängig der Versäumnisgebühr die mitanfällt)

sofern ausdrücklich bei euch gehandhabt wird oder sogar noch besser ausformuliert ist, "nicht später als der 01.09." wäre der Zahlungseingang auch noch an diesem Tag möglich. aber es zählt immer das was in der Studienordnung geschrieben steht und es macht ja auch Sinn bis zum.

Die Handhabung liegt immer im Ermessen der Uni und auf die ist auch bei allgemeiner Bekanntheit keine Berufung wenn es in der SO klar definiert ist, weil das immer im Streitfall herangezogen wird.

aber lange Rede kurzer Sinn, ich denke du brauchst dir keine Sorgen zu machen, auch wenn du ziemlich spät dran warst ;-) ..wird der 29. dicke ausreichen, es waren alles reine Werktage und dazwischen liegen auch allemal noch 2/3 Tage. und bei Einzahlung am Schalter ist es idR sofort verfügbar

Nächstes mal einfach ein bisschen eher dran denken oder als Erinnerung einspeichern damits keine Bauchschmerzen gibt ;-)

*achja, einschließlich bedeutet natürlich auch den Tag noch mit inbegriffen. Bezahlt haben bedeutet aber auch angekommen, du musst also sicher sein dass das Geld spät. am 01.09. verfügbar auf deren Konto ist.

Stichproben auf den Webseiten von 3 Standard-Uni zeigen, dass die Verfahren einheitlich sind und für verspätete Zahlungseingänge in der Regel eine Säumnisgebühr von € 10,-- erhoben wird, eine verschmerzbare Konsequenz im Vergleich zu einer Zwangsexmatrikulation.

Der Betrag müsste normalerweise innerhalb von 3 Bankarbeitstagen auf dem Konto der Uni angekommen sein. Wenn Du nicht schon beim Eintrag der Matrikelnummer an Deine Grenzen gekommen bist, hängt alles davon ab, wie kreativ Deine Bank mit dem EMZ (https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronischer_Massenzahlungsverkehr) umgeht.

http://www.studium.uni-freiburg.de/documents/rueckmeldung/rueckmeldung.pdf

Das Geld muss aller aller spätestens am 01.09. auf deren Konto eingehen. Wenn du dir nicht sicher bist, dass ob Geld fristgerecht bei ihnen eingegangen ist, empfehle ich dir.... dort anzurufen und eifnach mal nachzufragen, ob sie dein Geld bereits erhalten haben.

Versäumnisgebühr ist nicht hoch (meist um die 30Euro) ist jedoch ärderlich :)

dass das Geld spätestens am 1.9 bei der Hochschule angekommen sein muss