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rechtübergabe

gefragt von CeydaCeyda am 12.03.2008 um 21:22 Uhr

im mietvertrag ist meine unterschrift und von meiner noch schwiegermutter. meine frau hat den mietvertrag nicht unterschrieben. kann meine schwiegermutter an meine frau ihre rechte übergeben? was kann ich machen wenn das amtsgericht die wohnung trotz allem ihr übergibt? soll ich lieber eine andere wohnung suchen bzw. meine möbel deponieren?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 12. März 2008 21:26
2x
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http://www.gutefrage.net/frage/hat-meine-noch-ehefrau-anrecht-auf-wohnung-ohne-u...

so ähnlich war doch letztens deine frage schon.

wenn ihr ein kind habt, wird man dem die wohnung zusprechen, der das kind betreuen wird.

bist du das nicht, musst du damit rechnen , dass du gehen musst und die wohnung deine frau bekommt.


anonym
beantwortet von Werdertier am 12. März 2008 21:24
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Vorsicht ist die Mutter der Prozelan Kiste alsoich an deiner Stelle würde mich auf einenAuszug vorbereiten

Gruss


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 12. März 2008 21:56
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Nur mit Zustimmung des Vermieters sind Rechtsverhältnisse im Mietvertrag zu ändern


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