Ceyda am 12.03.2008 um 21:22 Uhr
im mietvertrag ist meine unterschrift und von meiner noch schwiegermutter. meine frau hat den mietvertrag nicht unterschrieben. kann meine schwiegermutter an meine frau ihre rechte übergeben? was kann ich machen wenn das amtsgericht die wohnung trotz allem ihr übergibt? soll ich lieber eine andere wohnung suchen bzw. meine möbel deponieren?
http://www.gutefrage.net/frage/hat-meine-noch-ehefrau-anrecht-auf-wohnung-ohne-u...
so ähnlich war doch letztens deine frage schon.
wenn ihr ein kind habt, wird man dem die wohnung zusprechen, der das kind betreuen wird.
bist du das nicht, musst du damit rechnen , dass du gehen musst und die wohnung deine frau bekommt.
Vorsicht ist die Mutter der Prozelan Kiste alsoich an deiner Stelle würde mich auf einenAuszug vorbereiten
Gruss

Nur mit Zustimmung des Vermieters sind Rechtsverhältnisse im Mietvertrag zu ändern