hallo,
meine freundin überlegt, ob sie bei einem rechtsstreit ihre rechtsschutz in anspruch nehmen soll oder sich erstmal einen beratungsschein vom amtsgericht holen soll (sie ist momentan hartz4)-sie hat gehört, man solle seine rechtschutz bei kleinigkeiten eher schonen, da man sonst rausfliegen könne..der streitwert sind ca. 500 euro... was meint ihr ?? mfg borello

einen Berechtigungsschein für anwaltliche Beratung bekommst Du nur, wenn es für Dich keine andere Möglichkeit der Rechtsberatung gibt und wenn keine Rechtsschutzversicherung dafür eintritt; regelmäßig wird eine eidesstattliche Versicherung darüber verlangt, dass keine Rechtsschutzversicherung (o.ä.) vorhanden ist;

http://www.justiz.bayern.de/buergerservice/formulare/
Hier kannst Du Dir den Antrag runterladen. Da stehen im Vorblatt auch die Voraussetzungen die Du erfüllen musst um einen Anspruch zu haben. Wo Du herkommst, weis ich nicht. Es gibt da gewisse Unterschiede betrifft glaub ich aber nur Stadt-Staaten in Deutschland. Nachsehen! Mit einer Rechtsschutzversicherung "im kreuz", wirds aber wohl eher schwierig mit dem Anspruch.

Sie soll sich einen Schein vom Amt holen und damit zur Rechtsberatung gehen.
Beratungsschein
Guppy194 am 23. Februar 2009 21:37 zahlst Du Ihn?
die Rechtsberatung ist im übrigen nicht umsonst, da der Anwalt seine Kosten dem Gericht in Zahlung stellt, das den Schein ausgestellt hat; die Gerichte werden in der Regel ganz "zintig" wenn Scheine zu Unrecht erteilt werden, da sie das Geld an die Anwälte aus ihrem Budget zahlen müssen.