Rechtslage Psychoaktive Pilze?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es kommt erst einmal darauf an, was dein Growkit enthält. Wenn es sich lediglich um Substrat und Verpackung handeln würde, wäre dies nicht strafbar. Solltest du jedoch gleichzeitig auch die von dir erwähnten BTM einführen, kannst du dafür strafrechtlich belangt werden.

Wie dir auch aufgefallen sein sollte, kannst du ebenfalls die Psilocybin-haltigen Trüffel und in manchen Smartshops sogar direkt Psilocybe Cubensis nach Deutschland ordern. Die Shops befinden sich dabei ausschließlich im Ausland, wo die jeweiligen Drogen legal sind. Die Verkäufer lassen dich in der Regel einer Klausel zustimmen, mit der du die volle Verantwortung für die Bestellung übernimmst. Sollte es sich bei den bestellten Dingen also um in deinem Land verbotene Gegenstände Handeln und die Polizei bekommt dies mit, kannst du logischerweise strafrechtlich belangt werden. Ob die Vertreiber durch deine Zustimmung tatsächlich von ihrer Verantwortung und Strafe freigesprochen werden können, wage ich aber stark zu bezweifeln, denn in Deutschland schützt Unwissenheit nicht vor Strafe und irgendwelche Klauseln aufstellen genau so wenig. Sollte dies aber entgegen meiner Erwartung doch so sein, wärst du natürlich auch Rechtstechnisch die einzige Person, die von der Staatsgewalt zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Der Grund warum die Smartshops i.d.R tatsächlich nicht belangt werden können, liegt in der Aufmachung der Pakete. Diese sind normalerweise nicht mit den Anschriften der Absender beschriftet und enthalten auch keine Werbung der jeweiligen Shops. Dadurch steht letztlich nur noch dein Name als Empfänger auf dem Paket und du bist der einzige, zu dem die Polizei den BTM-Schmuggel zurückführen kann.

Da die Polizei in Deutschland auch keine Testkäufe unternehmen darf, kann sie die Smartshops nicht beim Vertrieb der illegalen Waren nach Deutschland überführen und da eine Zusammenarbeit mit den Ausländischen Kollegen anscheinend erschwert ist, können die Smartshops solange weiter machen, bis sie sicher überführt werden.

wie ist das eigentlich mit dem Erwerb der Sporen? Das Gesetz verbietet das zwar, ist das aber überhaupt Rechtskräftig, da die Sporen selber den Wirkstoff ja noch nicht enthalten.

@Hawkeye1337

Ist wie bei Cannabis Samen ein Pflanzenteil und damit ein BTM Verstoß tut mir leid :/

Damit warte ich lieber noch bis ich 18 bin (2 Wochen)

äh. Das war als Kommentar auf Lukas's Antwort gedacht. Danke GF App.

Was meinst du denn mit "auf offizielle Art" ? Du kannst so gut wie alles im Internet auf Vertrauenserweckenden Seiten kaufen. Dies bedeutet aber keinesfalls, das dies so legal ist.

Bedeutet bei dieses Pilzen eben, dass deren Erwerb auch unter das BtmG fällt.