DarkShippo am 07.11.2009 um 22:00 Uhr
Ich habe ein derbes Problem daheim! Die situation mit meinem Stiefvater und mir (20 Jahre) eskaliert immer wieder, was bis hin zu Schlägen androhen führt.
Meine Frage ist nun... kann er als Stiefvater (nicht adoptiert) mir verbieten das gemeinsame Schlafzimemr von ihm und meiner leiblichen MUtter zu betreten? (das HAus gehört meienr Mutter und die beiden sind verheiratet)
und wiederum, kann ich ihn aus meinem Zimmer werfen?
Ich wüsste gerne wie die rechtslage ist und wo ich das nachschlagen kann, damit ich was festes in der Hand habe wenn es wieder so arg eskaliert...
Danke für eure hilfe im vorraus

Die Fronten scheinen bei Euch ja ziemlich verhärtet zu sein, ich nehme an, ein vernünftiges Gespräch ist nicht möglich. Sinnvoll ist wohl, wenn Du ausziehst und Dein eigenes Leben lebt.

Die Rechtslage: Das kann nur Deine Mutti bzw. der Eigentümer/Nutzungsberechtigte der Wohnung entscheiden. Also bsp.weise der Mieter kann selbst dem Vermieter gegenüber Zutritts rechte verweigern.
Erlich, zieh einfach aus...
DarkShippo am 7. November 2009 22:06 Das sagt man so leicht... da ich mitten in einer schulischen ausbildung bin verdien ich kein geld ergo ich kann nicht raus... und das amt unterstützt das ganze auch in keinster weise
Wenn deine Mutter dir hilft und einen saftigen Brief aufsetzt das die Situation untragbar ist kannst du sicherlich BAB oder Bafög beantragen, zusätzlich mit dem Kindergeld reicht das für ne kleine Wohnung, Strom, essen nur viel Luxus ist nicht drin.
Hole ein paar kräftige Kumpels regelmäßig nach Hause :-)) Offenbar habt ihr beide ein (unbewusstes) Eifersuchtsdilema, bezogen auf deine Mutter. Jeder findet, der andere nehme sie ihm weg. Deine Mutter ist offenbar eine zu schwache Persönlichkeit um die Sache zu regeln!
Die Situation mit deinem Stiefvater ist zu verfahren. Deine Mutter wird aber eher zu ihm halten - denke mal langfristig! Ist doch logisch - du bist bald weg - dann wäre sie alleine. Davor hat sie - was für eine Person sie ist, sehen wir - eine Heidenangst! Viel Erfolg, Till
Grundsätzlich dürfen Kinder die Zimmer ihrer Eltern betreten, können aber, sofern sie dort die stören rausgeworfen werden. Da der Stiefvater sich mit seiner Ehefrau, Deiner Mutter dort aufhält, kann er das von Dir verlangen. Umgekehrt, darfst Du auch mit ihm verfahren. Vor allen solltest Du ihm klar machen, dass er Dir nicht das Geringste zu sagen hat, weil nur Deine Mutter Deine Erziehungsberechtigte ist. Und das bringst Du Deiner Mutter klar zum Ausdruck. Sage ihr auc, dass Du künftig wegen Deines Stiefvaters Dein Zimmer abschließt und Du ihn wegen Hausfriedensbruches anzeigen wirst, wenn er dort ohne Deine Genehmigung herumlungert.Und Du betrittst künftig das Schlafzimmer nur noch auf Weisung bzw. Wunsch deiner Mutter.Dem Stiefvater gehe künftig aus dem Weg. Du musst Dich nicht ständig in den Gemeinschaftsräumen aufhalten, in denen auch er herumläuft. Mach Deiner Mutter klar, dass Du nach Erlangung Deiner finanziellen Selbstständigkeit - wirst Du etwa vom Stiefvater mitunterhalten und u willst ihm dafür nicht gehorchen?- ausziehen wirst.
Du solltest das Problem primär mit Deiner Mutter klären. Wenn im Schlafzimmer keine Wäsche von Dir ist hast Du dort auch nichts zu suchen und sonst kannst Du dort die Wäsche auch holen, wenn er nicht da oder im Wohnzimmer ist oder von Deiner Mutter bringen lassen. Andererseits hat er auch in Deinem Zimmer nichts zu suchen und hier ist (nach Absprache mit Deiner Mutter) ein klärendes Gespräch aller Beteiligten dringend erforderlich
hm du solltest dringend ein ruhiges gespräch mit deiner mutter und deinen stiefvater führen um die Probleme näher zu ergründen und eine Lösung zu finden dabei vermeiden dass die Situation eskaliert (allgemeine regel keiner darf schreien==> wer schreit hat unrecht; und wenn man auf sowas nicht eingeht also ruhig bleibt hat der der schreit keinen grund mehr dazu) Rechtsquellen bringen dir in dieser Situation nicht viel da zunächst die Ursache geklärt werden muss, ansonst hier die höchsten Rechtsquellen auf die du dich berufen kannst: die Würde des Menschen ist unantastbar Art.1 GG; Art.2 Absatz 2 GG Recht auf Körperliche Unversehrtheit; Art2 Absatz 1 GG Recht auf Entfaltung der freien Persönlichkeit GG ist natürlich das Grundgesetz
Alles Gute
Na mit 20 würde ich auch nicht ohne klopfen das Zimmer meiner Mutter betreten wenn die einen neuen Mann hat. Geh du auf seine Privatsphäre ein dann geht er vielleicht auch auf deine ein. Kommst du absolut nicht damit klar. Such dir einen Nebenjob neben Schule. Und verdien dir dein eigenes Geld damit du dir wo eine kleine Wohnung oder ein Zimmer mieten kannst.Vielleicht lässt sich auch der Keller ausbauen und du bekommst da mehr Privatsphäre. Sprich auch mit deiner Mutter.
DarkShippo am 7. November 2009 22:16 das mit den schlafzimmer bezieht sich eher auf situationen, wo keiner im schlafzimmer ist und ich zum beispiel ein HAndtuch brauche oder einen staubsauger, die nunmal dort aufbewart werden. natürlich klopfe ich wenn einer drin ist, was er wiederum bei mir nicht tut, wenn er in mein zimmer kommt dann direkt mit einem tonfall der bei 180°C liegt
Habt ihr nicht einen Keller den du als deinen kompletten privaten Raum umbauen kannst? Und auch deine Türen abschliessen kannst?
Zieh aus. Wie verhält sich Deine Mutter?
DarkShippo am 7. November 2009 22:09 still~ sie sagt nichts
Hast Du vielleicht die Möglichkeit, bis zum Ende der Ausbildung, bei den Großeltern zu wohnen? Oder bei Deinem Vater?
DarkShippo am 7. November 2009 22:13 weder noch... ich glaube bei mir ist es das krasse gegenteil einer bilderbuch familie
Versuchs mal beim ASD(Allgemeiner Sozialer Dienst), in der Regel beim Jugendamt ansässig. Die könnten Dir weiterhelfen. Schildere dort mal die Situation. In Ausnahmefällen zahlt auch die Arge eine angemessene Wohnung für unter 25jährige. Gibts die Möglichkeit, dass Dein Ausbilder Dich dorthin begleiten kann?

Innerhalb einer Wohnung und einer Familie gibt es keine "eigenen Zimmer", das gehört alles zur gemeinsamen Wohnung. Wenn du etwas für dich allein haben willst, musst du ausziehen.
Hol' Dir Unterstützung beim Jugendamt und bei einschlägigen Beratungsstellen. Wenn's ganz akut wird, bitte nicht scheuen, die Polizei zu rufen, bevor Dir was passiert. Oder lass Dich hier beraten: 07031/222066, speziell, wenn sexuelle Gewalt mit im Spiel ist.
mamo2402 am 7. November 2009 22:06 mit 20 kommt kein Jugendamt mehr... und sexueller Missbrauch????
Sag mal spinnts Du?? Bist wohl auch so eine Lila Latzhosen-Sex-Psychopatin??
Rechtslage?? Natürich kann er dir verbieten, das Zimmer zu betreten. Und wenn du angemessene Miete bezahlst, kannst du ihm das selbe auch verbieten. Besser: Zieh aus!

Ja, wenn Du nicht jünger als 18 bist zieh aus, wenn Du zwischen 16-18 bist in eine betreute WG. Ich denke aber das Ihr Euch das betreten schwer untersagen könnt - bin aber nicht 100 % sicher...
mamo2402 am 7. November 2009 22:04 er ist 20J

Wau....... das ist harter Tobak....... aber ehrlich was willst du im Schlafzimmer deiner Mutter? Dein Zimmer ist Privat, da hat der Typ nichts verloren, schliesse es einfach ab!
Hi mamo,
auch wenn das für Dich vielleicht befremdlich klingt: Nicht in allen Familien ist das Zimmer-abschließen üblich und gestattet ...
mamo2402 am 7. November 2009 22:09 sollte auch nicht üblich sein, weil das Leben in der Familie besser klappen sollte, aber dies ist Notwehr!