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Rechtslage bei Onlineshop in sachen Markenproduckten

gefragt von babbanet am 24.09.2009 um 11:35 Uhr

Hallo an alle, Ich habe mit einem Freund von mir einen Onlineshop geplant in dem wir hautsächlich Produckte von einer Amerikanischen Marke vertreiben wollen. Sprich Günstig im Ausland einkaufen, mit Zollgebühren u.s.w. einführen und in Deutschland vertreiben. Meine Frage ist wie die Rechtliche Seite aussieht, z.b. Markenschutz... brauche ich eine Genehmigung der Marke oder eines Deutschen Generalimporteur ??

Gruß Stephan

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Verkauf x 1.091 Vertrieb x 91 Rechtliches x 89

anonym
beantwortet von schumi8 am 24. September 2009 11:38
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auf jeden Fall, siehe ed hardi Produkte, wenn du keine Abmahnung riskieren willst


HerHab16
beantwortet von HerHab16 am 25. September 2009 07:02
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Zu Rechtsfragen stellen nehmen ist ohne detaillierte Fachkenntnis heikel. Aber manches konnte ich ohne Rechtsanwalt klären mit Hilfe von: http://www.e-recht24.de


Perle0106
beantwortet von Perle0106 am 24. September 2009 11:41
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Sobald du Sachen einer bestimmten Marke einführen möchtest, benötigst du die Importlizens vom Herrsteller, die will auch der Importierende Spediteur sehen, ohne die geht nix ! Es gibt aber auch Marken / Herrstelle, die wollen nur, dass bestimmt Läden deren Sachen vertreiben, dann könntest du auch ein Problem bekommen.


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 24. September 2009 11:38
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einige marken sind vom markeninhaber generell für jeden vertriebsweg freigegeben. andere hersteller geben den vertriebsweg vor und deren marken dürfen z.b. überhaupt nicht online vertrieben werden. es gibt auch marken, die z.b. in europa nicht verkauft werden dürfen etc..... du siehst, es ist ein weites feld.


anonym
beantwortet von linabe am 24. September 2009 11:36
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Das musst du mit den Herstellern bzw. Generalimporteuren persönlich klären, dass kann man pauschal nicht sagen.


anonym
beantwortet von lposs am 24. September 2009 11:36
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ne, wenn du ie selber die fotos machst

Kommentar von linabe am 24. September 2009 11:36

Viele Lieferanten stellen die aber auch zur Verfügung

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 24. September 2009 11:40

ich kann dir aus erfahrung sagen, wieviel ärger man bekommen kann, wenn man z.b. playboyartikel über ebay verkauft! und auch ein bekannter schultaschnehersteller hat jeglichen onlinevertrieb seiner ware untersagt! das gleiche gilt für graupner und robbe!.


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