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Rechtslage bei betreutem Patient in aussichtsloser Situation contra Angehörigenmeinung !?!?!?!?

gefragt von mentecaptummentecaptum am 29.06.2008 um 18:12 Uhr

Wenn ein Patient eine Betreuung für Gesundheitsfragen,Aufenthaltsbestimmung und finanzielle Dinge hat, die nicht von einem Familienmitglied übernommen wurde, wie ist dann die Rechtslage, wenn der Betreuer im Falle einer aussichtslosen Gesundheitssituation im Sinne des "Mündels" handelt oder handeln will, die Familie aber genau das Gegenteil möchte. Reanimierter Patient mit schwerer Hypoxie und irreversiblem Hirnschaden durch neurologische Untersuchung gesichert, hat zu Lebzeiten geäußert: Keine "Maschienen" und Weiterbehandlung im aussichtslosen Fall. Familienmitglieder wollen aber die Weiterbehandlung mit allen Mitteln. Wie ist die Rechtslage ?

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Gesundheit x 60.062 Recht x 35.087 Behandlung x 353 Patient x 56 Angehörige x 31

ceres0905
beantwortet von ceres0905 am 29. Juni 2008 18:18
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Wenn der Betreuer die Vollmacht über die gesundheitlichen Belange hat, entscheidet er.


Qetan
beantwortet von Qetan am 29. Juni 2008 18:14
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Der Betreuer bestimmt.

Kommentar von Simple_avatar6smalllinuxopa am 29. Juni 2008 18:19

Richtig ... DH

Dazu ist der Betreuer vom Vormundschaftsgericht eingesetzt worden, dass er die Belange des Mündels wahrnimmt.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. Juni 2008 18:48

Aber, warum habt Ihr es so weit kommen lassen, dass ein Fremder über einen Familienangehörigen entscheidet. Jetzt ist er der Bestimmer. Aber man könnte mit ihm reden, vorausgesetzt, Ihr seid Euch einig, sprecht mit "einer Stimme"

Kommentar von 531e317711bbb8eb5be973f80ca0467bsmallmentecaptum am 30. Juni 2008 09:53

Die Angehörigen sahen sich aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage die Betreuung zu übernehmen. Die Betreuung bestand schon länger wg einer psych. Erkrankung.

Kommentar von 531e317711bbb8eb5be973f80ca0467bsmallmentecaptum am 30. Juni 2008 10:03

Die Angehörigen sahen sich aus vielerlei Gründen nicht in der Lage die Betreuung zu übernehmen. Die Betreuung besteht schon mehrere Jahre aufgrund einer psych. Erkrankung mit Heimunterbringung.


anonym
beantwortet von Rolfe am 29. Juni 2008 20:50
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Der Betreuer darf das auch nicht allein entscheiden, sondern muss eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, bei der zuvor die Ärzte angehört werden.

Kommentar von 531e317711bbb8eb5be973f80ca0467bsmallmentecaptum am 30. Juni 2008 08:26

Die Ärzte waren/sind der Meinung des Betreuers, die ausweglose Situation nicht mehr eskalieren zu lassen.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 29. Juni 2008 18:59
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Verworren.

Grundsätzlich bestimmt der Betreuer. Die Familienangehörigen können jedoch eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Wie die aussehen wird, kann so abstrakt betrachtet niemand voraussagen. Um die Verwirrung komplett zu machen: Auch der Arzt hat etwas dazu zu sagen.

Kommentar von 531e317711bbb8eb5be973f80ca0467bsmallmentecaptum am 30. Juni 2008 08:25

Die Ärzte waren/sind der Meinung des Betreuers, die ausweglose Situation nicht mehr eskalieren zu lassen.


pezzi
beantwortet von pezzi am 30. Juni 2008 11:11
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Unabhängig von den richtigen Antworten der anderen, sollten die Angehörigen auch mal "in sich" gehen und sich die m.E. berechtigte Frage stellen, WARUM sie denn den armen Menschen nicht sterben lassen wollen. Um sich in der Beantwortung der Frage sicherer zu werden , empfehle ich ein Praktikum in einem Altenheim.Die Ansichten der Angehörigen sollten von ihnen dringendst überdacht werden.Schlechtes Gewissen hat keinen Platz bei Überlegungen dieser Art!!


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