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Rechtsgeschäfte schließen ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters?

gefragt von tangelo am 28.09.2009 um 20:50 Uhr

Bei welchem Fall kann eine beschränkt geschäftsfähige Person, ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, ein Rechtsgeschäft schließen?


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anonym
beantwortet von Giggil am 28. September 2009 20:51
1x
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wenn es keine Nachteile für den beschränkt Geschäftsfähigen hat (Schenkungsvertrag)

bei Kaufvertrag wenns vom selbst angesparten geld bezahlt wird und keine ratenzahlung ist!

Kommentar von tangelo am 28. September 2009 20:53

Dankeschön!!!


mangoaxel
beantwortet von mangoaxel am 28. September 2009 20:51
0x
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Gar nicht


cheezy
beantwortet von cheezy am 28. September 2009 20:51
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wenn es dem Taschengeld entspricht, oder wenn man daraus einen Nutzen zieht


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