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Rechtsfrage im Strassenverkehr

gefragt von MikrofonMikrofon am 14.06.2009 um 9:27 Uhr

Neulich standen wir im Stau auf der Autobahn. Im Rückspiegel sahen wir, wie ein Auto frech am Pannenstreifen gefahren ist und sich so an locker 100 Autos vordrängelte. Dann aber ist ein Auto von der äussersten Fahrspur auf den Pannenstreifen ausgeschert um ihn auszubremsen. - WUMMS und schon hat es zwischen den beiden gekracht.

Wie sieht dann der Schuldspruch aus? Vor allem interessiert mich die Lage des Ausbremsers. Eigentlich war die Aktion voll gut, zwar nicht legitim - aber welche Konsequenzen hat diese Aktion?

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Recht x 35.078 Unfall x 1.207 Strasssenverkehr x 1

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Skynoby
beantwortet von Skynoby am 14. Juni 2009 09:31
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Ich sage nur: grob fahrlässig, Gefährdung im Strassenverkehr und "Nötigung". Das wird sehr ernste Konsequenzen für den Ausbremser haben!
Ich selbst wurde auch schon mehrfach so ausgebremst, an einer Stelle wo die Schnellstraße von 2 auf eine Spur wechselt. Wenn man sich rechts einordnet, statt bis zum Ende vorzufahren, darf man sich nicht ärgern wenn sich doch jemand bis zum Ende vorwagt.
Ich finde es unter aller Sau, solche Aktionen wie das Ausbremsen durchzuführen.

Kommentar von 6d7ffa97fcb565a25dda1867aaff2372smallMikrofon am 14. Juni 2009 09:35

Hmja, schon klar. Nur war es ein Vollstau. Alle sind brav gestanden - da kann es doch nicht sein, dass sich da einer nicht dran hält und den Pannenstreifen als Fahrspur zweckentfremdet.

Na, echt verzwickte Sache. Verstehe beide Seiten.

Kommentar von Simple_avatar7smallSkynoby am 14. Juni 2009 09:44

Fahren auf dem Pannenstreifen ist allerdings bei weitem nicht so schwer zu bewerten, da hier nicht vorsätzlich andere Verkehrsteilnehmer genötigt oder gefährdet werden.
Ich finde solche Deppen auch immer ziemlich unfair, aber es hat niemand das Recht (ausser die Polizei), ihn "mit Gewalt" zu stoppen.

Kommentar von Simple_avatar7smallSkynoby am 14. Juni 2009 09:41

Der Hammer war mal, als mich mal eine Frau ausgebremst hat, 800m (!!) vor der Zusammenführung der beiden Spuren. Sie kam einfach von der rechten Spur (da hat es sich gestaut) rüber - praktisch stehend und ohne blinken -, da waren auf der linken Spur aber noch 70 km/h erlaubt (ich hatte nur ca. 50 drauf).
Mit Vollbremsung hab ich gerade noch anhalten können... Und die dumme Kuh macht das Fenster runter sagt doch echt zu mir, ich solle mich hinten anstellen...
Ein paar Wochen später war eine Aufforderung der Polizei abgedruckt, dass man solche Leute doch bitte sofort anzeigen soll.


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anonym
beantwortet von arkohandel am 14. Juni 2009 09:41
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Der auf dem Standstreifen fahrende wird mit 50,-Euro und zwei Punkte belegt.Der Verursacher ist klar der zweite und muß mit einem Strafverfahren und Führerscheinenzug rechnen.Dies ist auch nachvollziehbar,den niemand hat dass Recht wegen einer OWI (Ordnungswiedrigkeit ) einen Eingriff in den Straßenverkehr vorzunehmen.Es hätten ja auch berechtigte Gründe vorliegen können,zum Beispiel Geburt im Fahrzeug oder ähnliches.Der möchtemal Polizist der den Unfall, der ja absichtlich war wird beide Schäden auch zahlen müssen.


DerSteppenwolf
beantwortet von DerSteppenwolf am 14. Juni 2009 09:31
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beide schuldig, aber der Zweite der ausschert, deutlich! mehr.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 14. Juni 2009 09:30
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Da werden wohl beide einen auf den Deckel bekommen, es sei denn der Ausbremser hat eine plausible Erklärung für sein Ausscheren auf den Pannenstreifen...


whopper
beantwortet von whopper am 14. Juni 2009 09:28
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wenn vorsatz dann gefährlicher eingriff in den strassenverkehr-wird sehr hoch bestraft, u.a. ist der lappen weg!

Kommentar von 6d7ffa97fcb565a25dda1867aaff2372smallMikrofon am 14. Juni 2009 09:30

Gilt das auch für den Pannenstreifenfahrer?

Kommentar von 5421837612f4a0496387a94242b64e23smallwhopper am 14. Juni 2009 09:32

Ja, es sei denn er hatte einen Grund dorthin zu wechseln, eine Panne etc. aber auch dann gilt-erst schauen dann nach rechts ziehen. Also er wird wohl auf seinem Schaden sitzenbleiben, weil keine Versicherung bezahlt, Punkte, hohe Geldstrafe und Fahrerlaubnis für 2 Monate weg.

Kommentar von Simple_avatar7smallSkynoby am 14. Juni 2009 09:34

Der Pannenstreifenfahrer hat eine Ordnungswidrigkeit begangen, bei dem Ausbremser sieht das eher nach Straftat aus.


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