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Rechtsfrage [Ich gebe keine neue Frage ein verdammt]

gefragt von MICIFMICIF am 25.08.2009 um 16:09 Uhr

Ich habe heute einen Brief vom Gericht erhalten, in dem mir und nen Freund vorgeworfen wird, im Spt. letzten Jahres in einer Nacht 4 Brände gelegt zu haben....soweit ich von ihm selber weiss, war mein Freund mit dabei, ICH ABER NICHT!!!!

ich werde in der Sache mit beschuldigt, da mich ein Anwohner in der Nähe später bei der Polizei wiedererkannt haben soll....

Kann das vor Gericht schon als Beweis dienen??? ich habe bei mehreren Vorladungen schon öfters gesagt, dass ich nicht mit dabei war!!!

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Recht x 35.247 Gericht x 885

anonym
beantwortet von Reisefreunde am 25. August 2009 16:11
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wenn du wirklich nicht dabei warst, dann trenn dich ganz schnell von solchen Freunden, dann kommst auch nicht mehr in Verdacht...

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 25. August 2009 16:11

Da hatter jetzt aber was von. ^^^^

Kommentar von Reisefreunde am 26. August 2009 13:29

richtig lesen, dann merkste, dass ich den Rat für die Zukunft gab...


Viadrus
beantwortet von Viadrus am 26. August 2009 12:29
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Man sollte in Rechtsfragen wirklich verbieten, Laien Antworten schreiben zu lassen. Jungejunge. Schreib dem Gericht möglichst bald einen Brief, dass Du es nicht warst, dass der Zeuge sich irren muss usw.. Warte damit nicht bis zur Hauptverhandlung!!! Da Brandstiftung ein schwerwiegender Vorwurf ist, müsstest Du eigentlich einen Pflichtverteidiger bekommen. Oder waren es keine Gebäude, die angezündet worden sind? Dann wäre es "nur" Sachbeschädigung und ein Pflichtverteidiger wäre nicht zwingend erforderlich. Gehe notfalls von Dir aus zum Anwalt. Warte nicht, bis es zu spät ist. Was ist eigentlich mit dem Freund, der es angeblich auch gewesen sein soll? Kann der Dich nicht entlasten?


anonym
beantwortet von DoktorBoli am 25. August 2009 16:12
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Nein, das gilt in der Regel nicht als Beweis. Nimm dir bitte trotzdem einen Rechtsanwalt und lasse dich von diesem ausführlich beraten. Bei Vorladungen kannst du dich auch sellbst verteidigen. Schlimmstenfalls mnusst du mit einer Geldstrafe oder einer Bewährungsstrafe rechnen. Ein Zeuge, der dich wiedererkannt haben will, ist nicht zu beachten. Es steht Aussage gegen Aussage. Im Zweifel dann doch für den Angeklagten. Ein vermeindlicher Zeuge braucht dich nicht zu stören.

Kommentar von naitsirk am 25. August 2009 16:16

Falsch!!! Der Zeugenbeweis ist sehr wohl ein Beweis!

Wenn du nicht mit dabei warst, mach dir keine SOrgen. Überlege, wo du warst bei dieser Wahnsinnstat.

By the way: schick deinen Freund sonstwohin, solche "Freunde" braucht man nicht!

Kommentar von cherusker18 am 25. August 2009 17:19

Und schlimmstenfalls könnten die Brandopfer ja auch auf den Gedanken kommen, sich den entstandenen Schaden durch die Brandstiftung, für die er ja verurteilt werden kann, ersetzen zu lassen. Ist Zivilrecht und finanziell manchmal noch schmerzhafter.

Kommentar von 3039ce66b7092bec8a1b6f471d0e544asmallchris678 am 25. August 2009 17:50

Der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten ("in dubio pro reo") gilt im Strafrecht zwar sehr wohl, ob ein Zweifel vorliegt entscheidet aber im Endeffekt noch der Richter. Somit unterschätze Zeugenbeweise nicht, oftmals verstricken sich angeklagte aus Nervosität in Widersprüche und schon ists mit der Glaubwürdigkeit dahin.

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 26. August 2009 13:06

DoktorBoli ist ganz sicher kein Dr. jur., da die Antwort leider völlig unbrauchbar ist. Ein Zeuge ist nicht zu beachten? Na das wüsste ich aber. Dieses dusselige "Aussage gegen Aussage" gibt's vielleicht in Krimis, aber allein das Gericht entscheidet, wem es glaubt und ob es Zweifel hat. Und nur wenn es welche hat, muss es in dubio pro reo entscheiden. Strafrecht ist kein Mathe!


Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 25. August 2009 16:11
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Nimm Dir einen Anwalt. Kannste nicht bezahlen, beantrage Prozesskostenhilfe.

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 26. August 2009 13:03

Prozesskostenhilfe kann man als Angeschuldigter nicht bekommen.

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 27. August 2009 11:21

??? JEDER Deutsche hat doch Anrecht auf Rechtsvertretung und bekommt im Zweifelsfall einen Zwangsverteidiger


romeo27
beantwortet von romeo27 am 25. August 2009 16:11
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da es um einen strafprozess geht, wird alles bei der verhandlung geklärt...!

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 26. August 2009 13:04

Bloß nicht bis zur Hauptverhandlung warten, wenn man so etwas auch schon im Zwischenverfahren (in diesem Stadium fefin den wir uns gerade) klären kann. Man soll man sich ohne Not einer öffentlichen (!) Hauptverhandlung aussetzen??


Kabark
beantwortet von Kabark am 25. August 2009 16:11
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Aussagen von Augenzeugen wiegen schwer...^^

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 26. August 2009 13:07

Die wiegen dann schwer, wenn das Gericht den Zeugen für glaubwürdig und seine Aussage für glaubhaft erachtet.


gerhass
beantwortet von gerhass am 25. August 2009 18:27
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Auf Zeugenaussagen gebe ich nicht viel, denn es gibt da viele Irrtümer. (Neulich kam wieder ein Bericht im Fernsehen mit erschreckenden Tests, wie falsch manche "Zeugen" ihre vermeintlichen Beobachtungen schildern.) Trotzdem musst Du der Sache nachgehen: kannst Du beweisen, wo Du zur angeblichen Tatzeit wirklich warst? Hat Dich da jemand gesehen oder mit Dir vielleicht zufällig telefoniert? Warst du zu der Zeit vielleicht im Internet ? Was sagt Dein "Freund" zu Deiner angeblichen Anwesenheit? Ein Anwalt wäre dringend anzuraten, denn diese Vorwürfe - ob berechtigt oder nicht - sind keine Kleinigkeit. http://fachanwalt-strafrecht.blog.de


chris678
beantwortet von chris678 am 25. August 2009 17:48
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Hier auf jedenfall einen Anwalt nehmen, Brandstiftung (bzw. schwere Brandstiftung) ist ein schwer geahndetes Delikt!

Da du nicht dabei warst solltest du evtl. versuchen deine sog. Freunde dazu zu bewegen dies zu bestätigen. Voreilig solltest du jedoch nichts machen, hole dir einen Strafrechts Spezialisten. Auf die Kosten solltest du hierbei nicht achten, im Falle einer Verurteilung kannst du u.U. mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen.


aschaub
beantwortet von aschaub am 25. August 2009 16:14
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Ich denke schon dass die Zeugenaussage ein Beweis ist. In der Verhandlung musst Du diesen Beweis dann entkräften. Wobei Du natürlich irgendwann unglaubwürdig wirst, wenn Du selbst schreibst, Du hast bei mehreren Vorladungen schon öfters gesagt dass Du nicht dabei warst. Und wenn es wirklich nur Deine Freunde waren - es färbt auf Dich ab. Irgendwann hängst Du wirklich mit drin, vielleicht schon jetzt.


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 25. August 2009 16:13
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Wenn Du glaubhafte Zeugen dafür hast, dass Du nicht dabei warst sondern zum Tatzeitpunkt ganz woanders warst kann diese Augenzeuegenaussage angefochten werden....

Und auch von mir der Tip - schleunigst neue Freunde suchen, die nicht so einen Blödsinn veranstalten.....

Kommentar von 3039ce66b7092bec8a1b6f471d0e544asmallchris678 am 25. August 2009 17:53

Wie bitte? eine Zeugenaussage "angefochten"?? Es gilt im Recht in Deutschland der Grundsatz der freien Beweiswürdigung durch das Gericht, anfechten kannst du gar nichts. Vgl. § 261 StPO


beate55
beantwortet von beate55 am 25. August 2009 16:13
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Kannst Du denn nicht Zeugen bringen, die beweisen, dass Du zur fraglichen Zeit woanders warst? Ich denke, Du musst Deine Unschuld nachhaltig beweisen.

Kommentar von cherusker18 am 25. August 2009 17:20

Absolut falsch. Hier in Deutschland muss man seine Unschuld nicht beweisen. Man hat aber jederzeit das Recht, eigene Beweisanträge zu stellen. Wenn es denn einen Zeugen gibt...

Kommentar von Ddd2c241ba9316279b8649ebcb7d2604smallbeate55 am 25. August 2009 18:13

Wenn Du nicht beweisen kannst, dass Du nicht dabei warts, hast Du schlechte Karten.


Wasserbetten
beantwortet von Wasserbetten am 25. August 2009 16:12
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Geh zum Rechtsanwalt, wenn es einen Zeugen gibt der dich vor Ort gesehen hat.


anonym
beantwortet von inspgadget am 25. August 2009 16:11
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Das entscheidet der Richter, bestelle einen Anwalt


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