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Rechtsfrage / Arbeitsrecht : Angestellter kann Arbeit nicht antreten, weil Gattin zur Arbeit ist...

gefragt von PestopappaPestopappa am 28.11.2008 um 23:06 Uhr

Beispiel: Mann arbeitet in Firma "A" - Frau in Firma "B" - 2 Kinder. In Firma "A" sind krankheitsbedingte Ausfälle, jedoch ist Papa mit den Kleinen zu Hause. Keine Verwandten und keine Freunde können sitten. Nun; da Frau in Fa. "B" knechtet... die Frage: Kann der Mann zur Arbeit in Firma "A" herangezogen werden, wenn es absolut keine Alternative mehr für Chef "A" gibt, jemanden anderes herbei zu rufen? Der absolute Notstand ( sei ) ausgebrochen... Sagen wir mal, der Mann ist Arzt im Krankenhaus... Sehr gut wäre ein Urteil oder nen Gesetzestext. ( Für die Kritiker.... Die Fürsorgepflicht der Kinder ist klar... )


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anonym
beantwortet von vincent am 28. November 2008 23:14
3x
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Was machen die kleinen Kinder, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Werden die kleinen dann an Oma und Opa abgegeben. Sind die Kinder im Kindergarten. Alles offene Fragen

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 28. November 2008 23:16

Steht da... KEINE Alternativen... Oma und Opi tot... Kein Kindergarten mehr... nachmittags... Vielleicht neu zugezogen... Wir kennen auch keinen..

Kommentar von vincent am 28. November 2008 23:32

Danke für den Hinweis. Macht dann ein Elternzeil Tag- und der andere Nachtschicht?

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 28. November 2008 23:35

Beide im Schichtdienst... Mutter hat ne Spätschicht ab 16.0 Uhr begonnen der Dad wäre erst am Folgetag ab Nachmittag dran... Nun... etwa um 18.00 Uhr hat Papas Arbeitsstelle nen Ausfall und er sollte ran. Wir haben eine ähnliche, gut vergleichbare Situation... Es kann keiner mehr arbeiten kommen... Nur dieser eine Mann... Und der hat die Kinners anne Hacken... Mama kann aber auch nicht weg...

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 28. November 2008 23:55

Danke Vincent


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 28. November 2008 23:10
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Hammerfrage um diese Uhrzeit. Sehr interessant. Mir fällt da spontan nur sone Art Sonderurlaub für Kinderbetreuung ein. Aber das hier scheint ein "Sonderfall" zu sein.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 28. November 2008 23:14

Das ist ja unser Problem... Wir sind im Rettungsdienst... Da kann man mittels rahmenverträge und Sicherstellungsaufträgen keinen MA mal eben raus nehmen... Nun... Uns fehlen viele MA mittels Krankheit und nun haben wir bei engsten Dienstplangestaltungen noch einen letzten Ausfall dazu bekommen... Nun kam diese Frage auf... Nach ner Stunde sagte ich... "Ich frage heute Abend mal..."

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 28. November 2008 23:23

Wenn scheinbar Mama und Papa nicht wegkönnen, muss sich ein Elternteil entscheiden. Wenn dieser AG dann dies nicht akzeptiert, bleibt nur der Klageweg. Der Richter muss dann entscheiden, welcher AG hier die höherwertigeren Interessen hatte.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 28. November 2008 23:25

Was nützt der Klageweg, wenns ne Akutentscheidung ist, um einen Ausfall eines Rettungsmittels zu argumentieren... genau das ist ja der Diskussionspunkt. Wir ( 8 Kollegen ) suchen nun nach dem rechtlichen Aspekt.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 28. November 2008 23:26

Hier mal ein erster Link zu diesem Thema. http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung20050.html

Und hier noch 45 Urteile zum § 616 BGB http://dejure.org/dienste/lex/BGB/616/1.html

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 28. November 2008 23:55

Danke Maximus40

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 29. November 2008 00:03

Immer wieder gern.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 28. November 2008 23:09
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Man kann sich doch eine Bescheinigung vom Arzt holen, da wird man zur Pflege erkrankter Kinder freigestellt. Wieviel Tage es im Jahr sind, kann ich leider nicht so genau sagen, aber so um die 10 Tage dürften es für jeden Partner im Jahr sein.

Kommentar von 1dafab49ba1f5a314bc991f1f3593b8asmallAlly32 am 28. November 2008 23:10

20 Tage

Kommentar von vincent am 28. November 2008 23:15

Vollkommen richtig. Aber wo sind die Kinder, da doch beide Elternteile berufstätig sind.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 28. November 2008 23:20

Vincent... Du liest nicht richtig... Der VATER ist bei den Kleinen... Er soll weg... Das ist ja gerade das Problem.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 28. November 2008 23:56

Danke Euch 3en.


bitmap
beantwortet von bitmap am 28. November 2008 23:09
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Weswegen sind die Kinder denn zu Hause?

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 28. November 2008 23:11

Sind halt die eigenen Kinder... wir hatten heute eine hitzige 8 - Mann Diskussion und fanden keine gute Lösung... Ich schlug als "Resolutlösung" die Sozialindikation ( Krankschreibung ) vor... Aber es muss doch ne Regelung geben ???

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 28. November 2008 23:12

Solche Sonderfälle werden sicher im Extremfall nur gerichtlich zu klären sein. Und wir haben die Frau in Fa. B noch nicht berücksichtigt. Kann sie nicht zu Hause bleiben?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. November 2008 23:14

Ähm ja, aber sind die Kinder krank oder warum sind sie zu Hause und nicht im Kiga/Schule ...?

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 28. November 2008 23:15

Es sind halt Kinder... Mum jobbt und der Dad passt auf... Nun will der Chef von Papa aber, dass er zum Dienst kommt... Und nun ???... Mama kann auch nicht weg...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. November 2008 23:21

Also scheinbar nimmt der AG ja schon Rücksicht auf Papa indem er ihm vom Dienst weitestgehend frei stellt. Oder seh ich was falsch?

Und wieso kann Mama auch nicht weg?

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 28. November 2008 23:24

Naja... Papa hat halt Schichtfrei und ist ja bei den Kindern.

Mama kann nicht weg, weil sie beruflich eingebunden ist... Das ist ja gerade der Knackpunkt der Diskussion gewesen...

Beide können partout nicht weg und trotzdem muss die ausgefallene Schicht ( eigentlich mit Papa ) besetzt werden... Nur... der kann halt die Kinder nicht alleine lassen... Der Dienst muss aber auch nötigst besetzt werden...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. November 2008 23:43

''Papa hat halt Schichtfrei''

Woher sollen wir das denn wissen? Er kann ja die Kinder nicht unbeaufsichtigt daheim lassen. Wie alt sind die denn die ''Kleinen''?

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 28. November 2008 23:55

Mc BIT... DAS war ja gerade die Frage ;oo))) etwa um und bei 7 Jahre. Wir durchleben einen sehr ähnlichen Fall... Daher diese Beispielfrage.


Danke Euch.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. November 2008 00:02

Das ist halt ein Konflikt, den du nicht klar irgendwo geregelt finden wirst. Wenn sich der Papa als AN weigert zum Dienst anzutreten wirds der AG vermutlich drauf ankommen lassen. Vielleicht vesucht er ne fristlose Kündiung, vielleicht gibts nur ne Abmahnung. Dann wird sich bei Kündigugngsschutzklage herausstellen, wer Recht bekommt.


Als Laien sind wir mit sowas überfordert. ;-)

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 29. November 2008 00:07

Das ging uns als Betroffene schon so....

Gute Frage.net ;oo)))

...

Danke !


anonym
beantwortet von hindelang am 29. November 2008 17:21
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Für das Arbeitsverhältnis und die daraus entstehenden Pflichten(ja, die hat man auch) ist deine familäre Situation völlig egel. Wenn Du nicht zu arbeit verscheinst gibt es eine Abmahnung. Du kannst nur versuchen, das im Vorfeld gütlich zu klären - anrufen, fragen und Urlaub oder Gutzeiten nehmen!


Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 10. Dezember 2008 12:10

Normal hätte er ja frei gehabt.

Was passiert, wenn er die Kinder alleine lässt? Dann gibt es auch Ärger.

Kein Wunder, dass es immer weniger Kinder gibt. Der Arbeitgeber vom Mann sollte in dem Moment eine Nanny zur Verfügung stellen, die den Kindern auch vorher am besten bekannt ist.


pepe33
beantwortet von pepe33 am 2. Februar 2009 08:47
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Hallo, ich habe gerade mal in Dein Profil geschaut. Nun kommt meine Antwort ggf. wohl zu spät.

Doch für die Zukunft der Tip:

Sind die Kinder noch 12 oder unter 12 Jahren kannst Du als Erziehungsberechtigter mit dem Kinde krankgeschrieben werden, wenn eines der Kinder krank ist. Das wird Dir aber vom Lohn des Arbeitgebers abgezogen und kann als Krankengeld bei der Krankenkasse beantragt werden. Dann erhält man ca. 77% (frag' da mal lieber nach) Das geht bis zu 4 Tagen pro Kind. Damit muss der Arbeitgeber Dich freistellen, so, als ob Du selbst krank bist.

Wenn kein Krankheitsfall vorliegt ist nur die Schule während der normalen Schulzeit zur Aufsichtspflicht angehalten. Danach können / sollten die Kinder allein im Hause bleiben können. Somit bist Du zur Arbeit verpflichtet. Ob Du in dieser Notlage nun zur Arbeit musst, das liegt wohl eher in Deinem Ermessen oder ist im Arbeitsvertrag. Wenn es im Arbeitsvertrag vermerkt ist, dass Du auch zu gesonderten Zeiten mit herangezogen werden kannst, dann musst Du hin, Kind hin, Kind her. (Kannst du in einer solchen Notlage von Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Kind nicht einmal mitnehmen?) Wenn nichts im Arbeitsvertrag steht, dann musst Du es persönlich einschätzen, in wieweit es machbar ist und Dir Dein Arbeitgeber Dir es evt. übel nimmt.

Nur zur Ergänzung der Kinderbetreung:

Wenn die Kinder über 12 Jahre alt sind hat man keinen Anspruch auf Fremdbetreuung, außer man hat einen Hortplatz.

Wenn ein sogenannter Hortplatz zur Verfügung steht (gibt es leider oft nur in Großstädten), dann geht das Kind nach der Schule in die Kita und wird Abends abgeholt. In den Ferienzeiten ist da Ganztagsbetreuung.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 2. Februar 2009 09:35

Danke Deine Ausführung. LG M.


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