BlackSun1 am 27.10.2009 um 10:54 Uhr
Auch wenn der Vordermann bei einem Tempo von ca 50 kmh so plötzlich in die Eisen geht um lings ab zu biegen das ein Auffahren unausweichlich war ? Polizei nahm es im Protokoll erstmal als ungeklärt auf und gezahlt wurde auch kein Bußgeld. Hat man da eine Chance Recht zu bekommen? DANKE für Eure Antwort..
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Wenn der jenige eine sogenannte unberechtigte Gefahrenbremsung gemacht hat, bekommt durchaus der vorrausfahrende schuld.
Nein,da gibt es jetzt ein neues Gesetz.Mußt du mal googln

Naja du musst immer so viel Abstand halten dass auch wennn der Vordermann in die Eisen geht du nicht drauffährst. Kommt darauf an wie sehr er in die Eisen geht.
Schwierig - du wisrt sicher eine Teilschuld bekommen.
BlackSun1 am 27. Oktober 2009 10:58 Nasse Fahrbahn..Abstand normal,er machte den Eindruck gerade aus fahren zu wollen,sieht plötzlich die Einfahrt von Poko und knallt voll auf die Bremse...ich hatte echt keine Chance..

Eigentlich ist immer der auffahrende schuld, weil du so viel abstand zum vordermann halten mußt, das eine eventueller auffahrunfall verhindert werden kann. wird dem vordermann allerdings eine mutwillige tat unterstellt, z.b. versicherungsbetrug, sieht die sache anders aus.
Man hat immer die Pflicht genug Abstand zu halten, um eben bei einer Vollbremsung dem Vordermann nicht draufzufahren!
Also wenn du drauf fährst hast du mindestens eine Teilschuld.
Klar man könnte schon einen Fall konstruieren, in dem du keine Schuld hast, aber in den meisten Fällen trifft dich mindestens eine Teilschuld!
Ganz raus kommst Du aus der Kiste vermutlich nicht, da Du immer so viel Abstand halten musst, dass Du nicht auffährst.

Der Vordermann hat sich auch nicht richtig verhalten - das steht ausser Frage. Wenn er auf der Überholspur einen Hintermann dadurch geschnitten hätte, wäre er jedenfalls der Schuldige - aber der Hintermann in diesem Fall hat wohl die grösste Schuld, weil er damit rechnen muss - quasi defensiv fahren muss - was bedeutet, dass er genügend Abstand zu halten hat und das war wohl leider nicht der Fall, sonst hätte er noch Zeit gehabt zu bremsen.
naja wenn der andere so plötzlich in die eisen geht wirst du das ja auch tun oder nicht? wie sieht es mit bremsspuren aus?? und man kann auch den sicherheitsabstand berechnen. Also das wird in deinem Fall eine knifflige sache die die gutachter und versicherungen klären werden

Dies kommt immer auf den Einzelfall drauf an, und welcher Grund für z.B. eine Vollbremsung vorlag.
Wenn Ich z.B. auf einer Landstrasse grundlos eine Vollbremsung hinlege um dem Hintermann eine Lektion zu erteilen, kann mir in einem solchen Fall die komplette Schuld zugesprochen werden.
BlackSun1 am 27. Oktober 2009 11:04 ER wollte nach Poko und kanntze wohl die nicht einsehbare Auffahrt lings nicht.Hielt bis dahin also Tempo,sah sie und knallte voll auf die Eisen

Sagen wir mal so.
§ 1 Straßenverkehrsordnung.
Ihr werdet wahrscheinlich beide 50% bekommen. Der vorne, weil er abrupt gebremst hat und Du, weil Du zu dicht drauf warst.
Bist Du Dir da sicher? Dann werde ich meinen Anwalt einschalten,denn genauso war es.ES ging alles so schnell das er stand das ich trotz Abstand ,Fahrbahn noch nass und Blätter,echt keine Chance gehabt hätte diesem Aus zu weichen.
Da bin ich mir sicher, weil mein Mann ähnliches passiert ist und den Prozess gewonnen hat, da nachgewiesen wurde, das der andere eine unberechtigte Gefahrenbremsung getätigt hatte.
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/teil-4.html
lese mal hier
DANKE für die Hilfe...an Euch alle..aber ich kann die für mich Hilfreichste nur einmal vergeben...das ist in diesem Falle diese...