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Rechtsform

gefragt von StrolschiStrolschi am 27.02.2008 um 15:37 Uhr

Kann mir vielleicht jemand beantworten welche Rechtform Ärzte unterstehen?


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justika
beantwortet von justika am 27. Februar 2008 15:39
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Recht der freien Berufe


anonym
beantwortet von vincent am 27. Februar 2008 20:14
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Die einfachste Rechtsform eines Unternehmens ist das Einzelunternehmen. Es ist dadurch gekennzeichnet, dass eine einzelne Person die komplette Firma betreibt. Sie kann ein Gewerbe, zum Beispiel mit einer Produktion, oder einen freien Beruf (Arzt, Architekt, Unternehmensberater, Journalist etc.) ausüben. Es wird als Personengesellschaft geführt, bei der grundsätzlich der Eigentümer in Höhe seines gesamten Vermögens für mögliche Schäden haftbar gemacht werden kann. Kopiert: http://www.microsoft.com/germany/kleinunternehmen/aufgaben/unternehmen-leiten/re...


dragon100
beantwortet von dragon100 am 27. Februar 2008 15:39
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Freie Berufe.LG.

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 27. Februar 2008 15:43

Danke für die Unterstützung!


pippi60
beantwortet von pippi60 am 27. Februar 2008 15:58
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Freie Berufe oder Angestellte z.B. im Krankenhaus oder in einer Praxis.


anonym
beantwortet von benutzer27 am 27. Februar 2008 15:39
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in Deutschland dem bundesrepublikanischem Recht, also der deutschen Verfassung.

Kommentar von Df93c2c5592f3dc8f1c912cfb5f3eb10smallCellarDoorBln am 27. Februar 2008 15:41

Was ist denn das "bundesrepublikanische Recht"?

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 27. Februar 2008 15:51

Benutzer27, hier war nach der Rechtsform gefragt, wie z.B. GbR, GmbH usw.

Der deutschen Verfassung unterliegen alle Bürger der BRD.

Kommentar von 08af599d0ea7126b51c447762fa26eeasmallStrolschi am 27. Februar 2008 16:11

Hilfe mein kommentar ist weg, also noch einmal. Danke Tanzwiesel für deine Erklärung und allen anderen für eure Antworten. Weiß jetzt was ich wissen wollte Danke noch mal. Liebe Grüße


curator
beantwortet von curator am 18. April 2008 09:28
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die frage ist etwas unklar da am thema vorbei. ein arzt oder ein rechtsanwalt ist ein akademischer freiberufler und untersteht keiner rechtsform, er ist stets erst mal eine selbständiger einzelkämpfer. er kann aber, kommt bei anwälten öfter vor als bei ärzten, eine gbr eine geselschaft bürgerlichen rechts - hat keine weitere eigenen bedeutung, oder eine gmbh oder ähnliches gründen. dann soll in der regel bei einem größeren risiko das persönliche risiko der gesamtgemeinschaft gemindert werden. z.b. ist fast jedes krankenhaus heute eine juristische person.


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