Strolschi am 27.02.2008 um 15:37 Uhr
Kann mir vielleicht jemand beantworten welche Rechtform Ärzte unterstehen?
Die einfachste Rechtsform eines Unternehmens ist das Einzelunternehmen. Es ist dadurch gekennzeichnet, dass eine einzelne Person die komplette Firma betreibt. Sie kann ein Gewerbe, zum Beispiel mit einer Produktion, oder einen freien Beruf (Arzt, Architekt, Unternehmensberater, Journalist etc.) ausüben. Es wird als Personengesellschaft geführt, bei der grundsätzlich der Eigentümer in Höhe seines gesamten Vermögens für mögliche Schäden haftbar gemacht werden kann. Kopiert: http://www.microsoft.com/germany/kleinunternehmen/aufgaben/unternehmen-leiten/re...

Freie Berufe.LG.
justika am 27. Februar 2008 15:43 Danke für die Unterstützung!

Freie Berufe oder Angestellte z.B. im Krankenhaus oder in einer Praxis.
in Deutschland dem bundesrepublikanischem Recht, also der deutschen Verfassung.
CellarDoorBln am 27. Februar 2008 15:41 Was ist denn das "bundesrepublikanische Recht"?
Wieselchen1 am 27. Februar 2008 15:51 Benutzer27, hier war nach der Rechtsform gefragt, wie z.B. GbR, GmbH usw.
Der deutschen Verfassung unterliegen alle Bürger der BRD.
Strolschi am 27. Februar 2008 16:11 Hilfe mein kommentar ist weg, also noch einmal. Danke Tanzwiesel für deine Erklärung und allen anderen für eure Antworten. Weiß jetzt was ich wissen wollte Danke noch mal. Liebe Grüße

die frage ist etwas unklar da am thema vorbei. ein arzt oder ein rechtsanwalt ist ein akademischer freiberufler und untersteht keiner rechtsform, er ist stets erst mal eine selbständiger einzelkämpfer. er kann aber, kommt bei anwälten öfter vor als bei ärzten, eine gbr eine geselschaft bürgerlichen rechts - hat keine weitere eigenen bedeutung, oder eine gmbh oder ähnliches gründen. dann soll in der regel bei einem größeren risiko das persönliche risiko der gesamtgemeinschaft gemindert werden. z.b. ist fast jedes krankenhaus heute eine juristische person.