Meine Rechtschutzversicherung hat mich gekündigt, dürfen die dies?Für was gibt es die Versicherung dann überhaupt?Habe in 2 Jahren wegen Rente und Kur und Arbeit 7mal die Versicherung gebraucht trotz Selbstbeteiligung 150euro.Begründung war von denen 7mal sei zu oft. Nimmt mich nun eine andere Versicherung überhaupt noch auf ?Man muss da dann ja angeben wieviel Fälle man bei der alten hatte.
Jo, nach einem Schaden besteht für beide Seiten ein Kündigungsrecht. Gerade solche Versicherungen verleiten Prozesshanseln dazu, sich sicher zu fühlen. Das hat sich erstmal erledigt. Wahrscheinlich bekommst Du nur noch a) eine teurere Versicherung angeboten, oder b) eine, die Rechtsgebiete wie Rente, Arbeitsentgeld usw. ausschließt.
Wenn Du in diesem Bereich noch mehr Prozesse erwartest, kann ich dir nur empfehlen, Gewerkschaftsmitglied zu werden. Die gewähren in solchen Sachen auch Rechtsschutz.

Ja, das ist in der Branche durchaus üblich und erlaubt. Lies doch den vertrag genau durch, dann wird dir einiges klar.
ja aber es steht nicht drin das es eine grenze gint wieviel Fälle man haben darf
Indy72 am 1. September 2008 15:26 Unter Umständen ist ein Fall schon einer zuviel. Du musst das so sehen: Viele Versicherungsneher zahlen ein und nur wenige klagen. Diese klagen aber dann gleich öfters. Keine Versicherung will solche Kunden haben, denn sie will das Geld an die Anteilseigner ausschütten und die Beiträge gering halten und nicht laufen einspringen müssen. Wo du nicht so schnell rausfliegst, ist eine RSV mit aktiver Selbstbeiteiligung. Auch die Mitgleidschaft in vielen Verbänden sichert dir Leistungen ähnlich einer privaten RSV. Die meisten Probeme des Lebens kann man i.d.R: auch ohne eine Klage und Anwalt regeln, hauptsache man weiß seine Anspruchsgrundlagen und kann damit geschickt argumentieren.
Indy72 am 1. September 2008 15:32 Was viele Versicherungsnehmer nicht nutzen, ist die telefonische oder persönliche Beratung dei den Hausjuristen der Versicherung. Diese ist meist kostenfrei und belastet nicht das Versicherungskonto. Diese Profis können aber schnell die Aussichten Abschätzen oder gar sagen, was am besten zu tun ist, ohne dass man gleich die RSV in Anspruch nimmt.
Leider in meinen Fällen ging es ohne Anwalt nicht

Ist doch prima, wenn mit solchen Prozesshanseln aufgeräumt wird!

Eine Rechtsschutzversicherung dient dazu, Prozessrisiken, die ggf. durch die Notwendigkeit von Gutachten verschärft werden, aufzufangen. Denn auch der Prozessgewinner kann auf beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist, zumal die außergerichtlichen Anwaltskosten des Angegriffenen in der Regel nie vom Angreifer zu erstatten sind. Sie trägt die Kosten des Prozesses für Anwälte, Gericht, Zeugen und Sachverständige. Meist zahlt sie auch Kosten einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, dem sog. Idiotentest). Im Fall einer Niederlage hat man so nicht mehr zu befürchten, als dass man die eingeklagte Forderung erfüllen muss, bzw. eben nichts bekommt. Im Verfahren um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Gegner werden keine Kosten erstattet, so dass im Falle der Versagung, trotzdem unersetzbare Kosten entstanden sein können. Im Arbeitsgerichtsprozess findet erstinstanzlich grundsätzlich keine Kostenerstattung statt.
Zusammenfassend lässt sich eindeutig sagen, dass sich eine Rechtsschutzversicherung rechnet.
Eine Rechtsschutzversicherung hat aber auch Tücken: Die Rechtsschutzversicherung ist bspw. berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen, wenn zwei Versicherungsfälle in 12 Monaten eingetreten sind – egal ob die Rechtsschutzversicherung überhaupt etwas zahlen musste, ob es um 2,00 oder 2000,00 € geht und wer letztendlich Recht hatte – also auch, wenn man zu Unrecht angegriffen wird. Diese Schadenshäufung kann bspw. Vielfahrern oder Tierzüchtern leicht passieren. Kündigt die Rechtsschutzversicherung, so hat dies zur Folge, dass der Versicherte höchstwahrscheinlich nie wieder eine Rechtsschutzversicherung abschließen kann, da er als „schlechter Kunde“ bei allen Rechtsschutzversicherungen gebrandmarkt ist.
Voraussetzung ist aber, dass die Kündigung wirksam ist, d.h. bspw. dass die Versicherung. wirksam vertreten wurde. Ist dies nicht der Fall, kann man die Kündigung zurückweisen. Sodann sollte man selbst kündigen, was zur Folge hat, dass man bei einer anderen Versicherung einen neuen Vertrag abschließen kann, da man eben nicht in der Risikogruppe „Prozesshansel“ abgespeichert wird.
Kündigt die Versicherung, sollte man daher umgehend Kontakt mit seinem Anwalt aufnehmen.
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Frank Richter, Heidelberg Rechtsanwalt
Internet: http://www.richter-heidelberg.de

da war deine rechtsschutzversicherung aber äußerst kulant. die dürfen schon nach e i n e m schadensfall kündigen! dann mußt du dich halt nach ner andern umsehen. da gibt es noch genug.
7 mal in 2 Jahren sind auch sehr viele Fälle! Die Versicherung könnte dir (wie du auch) schon nach dem ersten Schaden kündigen
na klar dürfen die das, denn das Kündigungsrecht steht in deinen Bedingungen. Die nächste Versicherung wird dich nach ehemaligen oder bestehenden Versicherungen fragen und dann wirst du Farbe bekennen müssen.
hab ich ja oben geschrieben das die das wissen wollen

deine versicherung hat viel langmut bewiesen. die dürfen nach einem schadensfall bereits kündigen. finde ich nicht unbedingt ok. ist aber so. da hast du ja noch glück gehabt! wie viel glück du mit der aufnahme in eine neue versicherung hast, mußt du halt austesten. wenn die bei der alten nachfragen, warum sie dich gekündigt hat, könnte es schwierig werden.
Verklag sie doch :-)
Im ernst - dies ist erlaubt und durchaus üblich und teilweise ein echtes Manko und Problem, so man wirklich unverschuldet ein paar Prozesse zu führen hat. Und ja, dann wird es mit ner neuen Versicheurng schwierig - ggfs kannst du dich noch einigen selbst zu kündigen.
Für meinen Geschmack recht gewagte Antwort, wenn man die Hintergründe nicht kennt - jedenfalls wenn Du ihn mit Prozesshansel meinst...
Das hab ich nicht. Aber ich hab mal bei einer Versicherung gearbeitet und hatte da auch öfters verärgerte Kunden, die meinten, ihre Rechtsschutz bis aufs letzte ausreizen zu müssen...