Hallo , wenn ich eine Privatrechtschutz abschließe. Ab wann kann ich die in Anspruch nehmen. Gibt es eine Wartezeit?Vielen Dank für die Auskunft
Hallo,
es gibt NORMALERWEISE Wartezeiten von 3 Monaten.
Diese entfallen bei: Schadenersatz-RS, Straf-RS, Owi-RS, Standes-RS.
Bestand eine Vorversicherung mit dem gleichen Umfang, so entfallen auch für die nachfolgenden die Wartezeit (falls kein Vorvertrag: 3 Monate): Verwaltungsgerichts-RS, Vertrags-RS, Arbeits-RS, Sozialgerichts-RS, Steuer-RS

das ist unterschiedlich..bei den versicherungen kann das erfragt werden..zur sicherheit solltest du mal nachfragen
War mal 3 Monate, die meisten machen das inzw ohne Wartefrist, musst aber bei deiner Versicherung speziell nachlesen, steht im Vertrag bzw auf der Homepage .
Auf jeden Fall zahlt die nur für Sachen, die nach deren Abschluß geschehen sind. Wenn Du also gestern einen Unfall oder Streit hattest mit dem nachbarn und heute die Vers. abschließt, dann übernehmen die das nicht.
oohpss am 14. November 2008 11:23 Den Streit wohl schon, wenn man den erst nach Abschluß und Wartezeit eskalieren lässt ....
Jein, diese steht in den Bedingungen, die du erhalten hast. Einfach nachlesen.