Hallo , wenn ich eine Privatrechtschutz abschließe. Ab wann kann ich die in Anspruch nehmen. Gibt es eine Wartezeit?Vielen Dank für die Auskunft
Antworten (7)
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RexDannyRexDanny
Hallo,
es gibt NORMALERWEISE Wartezeiten von 3 Monaten.
Diese entfallen bei: Schadenersatz-RS, Straf-RS, Owi-RS, Standes-RS.
Bestand eine Vorversicherung mit dem gleichen Umfang, so entfallen auch für die nachfolgenden die Wartezeit (falls kein Vorvertrag: 3 Monate): Verwaltungsgerichts-RS, Vertrags-RS, Arbeits-RS, Sozialgerichts-RS, Steuer-RS
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wernileinwernilein
das ist unterschiedlich..bei den versicherungen kann das erfragt werden..zur sicherheit solltest du mal nachfragen
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NoonienNoonien
War mal 3 Monate, die meisten machen das inzw ohne Wartefrist, musst aber bei deiner Versicherung speziell nachlesen, steht im Vertrag bzw auf der Homepage .
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zetixzetix
Auf jeden Fall zahlt die nur für Sachen, die nach deren Abschluß geschehen sind. Wenn Du also gestern einen Unfall oder Streit hattest mit dem nachbarn und heute die Vers. abschließt, dann übernehmen die das nicht.
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vincentvincent
Jein, diese steht in den Bedingungen, die du erhalten hast. Einfach nachlesen.
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Den Streit wohl schon, wenn man den erst nach Abschluß und Wartezeit eskalieren lässt ....