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Rechtschutz

gefragt von blauangel04blauangel04 am 14.11.2008 um 10:53 Uhr

Hallo , wenn ich eine Privatrechtschutz abschließe. Ab wann kann ich die in Anspruch nehmen. Gibt es eine Wartezeit?Vielen Dank für die Auskunft

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Rechtschutz x 72

anonym
beantwortet von RexDanny am 14. November 2008 11:05
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Hallo,

es gibt NORMALERWEISE Wartezeiten von 3 Monaten.

Diese entfallen bei: Schadenersatz-RS, Straf-RS, Owi-RS, Standes-RS.

Bestand eine Vorversicherung mit dem gleichen Umfang, so entfallen auch für die nachfolgenden die Wartezeit (falls kein Vorvertrag: 3 Monate): Verwaltungsgerichts-RS, Vertrags-RS, Arbeits-RS, Sozialgerichts-RS, Steuer-RS


wernilein
beantwortet von wernilein am 14. November 2008 10:56
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das ist unterschiedlich..bei den versicherungen kann das erfragt werden..zur sicherheit solltest du mal nachfragen


Qetan
beantwortet von Qetan am 14. November 2008 10:54
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Meistens gibt es eine Wartezeit von 3-6 Monaten.


anonym
beantwortet von Noonien am 14. November 2008 10:54
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War mal 3 Monate, die meisten machen das inzw ohne Wartefrist, musst aber bei deiner Versicherung speziell nachlesen, steht im Vertrag bzw auf der Homepage .


Solle1101
beantwortet von Solle1101 am 14. November 2008 11:06
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steht alles ganz genau im Vertrag.....


anonym
beantwortet von zetix am 14. November 2008 11:05
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Auf jeden Fall zahlt die nur für Sachen, die nach deren Abschluß geschehen sind. Wenn Du also gestern einen Unfall oder Streit hattest mit dem nachbarn und heute die Vers. abschließt, dann übernehmen die das nicht.

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 14. November 2008 11:23

Den Streit wohl schon, wenn man den erst nach Abschluß und Wartezeit eskalieren lässt ....


anonym
beantwortet von vincent am 14. November 2008 10:55
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Jein, diese steht in den Bedingungen, die du erhalten hast. Einfach nachlesen.


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