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Rechtsberatung - woher weiß man, dass man einen guten Anwalt hat?

gefragt von Frerigold am 31.10.2009 um 20:35 Uhr

Wenn man einen Anwalt sucht, gibt es dann auch irgendwelche Quellen, bei denen man herausfinden kann, ob er gut ist?


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MojitoTom
beantwortet von MojitoTom am 31. Oktober 2009 20:38
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Hilfreichste Antwort

Das dürfte aufgrund der Vielfältigkeit von Streitfällen gar nicht möglich sein.
.
Ich denke, Du erkennst einen guten Anwalt an seiner Beratung.
Hat ein Prozess gute Aussichten auf Erfolg?
Wie berät Dich der Anwalt bezgl. seiner Vorgehensweise.
Hält er Dich stets auf aktuellem Stand?
.
Frag auch mal im Freundes- und Bekanntenkreis nach Erfahrungen.


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von Warpath am 31. Oktober 2009 20:37
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Ich würde mich einfach mal im Bekanntenkreis umhören, ob jemand schon gute bzw. schlechte Erfahrungen gesammelt hat.


Putzteufel2004
beantwortet von Putzteufel2004 am 31. Oktober 2009 20:38
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Da hilft wirklich nur Mundpropaganda. Eine objektive Stelle gibt es da nicht. Ist genauso wie bei Ärzten.


abzockeranwalt
beantwortet von abzockeranwalt am 1. November 2009 09:01
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wenn der rechtsanwalt/anwältin nach ca. 10 minuten dir sagt, der nächste mandant wartet bereits = dann ist es schlechter abzocker/in


anonym
beantwortet von willonoack am 1. November 2009 10:18
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Gut ist nur der Rechtsanwalt, welcher ungefragt vor dem Erhalt eines Auftrages seinen Kunden Namen und Anschrift seiner Berufsvermögensschadenshaftpflicht mitteilt, die ihn gegen Arbeitsfehler absichert. Die Haftpflichtversicherung ist allen Anwälten gesetzlich vorgeschrieben, weil nicht einmal deren Lehrer und Examensprüfer, die im Deutschen Recht promovierten und habilitierten Universitätsprofessoren auch nur 1/3 aller Deutschen Gesetzbücher - ohne Rechtsverordnungen und EU-Regeln- dem Namen nach kennen, vom deren Inhalt einmal ganz zu schweigen. Nicht einmal die Richter des Bundesfinanzhofes kennen das Deutsche Steuerrecht zu 100 %. Das gilt leider auch für fast alle anderen rechtlichen Teilgebiete. Was gklaubt wohl der dumme Laie, der nach dem Gesetz sich vor dem deutschen Gerichten meistens wie ein dummes Mündel von Rechtsavokaten vertreten lassen muss gegen hohe Gebühren, was erst die von diesen Universtiätskoryphäen ausgebildeten Richter, Staats- und Rechtsanwälte von den Deutschen Gesetzen auch nach "Fachanwaltsprüfungen" überhaupt verstehen? Um nicht durch Schadensersatzforderungen zu verarmen, sind die Haftung des Staates und dessen mit Prädikatsexamen ausgestatteten Richter gem. § 839 Abs. 2 BGB von fast jeder Haftung für Richterversagen (Deutscher Richter-Jagdschein!) befreit. Die versagenden RichterS können nach dem Deutschen Richtergesetz auch nicht wie die kleinen Leute für fahrlässige Fehler auch nur entlassen oder gemaßregelt werden. Um den kleinen Leuten juristische Kompetenz vorzugaukeln, müssen alle Richter und Anwälte in den Gerichtssitzungen im Berufskutten herumlaufen und schwafeln. Nur solche "guten" Deutschen Juristen kannst Du auch nach intensiver Suche finden. Deren Berufszwangskörperschaften, die so genannten "Rechtsanwaltskammern" geben gerne Namen und Anschriften ihrer Mitglieder auch nach deren "Fachgebieten" bekannt, sofern die nicht selber werben. Sie teilen auch geschädigten Anwaltskunden die bei ihnen registrierten Haftpflichtversicherungen mit, wenn arrogante und verlogene Advokaten das nicht getan haben.


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