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Rechtsberatung wegen Wohnung

gefragt von tini01 am 15.07.2009 um 8:58 Uhr

Hallo!Hoffe mir kann jemand helfen! Ich bin Mieterin einer Genossenschaftswohnung und hatte bis April 2009 auch eine Garage dazu! Die Garage hab ich im Dez. 08 gekündigt und hatte dann 4 Monate Kündigungsfrist dh bis April. Da wir zu dieser Zeit kein KFZ hatten, hab ich den Schlüssel samt "Piepserl" in eine Lade gegeben...dort hab ich sie auch nach den 4 Monaten liegen lassen...hab einfach nicht mehr daran gedacht!heute kam der Exekuter und wollte 3500,- von mir (Miete Garage,Bearbeitungs+Gerichtsgebühr,...) ich hab die Kündigung aber aufliegen und auch im Nutzungsvertrag steht zwar drinnen, dass man den Schlüssel bitte retounieren soll, aber nicht, dass wenn man ihn nicht retouniert, die Miete weiterläuft! ich hab auch kein Schreiben erhalten, dass ich ihn zurückgeben soll. Der Hausverwalter ist auch min. 2x in der Woche bei uns....der hätt doch anläuten können od. zumindest ein Brieferl reingeben können?! jetzt droht mir und meinen 2 Töchtern die Räumung....was soll ich machén!?hab leider keinen Privatrechtschutz! Bin dankbar für jede Hilfe! LG Tina

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Recht x 35.249 Wohnung x 4.643 Miete x 3.309

radihalle
beantwortet von radihalle am 15. Juli 2009 09:15
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Mir fehlt bei Deiner Darstellung, ob die Kündigung schriftlich war; mit Termin "Kündigung zum".
An sonsten ist es eigentlich immer notwendig, den Schlüssel rechtzeitig abzugeben ( egal ob Wohnung, Keller oder Garage ). Ich versteh auch nicht, warum Du Schlüssel weglegst und nicht gleich mit Quittung abgegeben hast.
Vergessen ist menschlich, darum sofort abgeben. Für die Zukunft und die anderen Leser hier.


anonym
beantwortet von anjanni am 15. Juli 2009 09:01
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Mieterverein aufsuchen - schnell. Rechtsberatung machen die schon noch. Kostet nicht viel.

Ansonsten hätten sie zumindest mal mahnen können. Das sehe ich auch so. Deine Bemerkung über die Gerichtsgebühr bedeutet für mich aber auch, daß da schon irgendwas gewesen sein muß? Ohne Titel kann kein Vollstrecker kommen. Oder in welchem Land lebst Du, daß das bei Euch anders ist?

Wenn es keinerlei Briefe gab, würde ich die Zahlung verweigern. So schnell fliegst Du nicht aus der Wohnung. Für eine Räumung muß es erst mal zu einer Kündigung kommen. Und die Miete für die Wohnung hast Du ja sicherlich gezahlt. Das hat mit der Garage nichts zu tun.

Kommentar von tini01 am 15. Juli 2009 09:05

danke für die schnelle antwort....ja die miete der wohnung hab ich bezahlt.....dann werd ich mal zur rechtsberatung marschieren....;)´ danke dir!


anonym
beantwortet von MGMGMG am 15. Juli 2009 13:01
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Was ist ein "Exekuter"? Und wieso will der Gerichtsgebühren haben? Wenn die Sache schon bei Gericht ist, bzw. anscheinend schon war, kann es auch schon mal viel zu spät sein. Vorallem wenn der "Exekuter" der Gerichtsvollzieher ist! Könnte auch vom Zeitraum her passen.

Kommentar von 83884a5d75092b3de80b2ba71fe971c8smallraGGman am 16. Juli 2009 19:23

ich denke, der Fall spielt in Österreich (Exekutor=Gerichtsvollzieher; weitere Indizien: Piepserl, retournieren, ...) Deshalb Rat an die Fragenden: Immer dazu schreiben, in welchem Land der Fall spielt, denn es gibt unterschiedliche Gesetze !!!


anonym
beantwortet von surfer am 15. Juli 2009 09:03
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hole dir hilfe beim mieterbund... auch wenn du nicht mitglied bist, so kannst du jetzt mitglied werden und die helfen dir sofort


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 15. Juli 2009 09:02
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Schriftlich Widerspruch einlegen. Die Hausverwaltung hätte dich erst anmahnen müssen. So einfach abkassieren geht nicht. Bei der Abmahnung für die Schlüssel hättest du evtl. ein paar Euro Bearbeitungsgebühren zahlen müssen, aber nicht die volle Summe. Zumal ja im Mietvertrag nichts dergleichen steht. Und räumen können sie dich deswegen nicht, da die Wohnung einen eigenen Mietvertrag hat und der ist erfüllt worden.


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 15. Juli 2009 09:02
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Schriftlich Widerspruch einlegen. Die Hausverwaltung hätte dich erst anmahnen müssen. So einfach abkassieren geht nicht. Bei der Abmahnung für die Schlüssel hättest du evtl. ein paar Euro Bearbeitungsgebühren zahlen müssen, aber nicht die volle Summe. Zumal ja im Mietvertrag nichts dergleichen steht. Und räumen können sie dich deswegen nicht, da die Wohnung einen eigenen Mietvertrag hat und der ist erfüllt worden.

Kommentar von tini01 am 15. Juli 2009 09:06

Danke dir! naja ich hoffe nicht dass sie mich räumen können....und die garage ist eh schon seit april geräumt ;) danke nochmal


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