Der Rechtsanwalt den ich sonst hatte ist verstorben - jetzt habe ich eine neue Forderung erhalten und muss mich dazu äußern - aber wo sind die Papiere von dem Fall?? Bei Anruf der alten Telefonnummer kommt :kein anruf unter dieser Nummer....... Übernimmt immer ein anderer Anwalt die Fälle / alten Akten? oder wo kommen die hin?
Die alten Unterlagen sollten eigentlich zumindest nicht entsorgt sein.
Wann ist der RA denn verstorben? Kannst Du bei der Kanzlei unter der alten Adresse noch vorbeigehen? Vielleicht ist ja nur das Telefon abgeschaltet.
Übernommen hat die nur jemand, wenn die Kanzlei einen Rechtsnachfolger hat.
Erkundige Dich doch mal bei der Rechtsanwaltskammer oder beim Amtsgericht, wie das in solchen Fällen geregelt ist.
Hallo, fragen Sie doch einmal bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer nach - die müssten Ihnen weiterhelfen und Auskünft geben können, wer die Abwicklung der Kanzlei vornimmt. MfG

die hat er zum Heizen mit in die Hölle genommen,da kommen die meisten RA hin+++lol+++ Frag mal Anwaltskammer wer da nun für zuständig ist
Schredder...wenn du Pech hattest haben die Erben den Kram zerschreddert... Newin ,jetzt mal Ernst ruf mal die Anwaltskammer an oder frag einen anderen anwalt wie du da vorgehen musst
o.k. danke
Melde Dich umgehend bei der zuständigen Rechtsanwaltdkammer. Die können Dir ganz sicher weiterhelfen.
Hatte vor Jahren den Fall, daß mein Anwalt Insolvent ging und nicht mehr auffindbar war. Die Kammer hatte mir damals auch weitergeholfen.
Danke sehr - werd mal im Telefonbuch schauen...

§ 50 Bundesrechtsanwaltsordnung
Handakten des Rechtsanwalts
(1) Der Rechtsanwalt muß durch Anlegung von Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit geben können.
(2) 1Der Rechtsanwalt hat die Handakten auf die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren.
...
§ 54
Rechtshandlungen des Vertreters nach dem Tode des Rechtsanwalts
1Ist ein Rechtsanwalt, für den ein Vertreter bestellt ist, gestorben, so sind Rechtshandlungen, die der Vertreter vor der Löschung des Rechtsanwalts noch vorgenommen hat, nicht deshalb unwirksam, weil der Rechtsanwalt zur Zeit der Bestellung des Vertreters oder zur Zeit der Vornahme der Handlung nicht mehr gelebt hat.
Guppy194 am 19. Februar 2009 15:46 für die Abwicklung kann durch Anwaltskammer ein Rechtsanwalt bestellt werden; der übernimmt dann die Kanzlei und wickelt die Verfahren ab
Wenn das alte Mandat noch lief, wendest Du Dich an die Anwaltskammer. Die hat einen Abwickler für die Kanzlei bestellt (auch ein Anwalt), der die laufenden Mandate abschließt. Akten werden nicht einfach "entsorgt".
Wenn es sich um ein völlig neues Mandat handelt, gehst Du am besten zu einem anderen Kollegen. Unterlagen aus Altmandaten, die für Dich von Bedeutung sind, solltest Du beim Abwickler anfordern.

nimm dir einen neuen Anwalt der wird schon wissen wo die Akten von dem verstorbenen lagern

Es gibt immer einen Nachfolger. Wende dich mal an die Anwaltskammer.
Frag doch mal beim zuständigen Amtsgericht nach, die müssten dir weiter helfen können.
ist Amtsgericht und Anwaltskammer das gleiche?
...also, nein, ist es nicht. Die Anwaltskammer ist der Berufsverband der Rechtsanwälte. Ebenso wie die WP-Kammer für Wirtschaftsprüfer und StB-Kammer für Steuerberater.
Das Amtsgericht ist das unterste Ebene der Judikative.
Deshalb wird das AG mal ganz genau nichts wissen, es geht das AG ja auch nichts an.

wie hast du überhaupt erfahren das der rechtsanwalt verstorben ist?
Ja ich könnte mal dort vorbeigehen und schauen ob ein Schild da hängt....
Ja würde ich aufjedenfall auch machen. Sonst geh mal zur Rechtsanwaltskammer, die werden dir helfen. Vielleicht hilft dir auch das hier: http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html