Mein Sohn ist jetzt fast 1 Jahr alt und ich arbeite noch auf 165 € basis. Nun soll er ab 1.9. in Kindergarten gehen. Kriege ich einen Rechtsanspruch obwohl ich nur auf 165 € basis arbeite?
Wer arbeitet hat einen Anspruch aber nur wenn kein Partner da ist, der zu Hause ist! Da hielft aber noch eine Bedarfsmeldung aus sozialen Aspekten (nötiger Umgang mit anderen Kindern- Kinderarzt?!). Du brauchst von deinem Arbeitgeber eine Arbeitsbestätigung und wenn es geht, noch von wann bis wann (Uhrzeit). So kann selbst der Stundenbedarf berechnet werden. Ich arbeite in der Schule. Wir haben unterschiedliche Module.Frage bei deinem zuständigem Amt nach. Viel Glück und ich hoffe, ich konnte helfen.

nein. rechtsanspruch auf kindergarten kriegt kein kind in deutschland. Rechtsanspruch auf Bezahlung des Platzes, eher. dafür musst du aber deinem zuständigen amt beweisen dass dir ein Platz zugesprochen wurde. Inwiefern das amt dir dann bezahlt bleibt ihm selber überlassen. wenn du hartz4 hast aber beweist dass du auch arbeiten gehst dann bezahlen sie dir meistens den platz.
Es geht doch nicht ums bezahlen. Bei uns in Märkisch-Oderland muss man nen Rechtsanspruch haben. Da wird geprüft ob man überhaupt nen ansruch auf nen Platz hat. Das bezahlen macht eh jeder alleine. Es geht ja nur darum ob ich nen Anspruch auf nen platz habe. Nen normalen Anaspruch hat man hier ab 3 jahre. Meiner ist aber erst 1 Jahr alt.
kikkerl am 21. August 2009 11:28 tja... leider ist zwischen recht haben und recht kriegen ein riesengroßer unterschied. gesetzlich besteht das recht nur bei schulkindern weil für diese eine schulpflicht herrscht. Kindergartenpflicht herrscht leider keine und das ist in deutschland ein riesengroßer fehler. um ehrlich zu sagen ich finde es auch einen riesengroßen schwachsinn dass man kindergarten ÜBERHAUPT bezahlen muss, sowas sollte umsonst sein... dann wunderst dich oft dass grad kinder von arbeitslosen und hartz4 empfänger die ersten sind die im Kiga gehen...
Ja das ist ja das schlimme. Wenn man arbeitet dann hat man immer die Ar..karte. Naja das Amt geht nicht ans telefon... und schon steht man doof da.
kikkerl am 21. August 2009 11:37 ich weiss... ich musste deswegen auch 2 jahre unterbrechen, finde es voll mies. wünsche dir trotzdem Glück. gehe vielleicht besser direkt zum amt :-)
würde ich ja machen aber ich bin in der nähe von berlin und das jugendamt ist fast in polen hinten....
kikkerl am 21. August 2009 13:06 na super.....
das nachfragen versuche ich ja schon seit mittwoch... ich habe alles abgegeben. Die Bestätigung vom Arbeitgeber. soziale aspekte gibts bei uns nicht. mein kleiner ist kein einzelkind und wir sind auch keine hetz4 empfänger wo es um soziales geht. Mein Freund geht in vollzeit arbeiten.also daran kanns auch nicht liegen.
Wenn ihr beide arbeitet, frage ich mich wo es hapert. Wo hast du nachgefragt? Kita oder Amt? Hast du die richtige Adresse für den Antrag schon? Es gibt einen Bearbeitungszeitraum. Der muss selbst im kleinsten "Kuhkaff" eingehalten werden. Frage im Amt nach und setze Termine für eine Antwort (alles schriftlich festhalten). Falls du den Zeitraum/ Frist nicht heraus bekommst melde dich noch mal. das bekomme ich auf jeden Fall raus (super Kollegin, die weiß all so'n Kram). Und gib mal Bescheid über die Entwicklung. L.G.