Zufahrt zu einem Grundstück (Schule) und Parkplatz gleicht einer Einmündung - also kein abgesenkter Bordstein! Keine vorfahrtregelnde Beschilderung vorhanden. Gilt RECHTS VOR LINKS ??????
Du hast das verwirrend beschrieben. Ich erklärs dir mal. Wenn du aus einer Hauseinfahrt heraus biegst hast du immer wartepflicht aufgrund der Fließverkehrsregel. Das Gleiche gilt für Wohnsstraßen. Ich weiß nicht wenn du jetzt vom Schulparkplatz herausfährst hast du aufgrund der Fließverkehrsregel wartepflicht. Wenn du auf einer ungeregelten Kreuzung stehts gilt sowieso rechts vor links
Wenn du von einem Grundstück in eine Straße ausfährst bist du wartepflichtig.
abibremer am 13. Oktober 2008 12:02 sooo isses richtig!

Wenn die Zufahrt zu dieser Schule eine Strasse ist, dann gilt schon rechts vor links. (wenn keine Schilder vorhanden sind)
es gilt für Ausfahrten niemals rechts vor links. Und wenn Bordsteine vorhanden sind, ob abgesenkt oder nicht, gilt auch bei Straßeneinmündungen kein Rechts vor Links. Und falls doch könntest du dagegen klagen, wenn du in einen Unfall verwickelt wärst

Nein, wie du schon selbst geschrieben hast: Grundstückseinfahrt, derjenige hat immer Wartepflicht...
Grundstücksausfahrten haben nie Vorrang! Es sei denn es ist angezeigt!Meistens ist da ja automatisch ein abgesenkter Bordstein!
bei abgesenkten Bordsteinen gilt auch nicht rechts vor links
Soviel ich weiß, muss warten wer vom Grundstück kommt. (Ohne Gewähr ;-)