Zufahrt zu einem Grundstück (Schule) und Parkplatz gleicht einer Einmündung - also kein abgesenkter Bordstein! Keine vorfahrtregelnde Beschilderung vorhanden. Gilt RECHTS VOR LINKS ??????
Rechts vor links??????
Antworten (8)
-
2Antwort von
bethloebethloe
Du hast das verwirrend beschrieben. Ich erklärs dir mal. Wenn du aus einer Hauseinfahrt heraus biegst hast du immer wartepflicht aufgrund der Fließverkehrsregel. Das Gleiche gilt für Wohnsstraßen. Ich weiß nicht wenn du jetzt vom Schulparkplatz herausfährst hast du aufgrund der Fließverkehrsregel wartepflicht. Wenn du auf einer ungeregelten Kreuzung stehts gilt sowieso rechts vor links
-
2Antwort von
RegenmacherRegenmacher
Wenn du von einem Grundstück in eine Straße ausfährst bist du wartepflichtig.
-
-
0Antwort von
simoneFNsimoneFN
Wenn die Zufahrt zu dieser Schule eine Strasse ist, dann gilt schon rechts vor links. (wenn keine Schilder vorhanden sind)
-
0Antwort von
MismidMismid
es gilt für Ausfahrten niemals rechts vor links. Und wenn Bordsteine vorhanden sind, ob abgesenkt oder nicht, gilt auch bei Straßeneinmündungen kein Rechts vor Links. Und falls doch könntest du dagegen klagen, wenn du in einen Unfall verwickelt wärst
-
0Antwort von
BesserwissHoch3BesserwissHoch3
Nein, wie du schon selbst geschrieben hast: Grundstückseinfahrt, derjenige hat immer Wartepflicht...
-
0Antwort von
NadineDoNadineDo
Grundstücksausfahrten haben nie Vorrang! Es sei denn es ist angezeigt!Meistens ist da ja automatisch ein abgesenkter Bordstein!
Kommentar von
MismidMismid bei abgesenkten Bordsteinen gilt auch nicht rechts vor links
-
-
0Antwort von
sprotty01sprotty01
Soviel ich weiß, muss warten wer vom Grundstück kommt. (Ohne Gewähr ;-)
sooo isses richtig!