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Rechts vor links??????

gefragt von junsi am 17.07.2008 um 10:57 Uhr

Zufahrt zu einem Grundstück (Schule) und Parkplatz gleicht einer Einmündung - also kein abgesenkter Bordstein! Keine vorfahrtregelnde Beschilderung vorhanden. Gilt RECHTS VOR LINKS ??????

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auto x 23.263 verkehr x 1.877 vorfahrt x 47 rechts vor links x 8

anonym
beantwortet von bethloe am 17. Juli 2008 11:01
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Du hast das verwirrend beschrieben. Ich erklärs dir mal. Wenn du aus einer Hauseinfahrt heraus biegst hast du immer wartepflicht aufgrund der Fließverkehrsregel. Das Gleiche gilt für Wohnsstraßen. Ich weiß nicht wenn du jetzt vom Schulparkplatz herausfährst hast du aufgrund der Fließverkehrsregel wartepflicht. Wenn du auf einer ungeregelten Kreuzung stehts gilt sowieso rechts vor links


anonym
beantwortet von Regenmacher am 17. Juli 2008 11:00
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Wenn du von einem Grundstück in eine Straße ausfährst bist du wartepflichtig.

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 13. Oktober 2008 12:02

sooo isses richtig!


abibremer
beantwortet von abibremer am 13. Oktober 2008 12:01
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nein!


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 17. Juli 2008 11:10
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Wenn die Zufahrt zu dieser Schule eine Strasse ist, dann gilt schon rechts vor links. (wenn keine Schilder vorhanden sind)


Mismid
beantwortet von Mismid am 17. Juli 2008 11:09
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es gilt für Ausfahrten niemals rechts vor links. Und wenn Bordsteine vorhanden sind, ob abgesenkt oder nicht, gilt auch bei Straßeneinmündungen kein Rechts vor Links. Und falls doch könntest du dagegen klagen, wenn du in einen Unfall verwickelt wärst


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 17. Juli 2008 11:01
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Nein, wie du schon selbst geschrieben hast: Grundstückseinfahrt, derjenige hat immer Wartepflicht...


anonym
beantwortet von NadineDo am 17. Juli 2008 10:59
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Grundstücksausfahrten haben nie Vorrang! Es sei denn es ist angezeigt!Meistens ist da ja automatisch ein abgesenkter Bordstein!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 17. Juli 2008 11:10

bei abgesenkten Bordsteinen gilt auch nicht rechts vor links


sprotty01
beantwortet von sprotty01 am 17. Juli 2008 10:58
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Soviel ich weiß, muss warten wer vom Grundstück kommt. (Ohne Gewähr ;-)


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