Ich bin Gläubiger und habe heute Post vom Insolvenzgericht bekommen. Da hat ein anderer Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung des Schuldners beantragt. Nun teilt mir das Gericht mit "in obiger Sache erhalten Sie die Anlage zwecks rechtlichem Gehör binnen 10 Tagen".
Muß ich darauf reagieren und was bedeutet das?
Ist das korrekt, das das Gericht nur den Antrag des Gläubigers als Kopie beigefügt hat und nicht auch die Stellungnahme des Schuldners?

Ist korrekt. Das Gericht will von Dir wissen, ob Du auch gegen die Restschuldbefreiung bist, und wenn ja, warum.

Genau richtig, du solltest ein Stellungnahme abgeben

Der antrag ist beigefügt, damit Du weißt worum es geht.
Ob der Schuldner sich geäußert hat, oder nicht (er muss ja nciht), geht Dich ncihts an, bzw. mußt Du nciht wissen.
Du kannst nun sagen, was Du davon hältst.

Du kannst dir innerhalb der Frist vom Gericht Rechlich Gegör verschaffen,
Gerichte und Anwälte, der Adel u.s.w sprechen gerne eine gehobenere Sprache, die sich etwas von der gebräuchlichen unterscheidet. Mittelalterlich, ich lese viel unter anderem Geschichte und daher der Ausdruck. Sich bei jemandem Gehör verschaffen.
Du sprichst und er hört zu. In dem Fall hast du 10 Tage Zeit um dich vo Gericht zu äussern...
Noch Fragen?
Wenn du gegen die Restschuldbefreihung bist ist der Schuldner noch ein weiteres Jahr verpflichtet das Insolvenzferfahren zu führen. Solang ich mich nicht irre! Auf jeden Fall soltest du antworten. Wie eigentlich bei jedem Gerichtsschreiben.
Guppy194 am 6. Februar 2009 21:59 @Dyrenq: das ist so nicht richtig; wird die Restschuldbefreiung versagt, dann endet das Insolvenzverfahren; der Schuldner ist wieder so gestellt wie früher, die Gläubiger können ihre Fordeung weiterhin vollstrecken bis der Titel verjährt ist; Gruß