Rechtliches bei Übernachtungen ohne Erlaubnis der Eltern

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Hallo LtVoss,

die Erziehungsberechtigten, sprich die Mutter Deiner Freundin hat zwar das Aufenthaltsbestimmungsrecht und kann dementsprechend bestimmen, wo sie nachts schläft.

Die Mutter kann notfalls auch die Polizei informieren, und Deine Freundin von ihren Freund abholen lassen.

Aber Niemand begeht eine Straftat, wenn Deine Freundin ohne Erlaubnis der Mutter woanders schläft.

Ihre Mutter denkt sicherlich, der Freund hätte den folgenden Straftatbestand erfüllt:


§ 235 StGB - Entziehung Minderjähriger

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder

  2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,

den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.


Wenn man sich nun den Gesetzestext ansieht, sieht man, dass die Entziehung nur dann strafbar ist, wenn diese

  • mit Gewalt oder
  • durch Drohung mit einem empfindlichen Übel
  • oder durch List

erfolgt ist.

Aber da dieses der Freund ja keiner der drei eben genannten Dinge getan hat, leitet die Polizei dementsprechend auch kein Strafverfahren gegen ihren Freund ein.

Selbst wenn Deine 16jährige Freundin Sex mit ihrem 21.jährigen Freund hätte wäre das keine Straftat, denn mit 16 hat sie das Recht der sexuellen Selbstbestimmung und darf durchaus alleine entscheiden, wann und mit wem sie ins Bett steigt.

Strafbar gem.: § 180 StGB wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger würde sich der Freund nur dann machen, wenn er Deine Freundin bezahlen würde oder Deine Freundin ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst” oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Erziehungs”, Ausbildungs”, Betreuungs”, Dienst” oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt hätte, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen.


Aber wenn so wie Du schreibst, Deine Freundin nur freiwillig bei ihm übernachtet hat, hat sich Niemand strafbar gemacht. Und was zwar wie Du schreibst nicht geschehen ist, ist durchaus erlaubt und das wäre wenn sie mit ihm freiwillig geschlafen hätte.

Schöne Grüße
TheGrow

Da gibt es keinen Straftatbestand, den die Mutter als Grundlage für eine Anzeige verweden könnte. Also: locker bleiben.

Er hat sich nicht strafbar gemacht , da wird ihm wohl ehr nix passieren . Ich denk auch eher dass die Mutter sauer war ZURECHT und deshalb erst mal gedroht hat. Ein Miststück ist sie deshalb aber nicht , das ist eine andere in dem Fall...... Ich frag mich noch was für ein Ü 21 es nötig hat sich mit Kindern die Nacht um die Ohren zu schlagen. Bekommt der keine Frau ?

16 und 21 ist doch normal! Als ich 14 war (1980) hatte über die Hälfte der Mädchen in meinem Jahrgang Freunde über 21!

@HugoGuth

ich bin auch der Jahrgang und kann das nicht bestätigen- das waren immer ganz spezielle Typen , die das nötig hatten.

Es handelt sich wohl um eine Gruppe von Freunden. Es soll auch Leute geben, die gerne Party machen, und nicht nur, um jemanden ins Bett zu bekommen. Wer andere so beurteilt, ist wohl selbst so.

Dazu muss er erstmal schuldig gesprochen werden,eine Anzeige rechtfertigt ja noch keine Kündigung,im Vorfeld wird ja dann erstmal ermittelt,Zeugen befragt etc,wegen was will sie ihn anzeigen?

Das stimmt leider so nicht. Es gibt tatsächlich Arbeitsplätze, bei denen ein bloßer Verdacht reicht und du bist die Arbeit los. Groupier in einem Casino ist z.B. sowas. Hatte da einen bekannten, der in einem Lokal geschlagen wurde durch einen Gast, der da völlig durchgedreht hat. Der hatte eigentlich nichts mit dem zu tun. Aber er wollte trotzdem nicht da sein, wenn die Polizei eintriofft, weil er Angst um seinen Job hatte.

Gibt aber die Unschuldsvermutung!Daran müssen sich auch Chefs halten,er kann dann höchstens versetzt oder beurlaubt werdeb,aber nicht gekündigt!

@sarrex
Es gibt tatsächlich Arbeitsplätze, bei denen ein bloßer Verdacht reicht und du bist die Arbeit los

Hier meint zwar die Mutter, der Freund könnte damit dass ihre Tochter bei ihm geschlafen hat eine Straftat begangen haben, aber das ist ja gar nicht der Fall. Strafrechtlich ist es völlig undenklich, wenn sie bei ihm schläft.

Der Freund hat keinerlei strafbare Handlung begangen und dementsprechend kann das auch keine arbeitsrechtlichen Konsequenten haben.

Ein Verdacht begründet keine Schuldigkeit!Eine Kündigung wegen eines Verdachtes ist unrechtmässig!

Wird wohl nichts bei raus kommen, so lange er sie nicht gezwungen hat oder sie sexuellen Kontakt haben. Weshalb will sie ihn anzeigen? Aus welchem Strafbestand?