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rechtliches bei hundebeisserei

gefragt von JoergB am 16.11.2008 um 12:06 Uhr

kennt sich jemand mit den rechtlichen folgen bei einer hundebeisserei aus??

ich habe einen sehr dominanten rüden, als ich vor 2,5 jahren umgezogen bin, habe ich auch benachbarte hundebesitzer darüber informiert und war eigentlich recht froh, dass meine übernächste nachbarin hundpsychologin und besitzerin einer hundeschule ist. leider hat sich im laufe der zeit rausgestellt, dass grade diese dame vollkommen rücksichtslos ist. ihre beiden ebenfalls dominanten rüden laufen ständig ohne leie rum und verrichten ich kleines geschäft am liebsten direkt an einem busch vor meiner haustür. als ich vor einiger zeit mit meinem hund (angeleint, aber ohne maulkorb) nachhause gekommen bin, sind die beide hunde gleich wie die ratten auf meinen hund gesprungen und haben ihn gebissen. wie gesagt er war an der leine, hat aber natürlich zugeschnappt. ihre einzige reaktion war danach, "charlie" blutet, dann ist sie verschwunden.

als ich neulich nun an meinen briefkasten gegangen bin, pinkelte grade wieder einer ihrer hunde an meinen busch und mein hund ist durch den türspalt nach draussen und hat ihn geschnappt. folge: ziemlich grosse fleischwunde auf seinem rücken. die erste tierarztrechnung hab ich noch bezahlt, jetzt ist eine zweite ins haus geflattert und ich sehe einfach nicht ein wieder zu blechen. gibt es zu solchen


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steakhouse
beantwortet von steakhouse am 16. November 2008 12:17
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Wie kann ein Hund nur so schlecht erzogen sein und so schlecht gehorchen? kopfschüttel Die Aussage "ich habe einen sehr dominanten Rüden" ist ein äusserst billige Ausrede. Gerade wegen solcher Hunde müssen diejenigen Hundhalter, welche einen normalen Hund haben, leiden.

Zum Thema: Du musst für sämtliche Tierarztrechnungen, die mit dem Angriff im Zusammenhang stehen. Aber das wird durch die Hundehaftpflichtversicherung übernommen - falls Du keine hast, dann bist Du noch verantwortungsloser als ich denke.

Kommentar von JoergB am 16. November 2008 12:21

naja, das ist ein bisschen flach als antwort. mein hund fängt so gut wie nie eine beisserei an. er war schon in einigen hundeschulen. aber der hintergrund wäre hier etwas schwer zu erklären, die anderen antworten haben mir sachlich aber weiter geholfen diese nicht!!!

Kommentar von 207aeecbe529190b0fd521e050f2940bsmallsteakhouse am 16. November 2008 17:25

mein hund fängt so gut wie nie eine beisserei an

Entschuldigung, aber das ist ja wohl der dümmste Ausspruch, den ein verantwortungsvoller Hundehalter von sich geben kann.


Senny74
beantwortet von Senny74 am 16. November 2008 12:08
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Du mußt zahlen! Ist Dein Hund! Wenn ein anderer Hund Deinem was tut, muß der Besitzer zahlen.


Akelei2000
beantwortet von Akelei2000 am 16. November 2008 12:29
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Diese Dame, Tierpsychlogin? müsste wissen, das es immer eine Rauferei geben kann, wenn ein Hund an der Leine ist und der andere frei herumläuft. Das ist eine uralte Hundehalterregel. Am besten ihr lasst alle Hunde frei laufen, damit sie sich erstmal richtig miteinander auseinandersetzen können. Das gibt dann keine so große Rauferei mit tiefen Bisswunden, sondern nur kleinere Blessuren, und dabei wird der schwächere eher aufgeben. Das die Hunde sich gegenseitig an die Hecke pinkeln ist eine ganz normale Eigen schaft, denn damit versuchen sie ihr Revier zu kennzeichnen. So lustig es klingen mag, aber der eine wird immer des anderen Revier überpinkeln. Die Tierpsychologin müsste all das wissen, und eigentlich noch viel mehr??? Lasst Eure Hunde einmal auf neutralem Grund und Boden ohne Leine laufen ( Wiese) Sie werden sich garantiert vertragen, nach ein wenig rumgealber und geknurre. Das jeder Hund sein Revier dann zuhause wieder in Besitztum nimmt ist völlig normal. Wenn ihr in einer ruhigen Gegend wohnt, gilt immer Leinen ab. Alles Gute für Eure Fellnasen und verklagt Euch bloß nicht gegenseitig, denn das wird so richtig teuer.wuuuffff! Lieber Rat von Akelei


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 16. November 2008 16:16
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Stand das Herrchen Frauchen neben dem pinkelnden Hund und war dieser an der Leine ?

Dein Hund wollte deinen Besitz schützen ,oder etwa nicht ?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. November 2008 12:07
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wieso hast du keine Hundehalterhaftpflicht?



WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 16. November 2008 12:13
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Tierhalterhaftung. Soweit es sich nicht um beruflich bedingte Tierhaltung handelt, setzt diese noch nicht einmal Verschulden voraus.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 16. November 2008 12:13
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Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetztliche Tierhaltung (§ 833BGB) zur Anwendung. Dies bedeutet im Regelfall, daß der eine Hundehalter für die Verletzung (Behandlungskosten) am anderen Hund aufkommen muß. War aber der eine Hund angeleint und der andere Hund nicht, so gilt ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.


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