Folgendes Problem:
Ich habe bei ebay die Erstellung einer Webpräsenz angeboten.
In der Artikelbeschreibung steht mehrmals, das dieses Paket (99,- Euro ohne Folgkosten) kostet.
Der Sofort-Kauf-Preis war auf 99,- euro eingestellt, man konnte 5 Artikel kaufen.
Allderings war kein Mindestpreis festgelegt - da eine Webpräsenz ja nicht explizit die Inhalte des "99,- Euro-Pakets" beinhalten muss.
In den Zahlungsbedingen war deshalb der Hinweis:
Ihr Gebotspreis wird auf den endgültigen Preis angerechnet (was bei ebay meiner Meinung nach üblich ist, hab ich schon mehrmals gesehn)
In der Artikelbeschreibung wurde darauf hingewiesen, das vor dem Kauf eine kostenlose Beratung stattfindet und man mich trotz Ersteigerung nicht beauftragen muss - man will Kunden schliesslich gewinnen und nicht vergraulen.
Nun habe ich einen Bieter, der mich bei ebay melden will und tatsächlich glaubte, eine Internetseite für 1 Euro ersteigert zu haben.
Die Frage ist nun: Habe ich mich genügend abgesichert mit dem Hinweis in den Zahlungsbedingungen?
http://mosellaweb.de (mosellaweb bei ebay) Das dieses Angebot verworren war und absolut nicht gut rüberkam, ist mir schon klar geworden, mittlerweile ist ein neues überarbeitetes drin - man kann nicht mehr bieten sondern nur noch Sofortkauf tätigen.
Gottseidank haben die Bieter es mir nicht übel genommen, von 3 hab ich nen Auftrag, die beiden anderen haben mir glücklicherweise trotzdem eine positive Bewertung gegeben, allerdings war dafür auch eine etwas sehr lange Mail notwendig.