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rechtliches bei ebay

gefragt von CitizenX am 13.04.2009 um 12:11 Uhr

Folgendes Problem:
Ich habe bei ebay die Erstellung einer Webpräsenz angeboten.
In der Artikelbeschreibung steht mehrmals, das dieses Paket (99,- Euro ohne Folgkosten) kostet.
Der Sofort-Kauf-Preis war auf 99,- euro eingestellt, man konnte 5 Artikel kaufen.
Allderings war kein Mindestpreis festgelegt - da eine Webpräsenz ja nicht explizit die Inhalte des "99,- Euro-Pakets" beinhalten muss.

In den Zahlungsbedingen war deshalb der Hinweis: Ihr Gebotspreis wird auf den endgültigen Preis angerechnet (was bei ebay meiner Meinung nach üblich ist, hab ich schon mehrmals gesehn)
In der Artikelbeschreibung wurde darauf hingewiesen, das vor dem Kauf eine kostenlose Beratung stattfindet und man mich trotz Ersteigerung nicht beauftragen muss - man will Kunden schliesslich gewinnen und nicht vergraulen.

Nun habe ich einen Bieter, der mich bei ebay melden will und tatsächlich glaubte, eine Internetseite für 1 Euro ersteigert zu haben.

Die Frage ist nun: Habe ich mich genügend abgesichert mit dem Hinweis in den Zahlungsbedingungen?

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recht x 35.221 ebay x 5.801 webdesign x 346

germanquality
beantwortet von germanquality am 14. April 2009 20:34
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Hallo CitizenX,

ich habe mir Deine Ebayseite mal angesehen und muss Dir leider mitteilen, dass Du Dich mit deiner Ebayseite auf dünnem Eis bewegst.

Ebay wird dich raus schmeißen, denn es ist verboten auf Deine eigene Webseite zu verweisen oder !Rufen sie mich an oder schreiben Sie mir eine Mail!. Es ist nicht so schlimm, dass einzige ist das Ebay die Auktion mal löschen wird und dich verwarnt.

Dein Rücktrittsrecht bezieht sich nicht auf eine dienstleistung sondern auf Waren und sollte vieleicht etwas anders formuliert werden. Ich würde bei Dir kaufen, mir die Webseite erstellen lassen und dann zurück treten.

Ein gut gemeinter Rat ist versuche es lieber bei myhammer die Plattform ist mehr für sowas geschaffen.

Als kleiner Tip aber bitte nicht übel nehmen. Ich weiß ja nicht welches Programm Du nutzt aber leider kann ich sehen, dass der Quellcode absolut miserabel ist.

Arbeite mehr mit DIV und nutze auch mal H1 und H2 und bitte kein head im html in ebayanzeigen starte mit dem body.

Gruß und wenn du mehr wissen willst schreibe mir.


zaack
beantwortet von zaack am 14. April 2009 19:46
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Hallo,
das hört sich auch für mich jetzt erst mal ein wenig verworren und unseriös an (sorry). Wenn Du Kunden gewinnen willst, dann schreib hin was sie bekommen und was sie das kostet. Und gib ihnen nicht eine Anleitung, wie sie sich den Preis zusammenrechnen können. Mich regt das auch immer bei den großen Mobilfunkanbietern auf. Bis man da mal weiß, was man eigentlich bezahlen muss, hat man das Interesse schon verloren.
Hast Du eine Seite, die Du mal zeigen kannst? Allein der Preis macht schon keinen guten Eindruck.
Ich hoffe, ich konnte helfen.

Kommentar von CitizenX am 14. April 2009 19:56

http://mosellaweb.de (mosellaweb bei ebay) Das dieses Angebot verworren war und absolut nicht gut rüberkam, ist mir schon klar geworden, mittlerweile ist ein neues überarbeitetes drin - man kann nicht mehr bieten sondern nur noch Sofortkauf tätigen.

Gottseidank haben die Bieter es mir nicht übel genommen, von 3 hab ich nen Auftrag, die beiden anderen haben mir glücklicherweise trotzdem eine positive Bewertung gegeben, allerdings war dafür auch eine etwas sehr lange Mail notwendig.


anonym
beantwortet von VoinG am 14. April 2009 08:35
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€99, mit Frontpage gemacht? Sorry, aber was willst du für €99 dem Kunden bieten? Könntest du hier evtl. ein Link posten? Danke.

Kommentar von CitizenX am 14. April 2009 11:31

Sieh Dich mal bei ebay (und besonders bei myhammer.de) um. Die Preise sind extrem im Keller, was den Webdesign-Bereich angeht. Ausserdem starte ich gerade erst. Geboten wird dafür ein CMS mit 5 Inhaltsseiten, Kontaktmöglichkeit und Galerie. Gestellt werden müssen Texte, Grafiken usw.


anonym
beantwortet von Ruedi am 13. April 2009 17:08
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Grundsätzlich kann man schon Dienstleistungen bei eBay anbieten. Entscheidend sind auch die in der Artikelbeschreibung angegebenen Vertragsbedingungen. Aber was soll das heißen: "Ihr Gebotspreis wird auf den endgültigen Preis angerechnet."? Das heißt, je höher das Gebot, desto geringer der endgültige Preis???

Das ist in meinen Augen ziemlich misslungen ausgedrückt.

Wenn Du kannst, stell doch bitte mal den Link zum Angebot hier herein. Ohne diese wirklich essenzielle Information wäre eine konkrete Antwort reine Spekulation.

Kommentar von CitizenX am 13. April 2009 19:49

Ich habe mich nun mit 2 Käufern des Artikels darauf geeinigt, die Transaktion abzubrechen. Die anderen 3 haben den Artikel gekauft und stehen in Kontakt mit mir - sprich sie nehmen die Dienstleistung an.

Bin also mit einem blauen Auge davon gekommen ^^ Danke trotzdem :)


Volker13
beantwortet von Volker13 am 13. April 2009 12:16
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Viel Spaß bei Gericht. Die Zahlungsbedingungen dürften bei einer Auktion rechtwidrig sein.


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 13. April 2009 12:15
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Ich persönlich finde das Angebot irreführend. Warum schreibst du nicht klar und deutlich im Angebotstext, WAS ersteigert wird. Finde ich nicht seriös.
Mit dem Bieten kauft man normalerweise ein Produkt. Der Gebotspreis ist also nicht bloss eine Anzahlung für einen fixen Kaufpreis. Dann könntest du nämlich das Angebot als Sofortkauf einstellen, und auf diese Bauernfängerei verzichten.


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