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Rechtliche Regelung zu Bierverkauf in NRW?

gefragt von manski88 am 07.10.2008 um 14:57 Uhr

Hallo, darf ich als Kleingewerbetreibender z.B. an karneval Bier verkaufen? Also an einem öffentlichen Platz und ohne richtigen Stand? Eher so aus dem Einkaufswagen herraus?

Danke

lg

Jascha

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recht x 35.050 gewerbe x 736 handel x 435 Schanklizenz x 5

bitmap
beantwortet von bitmap am 7. Oktober 2008 15:02
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Was für Bier? In Flaschen? Gezapft?

In D gibts dazu ganz bestimmt irgendwelche Regelungen, die dir verbieten, dich einfach auf die Straße zu stellen und Bier zu verkaufen oder dies mit bestimmten Auflagen belegen. Dürften aber Landesrechtliche Regelungen sein bzw. von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Erkundige dich bei der Stadtverwaltung/Gemeindeverwaltung.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 7. Oktober 2008 15:00
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Zum Alkoholverkauf brauchst du ne Lizens. Bekommst du bei der Stadt. Kostet so 30 €.


mikael
beantwortet von mikael am 7. Oktober 2008 15:00
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Frage doch die zuständige Behörde, die müsten es Dir ganz genau sagen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. Oktober 2008 14:59
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da dürftest wohl ein Problem mit der Gewerbeaufsicht bekommen und anderen Gastrónomiebetrieben..was du hinter deinen vier Wänden machst ist deine Sache..


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