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rechtliche regelung von arbeitszeiten

gefragt von StevieMMC am 09.10.2009 um 12:55 Uhr

hallo leute,

ich bin in einem ausbildungsverhältnis als fachinformatiker für systemintegration (tut vielleicht nichts zur sache aber ich erwähne es mal). diese woche sollte ich mit einem kollegen auf montage + übernachtung. das ganze ging auch direkt montag los indem wir erst ins büro (!) gefahren sind um ein paar sachen zu holen. danach fuhren wir zur entsprechenden baustelle (ca. 2 1/2 stunden fahrt).

meine frage ist nun:

zählt die hinfahrt vom büro zur baustelle schon als arbeitszeit? wer weiß genau wie das rechtlich geregelt ist? bitte keine spekulation! ich muss es wirklich ganz präzise wissen. ist ne kleine streitigkeit geworden die etwas schlecht für mich enden könnte O.o

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ausbildung x 5.374 fahrt x 66 arbeitszeiten x 57

DollyPond
beantwortet von DollyPond am 9. Oktober 2009 12:58
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Kommentar von E4373d4e655de2350e70ed2ff4d7442dsmallKriLu am 9. Oktober 2009 13:00

bin ich blind oder ist dein text weg? genau so kenne ich es nämlich auch, also zauber den text wieder hervor :(

Kommentar von C6e94f29436556fb7a7cf68ec6360829smallDollyPond am 9. Oktober 2009 13:02

Das kann man so immer schwer beantworten. Ich setze mal voraus, daß im AV oder TV, BetrV nichts diesbezüglich vereinbart wurde. Die Fahrt mit dem Zug gehört eher in die Rubrik "Ruhezeit", ebenso verhält es sich, wenn Du als Beifahrer im Auto sitzt. Auf der anderen Seite könnte es wiederum sein, daß Du während der Fahrt arbeitest (Akten lesen, Gespräche vorbereiten, etc.) Dann wäre es vermutlich schon wieder Arbeitszeit. Letztendlich ist die Rechtslage auf diesem Gebiet sehr "grau". Ohne vertragliche Grundlagen muß man im Zweifel einen Arbeitsrichter bemühen, welcher dann eine Entscheidung fällt. Fraglich ist anhand Deiner Informationen auch, ob der AG Dich überhaupt woanders hinschicken darf:-), da der Erfüllungsort ja scheinbar ausschließlich der Firmensitz ist. Insofern solltest Du auf dieser Basis die Konditionen mit ihm möglicherweise mal ausklamüsern.


anonym
beantwortet von StevieMMC am 9. Oktober 2009 13:20
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also ist es generell so oder gibt es da ausnahmen?

um die wesentlichen fakten nochmal zusammenzutragen die vielleicht einfluss darauf haben könnten:

  • wir trafen uns im büro
  • wir fuhren mit dem betriebseigenen pkw los
  • innerhalb der woche ging die fahrt nur von der unterkunft zur baustelle; das haben wir von vorne herein nicht angerechnet genauso wie die rückfahrt zur unterkunft
  • es geht nur um die kleinigkeit vorher im büro gewesen zu sein

cheezy
beantwortet von cheezy am 9. Oktober 2009 12:58
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anonym
beantwortet von rumpi am 9. Oktober 2009 12:57
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Das ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Die Fahrten mit eigenem Fahrzeug bzw. öffentlichen Mitteln wird meist als private Reisezeit veranschlagt.


ciara2
beantwortet von ciara2 am 9. Oktober 2009 12:57
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das kommt ganz auf den arbeitgeber an.... z.b auf dem bau gilt es ab dem treffpunkt am morgens... weis nicht wie das bei euch geregelt ist... aber ab der zeit wo du anfängst ist es eigentlich so


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