hallo leute,
ich bin in einem ausbildungsverhältnis als fachinformatiker für systemintegration (tut vielleicht nichts zur sache aber ich erwähne es mal). diese woche sollte ich mit einem kollegen auf montage + übernachtung. das ganze ging auch direkt montag los indem wir erst ins büro (!) gefahren sind um ein paar sachen zu holen. danach fuhren wir zur entsprechenden baustelle (ca. 2 1/2 stunden fahrt).
meine frage ist nun:
zählt die hinfahrt vom büro zur baustelle schon als arbeitszeit? wer weiß genau wie das rechtlich geregelt ist? bitte keine spekulation! ich muss es wirklich ganz präzise wissen. ist ne kleine streitigkeit geworden die etwas schlecht für mich enden könnte O.o
also ist es generell so oder gibt es da ausnahmen?
um die wesentlichen fakten nochmal zusammenzutragen die vielleicht einfluss darauf haben könnten:

gelten rechtlich gesehen nicht als Arbeitszeit
http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/fahrzeiten-sind-keine-arbeitszeit.ht...
Das ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Die Fahrten mit eigenem Fahrzeug bzw. öffentlichen Mitteln wird meist als private Reisezeit veranschlagt.

das kommt ganz auf den arbeitgeber an.... z.b auf dem bau gilt es ab dem treffpunkt am morgens... weis nicht wie das bei euch geregelt ist... aber ab der zeit wo du anfängst ist es eigentlich so
bin ich blind oder ist dein text weg? genau so kenne ich es nämlich auch, also zauber den text wieder hervor :(
Das kann man so immer schwer beantworten. Ich setze mal voraus, daß im AV oder TV, BetrV nichts diesbezüglich vereinbart wurde. Die Fahrt mit dem Zug gehört eher in die Rubrik "Ruhezeit", ebenso verhält es sich, wenn Du als Beifahrer im Auto sitzt. Auf der anderen Seite könnte es wiederum sein, daß Du während der Fahrt arbeitest (Akten lesen, Gespräche vorbereiten, etc.) Dann wäre es vermutlich schon wieder Arbeitszeit. Letztendlich ist die Rechtslage auf diesem Gebiet sehr "grau". Ohne vertragliche Grundlagen muß man im Zweifel einen Arbeitsrichter bemühen, welcher dann eine Entscheidung fällt. Fraglich ist anhand Deiner Informationen auch, ob der AG Dich überhaupt woanders hinschicken darf:-), da der Erfüllungsort ja scheinbar ausschließlich der Firmensitz ist. Insofern solltest Du auf dieser Basis die Konditionen mit ihm möglicherweise mal ausklamüsern.