gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Rechtliche Pflicht, als Mitarbeiter im Urlaub erreichbar zu sein - gibt es da Unterschiede?

gefragt von Laborador am 14.07.2008 um 11:59 Uhr

Gibt es aus rechtlicher Sicht Unterschiede zwischen Mitarbeitern aus der "Führungsetage" und "normalen" Mitarbeitern, was die Pflicht angeht, im Urlaub erreichbar zu sein? Wer kann mir dazu etwas sagen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34000)
Beruf (14051)
Arbeit (14034)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Regenmacher am 14. Juli 2008 12:03
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vom Mitarbeier aus der Führungsetage (Häuptling) kann man voraussetzen, dass der seine Urlaubsadresse hinterlässt.

Die unteren Ränge (Indianer) sollten ihren Urlaub in Ruhe genießen können.


anonym
beantwortet von Lissa am 14. Juli 2008 12:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

pippi60
beantwortet von pippi60 am 14. Juli 2008 12:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es hängt sicher von der Wichtigkeit für das Unternehmen ab.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Arbeitsamt verückt oder was?!

    kann ich meinen Geschäftswagen mit Privatnutzung auch vermieten?

    Was darf der Arbeitgeber-Welche Rechte hat der Arbeitnehmer?

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.