Gibt es aus rechtlicher Sicht Unterschiede zwischen Mitarbeitern aus der "Führungsetage" und "normalen" Mitarbeitern, was die Pflicht angeht, im Urlaub erreichbar zu sein? Wer kann mir dazu etwas sagen?
Vom Mitarbeier aus der Führungsetage (Häuptling) kann man voraussetzen, dass der seine Urlaubsadresse hinterlässt.
Die unteren Ränge (Indianer) sollten ihren Urlaub in Ruhe genießen können.
Dies habe ich gefunden: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/artikel/725/36689/

Es hängt sicher von der Wichtigkeit für das Unternehmen ab.